Taxischein trotz BTM (baden-württemberg)

8 Antworten

Im Zentrum für Arbeitsmedizin Arbeitsmedizin-Nord in Reinfeld, in dem eine Bekannte von mir arbeitet, wird oft nicht nur nach den medizinischen Vorraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis für Fahrgastbeförderung befragt, sondern auch nach allgemeinen Dingen, die zur Erlangung der Führerscheine gehören.

siehe dazu: arbeitsmedizin-nord oder www.fev-nord.de

In einem Artikel bei Wikepedia, werden diese Vorraussetzungen gut beschrieben:

Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar

Führerschein zur Fahrgastbeförderung, Außenseite:

enthält Angaben zum Inhaber (Vorname, Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift) sowie ggf. Auflagen wie eine Sehhilfe

Innenseite:

enthält u. a. Angaben zur Geltungsdauer und ein Lichtbild des Inhabers (nicht in allen Bundesländern erforderlich)

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (kurz FzF) und der dazugehörige „Führerschein zur Fahrgastbeförderung“ (auch „Personenbeförderungsschein“, kurz „P-Schein“) für Mietwagen mit Fahrer, Taxis, Pkw im Linienverkehr oder Pkw im gewerblichen Ausflugsverkehr/Ferienzielverkehr werden benötigt, wenn man gewerblich bis zu acht Personen befördern möchte.

Rechtliche Grundlage für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Die Ausführung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung ist bundesweit einheitlich, mit Ausnahme des Lichtbildes, welches nicht in allen Bundesländern erforderlich ist.

Personen, die einen Personenbeförderungsschein erwerben oder führen, müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden, Ortskunde besitzen sowie gesundheitlich geeignet sind. Die Genehmigung zur Personenbeförderung wird für fünf Jahre erteilt und kann danach verlängert werden. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Die Fahrerlaubnis der Klasse B muss für mindestens zwei Jahre im Besitz des Bewerbers sein.

Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsbussen und Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

Es gibt unterschiedliche Anforderungen, beispielsweise bei der Ortskunde, für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, je nach dem, ob sie für Taxis, Mietwagen mit Fahrer etc. eingesetzt werden soll.

Für Zivildienstleistende wurden nach § 74 FeV Ausnahmen vom Mindestalter und der Fahrpraxis erteilt. Sie benötigten auch keinen Ortskenntnisnachweis. Unterlagen für den Ersterwerb

Für den Ersterwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind folgende Unterlagen erforderlich:

Bild von Arbeitsmedizin Nord in Schleswig-Holstein - (Freizeit, Beruf, Job)

Du wirst Deinen P-Schein bekommen. Wenn es keinen Eintrag ins Führungszeugnis gibt und es wegen der BTM-Sache nie zu einem rechtskräftigen Verfahren gekommen ist, dann gibt es keinen Grund den Schein nicht auszustellen.

bitte nur antworten wenn ihr echt ahnung habt leute...führungszeugnis ist sauber und die ärztlichen tests sind alle durch es geht nur noch um die ausstellung...

das kein problem, die einzige problematik könnte darin bestehen :

du kommst in eine kontrolle und es wird ein drogentest gemacht!

sonst alles wie gehabt!

crazyrat  24.04.2012, 03:59

Kopie der Antwort von daywax91:

@ kinkh das habe ich mir auch gedacht, weil die sachbearbeiterin gemeint hat sie hat nochmal was genaueres bei der polizei beantragt... weil für was genauer ? btm bleibt btm und dann bin ich auf die idee gekommen mit der kontrolle. Aber bist du dir sicher dass es da keine probleme gibt ?

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Ich denke, dass es dazu nicht mehr passen würde, einen Schein zu bekommen, denn du braucht ein Führungszeugnis dafür. Und da steht der Eintrag drin.

aXXLJ  25.04.2012, 12:52

Lesen beugt Missverständnissen vor.

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