Stromwechsel trotz Plomben möglich?
Hallo Leute, meine Cousine wurde vor 2 Monaten der Strom abgestellt (also geplombt)
Sie hat mit dem Arbeitsamt und dem Stromanbierter Kontakt aufgenommen aber bisher ohne Erfolg.
Ausserdem ist mindestens die Hälfte der Summe rechtswidrig wie wir rausgefunden haben (also angebliche Mahn und Inkassokosten die nie in Anspruch genommen wurden- nachweislich!!!) (Sie wäre auch bereit zum zahlen, aber nur den rechtlich richtigen Betrag und wenn sie dazu in der lage wäre!)
Ein Darlehen erhält Sie nicht und der Anbieter verweigert eine Ratenzahlung. Und ihre schriftlichen Briefe in denen sie vor dem abschalten auf ihre Situation hingewiesen hat sind angeblich weg oder nicht angekommen.
Zudem hat sie ende August einen Brief erhalten, vom Anbieter, das der Vertrag "Fristgerecht" gekündigt wird (mittlereweile wurde- seit anfang September!!!) und der Zähler vom zuständigen Anbieter demontiert würde
Der Zähler ist noch da. ....
Wir wollen nun gemeinsam den Stromanbieter wechseln und haben auch schon gute Alternativen gefunden.
Die Frage ist nur ob es mit den Plomben möglich ist.
Wisst ihr da vielleicht Rat?
3 Antworten
Aha Mahnkosten sind also rechtswidrig. Seit wann das?
Eine Freischaltung durch den Netzbetreiber erfolgt erst durch Meldung des Stromanbieters. Und dieser gibt diese Freischaltung erst, wenn alle Schulden - auch die Kosen für Sperrung und Wiedereinschaltung - bezahlt sind.
Auf eine Ratezahlung muss der Stromanbieter nicht eingehen.
Ein Wechsel kannst Du gern probieren. Der Zähler ist aber durch den Netzbetreiber gesperrt und dieser muss den Zähler nicht wieder entsperren bis die Schulden beglichen sind. Und ob ein neuer Anbieter Euch so übernimmt ist die Frage.
Solange die Schulden beim alten Anbieter nicht beglichen sind, wird kein alternativer Anbieter den Anschluss übernehmen wollen.
https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/allgemein/rechtlichen-handlungsoptionen-bei-stromschulden/
Ich kann mir kaum vorstellen, daß der Zähler abgeschraubt wird.
Ist der jetzige Stromlieferant, bei dem Deine Cousine die Schulden hat, auch der Eigentümer des Stromzählers? Es gibt da einen Unterschied zwischen "Netzbetreiber" und "Meßstellenbetreiber".
Es wäre das beste, wenn sich Deine Cousine möglichst umgehend an die Verbraucherberatung wendet und Rat einholt.