Studienfach 3 Fehlversuche, Uni hat keine maximale Anzahl an Versuchen vorgegeben.

4 Antworten

Du musst bei einer Neubewerbung angeben, was Du vorher wie lange und mit welchem Ergebnis studiert hast. Tust Du das nicht, so hat das organisationsrechtliche (Zwangsexmatrikulation) und u.U. auch strafrechtliche Folgen (Betrug). Die anderen Hochschulen werden im Regelfall vorrangig auf das endgültige Nichtbestehen abstellen und weniger auf das einzelne Fach. Aber es schadet nicht, mal bei einzelnen Prüfungsämtern anzurufen und um eine diesbezügliche Antwort zu bitten. Falls Du für die Uni in dem gewünschten Studienfach gesperrt sein solltest, dann könnte noch ein vergleichbares Studium an einer Fachhochschule infrage kommen.

hhaalllloo123 
Fragesteller
 13.04.2015, 18:46

Danke. Solange ich ja nicht zwangsmatrikuliert werde, bin ich ja nicht als endgültig nicht bestanden eingetragen. ich rufe trotzdem an. dachte nur vllt kennt sich jemand aus !

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Das stimmt. Es kommt immer auf das Bundesland und auf die einzelnen Universitäten an. Zum Beispiel werden an Universitäten in Rheinland-Pfalz Fehlversuche bei einem Uniwechsel mitgenommen, wenn man sich seine Leistungen anerkennt.

An Universitäten in NRW sowie in Bayern werden die Fehlversuche nicht angerechnet. Man kann also so oft die Uni wechseln wie man möchte, um so einem 3. Versuch zu entkommen.

Was andere Bundesländer angeht, so könnt Ihr ja selber die Prüfungsordnungen der jeweiligen Universitäten konsultieren. Mein Wissen bezieht sich auf die oben erwähnten Bundesländer – aus eigener Erfahrung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bei einer Anmeldung zur Prüfung musst du bejahen, dass du in diesem oder keinem vergleichbaren Fach "engültig nicht bestanden" hast. Unterzeichnest du dies und machst trotzdem weiter, kannst du, wenn das raus kommt, erhebliche Probleme bekommen.

Ein Nichtbestehen wird also "weiter getragen". Dieses Fach kannst du an keiner Uni mehr (legal) abschließen.

hhaalllloo123 
Fragesteller
 13.04.2015, 17:01

Aber die Frage die sich bei mir ergibt ist ja folgende - tut mir Leid wenn das anders rüber kam: Wenn die eine Uni kein Maximum an Versuchen erteilt, dann habe ich das Fach an der Uni ja nicht Entgültig nicht bestanden. Werden die Leistungen denn an die anderen Uni übertragen? Ich exmatrikuliere mich da ja selbstständig, und nicht von denen aus!

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Wenn du das Bundesland wechselst solltest du keine Probleme haben. Bildung ist Ländersache und so weit ich weiß, kann man in einem neuem Bundesland komplett neu anfangen egal was davor in anderen Bundesländern war. Check das aber nochmals mit der neuen Uni.