Hilfe - Fehlversuche bei Studiengangwechsel?

3 Antworten

Das kann dir im Zweifel nur das Prüfungsamt deiner Hochschule beantworten. Es hängt davon ab, wie ähnlich sich die Prüfungen sind. Normalerweise ist es allerdings so, dass man nur dann Probleme bekommt, wenn man eine Prüfung ENDGÜLTIG nicht bestanden hat, also alle Wiederholungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat. Dann kann man eine ähnliche oder gleiche Prüfung nicht mehr machen und daher das Studium auch in verwandten Fächern nicht mehr abschließen.

Ob das aber in genau deinem Fall ein Problem ist... das kann dir nur das Prüfungsamt sagen. Und die sind immer sehr gerne bereit, dich ausführlich zu beraten.

sangrio 
Fragesteller
 12.01.2019, 00:48

Du hast da was falsch verstanden, es geht darum ob ich im neuen Studiengang schon beim 2 Versuch stehen sollte - wenn ich diese noch in BWL nicht bestehen würde.

Das wäre ja mega bescheuert, weil selbst wenn ich diese Prüfung in BWL bestehe und dann wechsele, habe ich nichts davon weil das Modul in WR aus dieser Prüfung + einer weiteren besteht die es widerrum nicht in BWL gibt. Also erfolgt keine Anrechnung einer Bestandenen Leistung. Dann kann man mir doch auch nicht den Fehlversuch anrechnen??

0
FataMorgana2010  12.01.2019, 13:24
@sangrio

Ich habe das schon verstanden und geschrieben, in welchem Fall es normalerweise Probleme geben kann, und ja, soweit ist es bei dir ja noch nicht, das war mir schon klar. Aber es bleibt dabei. Eine Antwort, auf du dich irgendwie verlassen kannst, kann dir nur das Prüfungsamt geben. Was hilft es dir, wenn hier Leute darüber spekulieren?

0

Wenn dir das Bestehen der Modulrenichts bringen würde, kannst du dich von den Prüfung dann noch abmelden? Das ist an vielen Hochschulen noch recht kurzfristig vor dem Prüfungstermin möglich.

Gleichzeitig gehe ich aber davon aus, dass dir der Fehlversuch nicht angerechnet würde, wenn es sich um zwei separate Module mit separaten Veranstaltungen handelt. Das solltest du aber unbedingt beim Prüfungsamt klären.

Ansonsten wäre meines Erachtens ein Fehlversuch bei drei Möglichen Versuchen Modul auch nicht ganz so gravierend. Allerdings kenne ich deine Prüfungsordnung nicht und weiß nicht, was es da für Regelungen bzgl. der Fehlversuche gibt.

Übrigens ist meines Erachtens die Anerkennung nicht ausgeschlossen, nur weil die Prüfungsleistung in einem anderen Modul anders zusammengesetzt ist. Denkbar wäre hier die Anerkennung der BWL-Prüfung als Teilleistung für das WiRe-Modul, so dass du dann nur noch die andere Leistung erbringen müsstest. Das aber nur als Hinweis, falls du dich auch in die Richtung nochmal erkundigen möchtest.

Beste Grüße!

Nicht das selbe Fach, nicht die selbe Prüfung. Das wäre jetzt meine Einschätzung. Im Zweifel an deiner Uni nachfragen, die können das zuverlässiger beanworten als wir