Studiumshöchstdauer erreicht was nun?

3 Antworten

Nachdem Sie das Höchstsemester erreicht haben, müssen Sie im normalfall eine begründung abgeben, warum Sie das studium nicht in der regelstudienzeit abgeschlossen haben, Sie können sich jedoch auf Härtefallregelungen oder ähnliches berufen, um die studienzeit maximal um ein oder zwei semester zu verlängern. Es gibt keine spezifischen vorschriften darüber, in welchem semester Sie zu einem verwandten Fach wechseln müssen, dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z B. ihren bisherigen leistungen oder der anzahl der verfügbaren plätze im gewünschten fach, Ich empfehle ihnen, sich mit ihrem studienberater oder der studienberatung in verbindung zu setzen, um die bestmögliche Lösung für ihren einzelfall zu finden

Regelungen bezüglich Studium können sich erheblich unterscheiden, je nach Fachrichtung, Universität, Fakultät, etc.

Bei uns war es Regelstudienzeit + 2 Semester. Wenn man danach nicht fertig war musste man entweder eine Härtefall-Ausnahme beantragen mit entsprechender Begründung oder aber man wurde exmatrikuliert und das Studium war endgültig nicht bestanden.

Die Regelungen deiner Hochschule kann ich dir nicht nennen.

Legend0 
Fragesteller
 08.03.2023, 20:57

wie es aussieht kann sie es selbst auch nicht tun...

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Auf die Barrikaden gehen. Jeder sollte so lange studieren dürfen, wie er/sie möchte.

Legend0 
Fragesteller
 07.03.2023, 14:24

gibts doch an einigen privaten unis.

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LacLeman  07.03.2023, 15:33
@Legend0

Sollte an öffentlichen genauso sein, finde ich.

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Legend0 
Fragesteller
 07.03.2023, 18:30
@LacLeman

ganau. aber zumindest kann man das Studium wechseln und alte Prüfungen werden übernommen sofern gleich. sogar eine andere uni/Hochschule rechnet prüfungen an. hauptsache man fällt bei Prüfungen nicht durch. somit hat man eigentlich genug zeit. aber man kann ja nicht ewig studieren. kostet alles geld. irgendwann muss man auch anfangen steuern zu zahlen.

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