Techniker Krankenkasse Familienversichert im Pflichpraktikum?

6 Antworten

Erster Satz auf der Seite von deinem ersten Link:

Wenn Sie als Student versichert sind, ändert sich für Sie nichts. Wenn Sie familienversichert sind, darf Ihr regelmäßiges Gesamteinkommen nicht mehr als 445 Euro monatlich betragen (2019).

Da steht schon alles, was für dich relevant ist.

LaurenMarquess 
Fragesteller
 25.10.2019, 22:11

Applaus, du hast es geschafft den ersten Link zu öffnen und eine Zeile zu lesen. Der zweite Link hatte wahrscheinlich zu viel Text um ihn lesen zu wollen.

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LouPing  25.10.2019, 23:10
@LaurenMarquess

Hast du denn denn den 2. Link überhaupt gelesen? - Wenn tatsächlich, was genau kapierst du nicht?

Korrekte Antworten hast du bereits bekommen, auffällig ist das du genau die Antworten mit einem unnötigen Kommentar entwertest.

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qugart  28.10.2019, 11:06
@LaurenMarquess

Mehr als diesen einen Satz brauchst du aber nicht. Der lässt alles andere völlig irrelevant werden.

Finde dich damit ab oder nimm dir einen Anwalt. Du wirst klagen müssen, wenn du die geltende Gesetzgebung für falsch hältst.

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Ganz einfach - als Student kannst Du familienversichert werden, soweit Du unter 25 und während eines Pflichtpraktikums weiterhin imatrikuliert bist (und weniger als 405 Euro erhältst) - hier stellt sich die Frage nach ---

https://www.tk.de/resource/blob/2033352/1ff5e481bf554d57754bd29da5444e0c/beratungsblatt-beschaeftigung-von-studenten-data.pdf

Beschäftigung von Studenten und Praktikanten --- Zwischenpraktikum 9.1

ZwischenpraktikumUm ein Zwischenpraktikum handelt es sich, wenn ein in der jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebener praktischer Ausbildungsteil wäh-rend des Studiums, also bei bestehender Immatriku-lation, absolviert wird. Für diese Praktika besteht grundsätzlich Versiche-rungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Dauer des Prakti-kums, die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Höhe eines gegebenenfalls gezahlten Entgelts spielen da-bei keine Rolle.

Grund dafür ist, dass es sich hierbei in der Regel nicht um ein Beschäftigungsverhältnis im sozialver-sicherungsrechtlichen Sinne handelt, sondern ledig-lich um eine Verlagerung der Ausbildung von der Hochschule in den Betrieb. Diese Regelungen gelten auch für Studenten einer ausländischen Hochschule, die in Deutschland ein solches Praktikum absolvieren. Für Praktika, die während des Studiums ausgeübt werden, ohne dass sie in der Studien- oder Prü-fungsordnung vorgeschrieben sind, sind die Rege-lungen zu geringfügig entlohnten Beschäftigungen, kurzfristigen Beschäftigungen und Werkstudenten zu beachten. Liegt das Entgelt über der Grenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen, besteht Versicherungs-freiheit in der KV, PV und ALV, sofern die Voraus-setzungen einer kurzfristigen Beschäftigung oder ei-nes Werkstudenten erfüllt sind. In der RV besteht Versicherungspflicht, sofern die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung nicht erfüllt sind.Liegt das Entgelt unter der Grenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen, besteht Versicherungs-freiheit in der KV, PV und ALV. In der RV besteht Versicherungspflicht, sofern die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung nicht erfüllt sind.

oder gilt dann -- bist Du älter als 25, so musst Du dich selbst als Student versichern - Kosten ca. 110 Euro pro Monat.

Bleibt Dir u.U. nur - sobald ein Bescheid ergeht - Widerspruch zu erheben.

https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/ausbildung-studium/fuer-studenten-gibt-es-sonderregelungen-beim-praktikum.html

Verdient der Praktikant mehr als 405 Euro im Monat muss er sich zu den Konditionen der studentischen Krankenversicherung kranken- und pflegeversichern, denn dann greift die Familienversicherung nicht mehr.

Was verstehst du daran nicht?

Du verdienst mit 880 Euro mehr als du in Bezug auf die Familienversicherung darfst und das für einen längeren Zeitraum = 5 Monate.

Da du aber Student bist, darfst du dich für diese Zeit zum günstigen Studententarif versichern.

Glaube lieber, was diejenigen von der TK schreiben und sagen und hier einige auch lesen und verstehen, anstatt den Unfug, den dir deine Kommilitonen erzählen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
LaurenMarquess 
Fragesteller
 26.10.2019, 12:13

Warum ich hier die Frage gestellt hatte war, da ich im Vorfeld schon mehrmals bei der TK angerufen hatte und mir dort gesagt wurde, dass das individuell nochmals geprüft wird. Das heißt mir wurde mitgeteilt, es stimmt ab 445 Euro monatliches Einkommen müsse ich eine Studentenversicherung in Anspruch nehmen, um weiterhin versichert zu sein. Allerdings sei es des öfteren der Fall, das man weiterhin trotzdem noch Familienversichert sein kann, trotz höherem einkommen. Dafür musste man eine Ankreuzbogen ausfüllen und an die TK, plus noch Vertragsunterlagen etc., senden. Da ich Bekannte habe, welche mir "versichert" haben (würden nicht mit Absicht lügen ), das eben genau dieser Fall bei ihnen eingetroffen wäre, war ich etwas verunsichert.
Ich weiß höchst wahrscheinlich werde ich die Versicherung, so wie ich es jetzt mitbekommen habe, zahlen müssen. Aber ich habe natürlich auch andere Ausgaben etc. und wenn man dann hört: "ehm ich muss die nicht zahlen aber du schon obwohl ich doch..." ist man etwas unsicher.
Zumal die Krankenkasse sich jetzt auch ziemlich lange Zeit gelassen hat mir, trotz alledem das ich immer wieder nachgefragt habe, mitzuteilen das ich nicht länger Familienversichert bin.

Danke für deine Antwort und Entschuldigung für meine patzig Art

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rotreginak02  27.10.2019, 18:15
@LaurenMarquess

Danke für deinen Kommentar, so wird das auch verständlich. Es wird natürlich immer einzelfallabhängig entschieden, bspw. wenn dein Einkommen nur unwesentlich den Betrag übersteigt und/ oder der Zeitraum nur kurz ist. Beides ist bei dir nicht der Fall. Du kannst aber, wenn die Voraussetzungen nach dem Praktikum wieder vorliegen, wieder die Aufnahme in die Familienkasse beantragen. Bei der TK empfiehlt es sich übrigens, direkt alles online/ per mail schriftlich zu machen, das geht i.d.R. sehr schnell und kompetent.

Dir alles Gute!

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Mit 880 Euro bist du selbst versicherungspflichtig. Das gilt auch für deine Kommilitonen. Entweder geben sie an und verdienen nicht mehr als 450 Euro, oder sie arbeiten schwarz.

Die Bedingungen sind übrigens bei allen Krankenkassen der GKV gleich.

LaurenMarquess 
Fragesteller
 25.10.2019, 22:11

Applaus, du hast es geschafft den ersten Link zu öffnen und eine Zeile zu lesen. Der zweite Link hatte wahrscheinlich zu viel Text um ihn lesen zu wollen.

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das monatliche Entgelt 450 EUR nicht übersteigt (geringfügig entlohnte Beschäfti-gung, auch Minijob genannt) oderdie Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist und nicht be-rufsmäßig ausgeübt wird (kurzfristige Be-schäftigung)

??????????????????

Wo ist das nicht ersichtlich, auf welchen Zeitraum sich das bezieht?

Du bist nicht familienversichert wenn du diese Verdienste überschreitest, so wie man dir das gesagt hat.

Das gilt für Alle. Deine Kommilitonen lügen entwder oder arbeiten schwarz.

LaurenMarquess 
Fragesteller
 25.10.2019, 22:11

Applaus, du hast es geschafft den ersten Link zu öffnen und eine Zeile zu lesen. Der zweite Link hatte wahrscheinlich zu viel Text um ihn lesen zu wollen.

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maja0403  25.10.2019, 22:26
@LaurenMarquess

Ich habe den Link überhaupt nicht geöffnet, weil ich weiß, wann man sich selbst versichern muß. Du wußtest es offensichtlich nicht.

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