StVO: Gibt es ihn eigentlich noch, den Mann mit dem Handwagen, der auf der Strasse gehen darf?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Klar gibt es das. Sobald du mit so einem Handkarren große sperrige Gegenstände transportierst und damit andere auf den Fußwegen evtl. erheblich behindert muss mit dem Ding die Straße benutzen.

**Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden.**

Unter Fahrzeuge fallen auch alles was von Hand bon A nach B gezogen werden muss. Ein Fußgänger zählt juristisch gesehen ebenfalls als Verkehrsteilnehmer wenn gleich er auch kein motorisiertes Fahrzeug/Verkehrsmittel benutzt. Folglich darf man den Handkarren/Handwagen sogar Gebührenfrei auf öffentlichen Parkplätzen abstellen. Darunter zählt z.B. auch dieses Ding mit Rädern die man oft mit zumeist älteren betagten Personen sieht und dazu dienen sich darauf Stützen und setzen zu können. Weiß jetzt leider nicht wie diese Gehhilfe mit Rädern heißt. Aber auch das Ding bewegt man von A nach B.

Wobei es jetzt widerrum auch andere Aussagen gibt die das Gegenteil besagen und das abstellen von Handkarren/Handwagen auf öffentlichen Parkplätzen mit Gegenständen zum frei halten eben dieser Parkplätze gleichsetzen. Wie etwa wenn jemand bei einem Umzug z.B. mehrere Stühle/Schränke oder so darauf abstellt um zu verhindern das darauf geparkt wird.

So wäre jetzt zumindest mein Kenntnisstand. Aber vielleicht weiß es ja jemand noch besser, oder kann etwas Ergänzen bzw. Korrigieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

Roentghen 
Fragesteller
 13.10.2021, 11:55

Rollator

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AlterHaudegen75  13.10.2021, 12:18
@Roentghen

Stimmt, jetzt fällt es mir wieder ein aber es gibt da noch einen anderen Begriff... Sei's drum..... Jeder weiß wohl was gemeint ist...

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