Taufe bei der Pfingstgemeinde möglich, wenn bereits evangelisch getauft?

9 Antworten

Hallo.

Die christliche Taufe kann nicht wiederholt werden und nicht rückgängig gemacht werden - man kann nur einmal getauft werden. Das gilt eigentlich für alle christlichen Kirchen und Gemeinschaften.

Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn eine Kirche oder Gemeinschaft die Taufe, die jemand in einer anderen Kirche oder Gemeinschaft empfangen hat für ungültig hält.


Bei den Pfingstgemeinden ist es so, dass diese prinzipiell die Taufe, die jemand in der frühen Kindheit empfangen hat, als ungültig betrachten. Pfingstlerinnen und Pfingstler glauben (meistens), dass die Taufe lediglich ein äußerliches Bekenntnis sei, mit dem jemand seine Bekehrung vor der Gemeinde bekräftigt. Da sich ein Kleinkind noch zu nichts bekehren kann, ist jede an ein Kind gespendete Taufe aus pentekostaler Sicht ungültig.

Von daher kannst Du sicherlich in der Pfingstgemeinde getauft werden. Aus pentekostaler Sicht bist Du ja ungetauft. Aus evangelisch-lutherischer Sicht bist Du bereits gültig getauft - eine Wiederholung der Taufe wäre somit eine Verleugnung der Gnade, die Gott Dir bereits geschenkt hat. Von daher solltest Du Dir genug Zeit nehmen, um Dir zu überlegen, für welchen Glauben Du Dich entscheidest.

Ich weiß jedoch, dass einzelne Pfingstgemeinden auch Ausnahmen machen und Leute in ihre Gemeinschaften aufnehmen, die als Baby getauft wurden und ihre Taufe nicht wiederholen möchten.
Konkrete Fragen zur Praxis in DEINER Gemeinde, musst Du daher an deinen Pastor oder Prediger stellen.


Liebe Grüße

Die Taufe auf den Namen des dreieinigen Gottes ist gültig für alle Zeiten und kann weder wiederholt noch ausgelöscht werden. Sowohl in der kath. als auch in der ev.-luth. Kirche ist sie ein heilsnotwendiges  Sakrament, das uns - unverdienterweise das göttliche Gnadenleben schenkt, das wir durch die Ursünde verloren haben. Da die Taufe ein unverdientes Gnadengeschenk ist, sind Kinder davon nicht ausgenommen. Von daher sollte die Taufe nicht wiederholt werden.

In der Pfingstkirche - sowie in allen Freikirchen - ist das Verständnis von der Taufe ein anderes. Sie setzt den Glauben und die persönliche Entscheidung bzw. Bekehrung voraus und lehnt deshalb die Kindtaufe ab. Wenn du sie nach diesem Verständnis noch einmal empfängst, macht das die bereits empfangene Taufe nicht gültiger.

In einer  normalen Pfingstgemeinde ist die Taufe als Gläubiger eine Grundvoraussetzung für die Mitgliedschaft. Die Säuglingstaufe gilt für sie nämlich nur als liturgische Kopfwäsche.


Nach dem Verständnis von Pfingstgemeinden, wie auch der meisten ev. Freikirchen, ist die sogenannte "Kindertaufe" der katholischen und evangelischen Landeskirchen keine Taufe im Sinne der Bibel.

Sie taufen daher "Gläubige" aus den Reihen der Katholiken und Protestanten auch ein zweites Mal, wenn es deren Wunsch ist, nach ihrer tatsächlichen Bekehrung zu Jesus Christus, noch einmal getauft zu werden.

Wobei noch darauf hingewiesen werden muss, dass die Taufe (im Sinne Luthers) nicht "heilsnotwendig ist", sondern allein der Glaube! 

Bei den Freikirchen, die ich so kenne, wird eine erneute Taufe dort begrüßt. Darüber wird dir der Gemeindeleiter Auskunft geben.

Du solltest aber auch bedenken, dass deine erste Taufe als Baby zwar nicht eine Glaubensentscheidung von dir beinhaltete, aber doch eine Heilszusage Gottes. Betrachtest du die als "ungültig"?

Ich würde es deswegen für sinnvoller halten, wenn in der Pfingstgemeinde deine Glaubensentscheidung gefeiert wird und dir im Gebet die Hände aufgelegt werden, aber ohne Wiederholung der Taufe.