Öffnen von Plomben an Stromzählern. Ist das im Jahre 2020 keine Straftat mehr? Und welche Plomben gibt es überhaupt?

5 Antworten

Von Experte atoemlein bestätigt

Die Frage hast Du doch vor einigen Wochen auch schon mehrmals über einen anderen Account gestellt,und auch reichlich Antworten erhalten,das müsste sich doch schon lange erledigt haben???

Siegelbruch am Strom-Kasten

Werden Rechnung nicht gezahlt, stellen die Stromanbieter den Strom ab und setzen eine Plombe an den Stromzähler bzw. den Stromkasten.

Betroffene sollten sich davor hüten, die Plombe zu entfernen und den Strom selbstständig wieder abzuklemmen. Denn einen Siegelbruch begeht auch, wer einen verplombten Sicherungskasten selbstständig entsperrt, ohne hierzu befugt zu sein.

Für die Entfernung einer Plombe werden häufig Geldstrafen ausgesprochen. Die Höhe der Geldstrafe ist von wirtschaftlichen Einkommensverhältnissen des Beschuldigten abhängig.

https://kujus-strafverteidigung.de/strafrechts-abc/verstrickungsbruch-siegelbruch/

1011011101011 
Fragesteller
 19.09.2020, 22:51
  1. Der Account ist nicht mehr in Benutzung.
  2. Nein, das hat sich noch nicht erledigt. Womit und wodurch auch?
  3. Rechnungen wurden stets bezahlt. Das ist gar nicht das Thema.
  4. Ich habe im Übrigen einen Teil deiner Antwort nicht verstanden, weil du wenig ausführlich geworden bist und Erklärungen abgibst, die ich nicht verstehe, weil sämtliche Plomben immer dran waren und immer dran sind normalerweise. Der Strom wurde nicht abgestellt. Zu keinem Zeitpunkt, eben weil ich die Rechnungen immer bezahlt habe. Sonst könnte ich hier auch gar nicht schreiben.
  5. Ich habe mehrere Beweise, die beweisen, dass ich keine Plombe beschädigt und den Stromzähler nicht angefasst und erst Recht nicht manipuliert habe, weil ich nämlich die entsprechenden Straftatbestände kenne und mir sicher bin, dass etwaige Manipulationen sowieso irgendwann raus kommen. Weil ich nämlich der Überzeugung bin, dass Netzbetreiber nicht blöd sind.
  6. Ich habe eine riesengroße Angst vor Strom und würde allein deswegen schon nicht daran rumschrauben oder irgendetwas packen.
  7. Du bist in deiner Antwort außerdem auch kaum auf die verschiedenen Plomben eingegangen und es ist für mich als Fragesteller unklar auf welche Plomben sich "Siegelbrüche" beziehen.
andie61  19.09.2020, 23:05
@1011011101011

Ich habe nie was betreffend der Rechnung geschrieben,das hat auch überhaupt nichts mit den Plomben zu tun!

Du drehst Dich ständig im Kreis und bist nicht in der Lage zu verstehen was man Dir antwortet weil Du es offenbar nicht verstehen willst!

Es ist völlig egal wie ein Plombe aussieht,eine Plombe darf grundsätzlich nur von jemanden entfernt werden der dazu auch ausdrücklich berechtigt ist,unberechtigt eine Plombe zu entfernen ist dann immer ein Siegelbruch.

Du hast den Versorger und die Netzgesellschaft der die Zähler gehören darüber informiert das eine Plombe entfernt wurde,mehr kannst Du nicht machen,und da verstehe ich nicht warum Du das heute immer noch so aufgepumpt erneut fragen musst,alles dazu wurde Dir nicht nur vom mir ausführlich beantwortet!

Du widersprichts Dir da auch noch selber

"Ich habe im Übrigen einen Teil deiner Antwort nicht verstanden, weil du wenig ausführlich geworden bist und Erklärungen abgibst, die ich nicht verstehe, weil sämtliche Plomben immer dran waren und immer dran sind normalerweise"

Was ist dann Dein Problem wenn "sämtliche Plomben immer dran waren und immer dran sind" und was soll da dann das "normalerweise" in dem Zusammenhang bedeuten??

"Ich habe mehrere Beweise, die beweisen, dass ich keine Plombe beschädigt und den Stromzähler nicht angefasst und erst Recht nicht manipuliert habe,"

in dem Zusammenhang kann ich Deine erneute Aufregung überhaupt nicht verstehen,dann bist Du doch auf der sicheren Seite,was erwartest Du dann von Deiner erneuten Frage hier?

AlterLeipziger  19.09.2020, 23:20
@andie61

Ich glaube er regt sich deshalb so auf, weil er das Problem nicht versteht, es deshalb nicht genau formulieren kann, was er will und jede Antwort ihn noch ratloser macht.
Meine Meinung ist nun, er soll sich an den Vertragspartner wenden, von dem er den Strom bezieht - und hier ist gut!

1011011101011 
Fragesteller
 19.09.2020, 23:22
@andie61

Du hast doch auf meine Frage Folgendes geschrieben: "Werden Rechnung nicht gezahlt, stellen die Stromanbieter den Strom ab und setzen eine Plombe an den Stromzähler bzw. den Stromkasten.

Betroffene sollten sich davor hüten, die Plombe zu entfernen und den Strom selbstständig wieder abzuklemmen. Denn einen Siegelbruch begeht auch, wer einen verplombten Sicherungskasten selbstständig entsperrt, ohne hierzu befugt zu sein."

Das passt doch alles gar nicht zu der Fragestellung von mir.

Also siehst du doch, dass du doch etwas von "Rechnung" geschrieben hast.

Und, ja, dass eine Plombe nur von denjenigen entfernt werden darf, die die Berechtigung dazu haben, das ist mir auch klar. Das ergibt sich aber doch schon aus der Frage.

Die eigentliche Frage ist doch, wer genau vergibt die Berechtigung? Offenbar kommt dies doch auf die Art der Plombe an! Weil eine Eichplombe darf vermutlich keiner öffnen, der nur die Berechtigung dazu hat Benutzerplomben zu öffnen. Zum Öffnen einer Eichplombe müsste man ja eine Berechtigung von Eichbehörden haben.

Und dann ist vor allem die Frage, welche Straftaten stehen ganz genau im Raum bei welcher Plombenöffnung? Wie lautet der Paragraph? Und wer kontrolliert das?

Und, ja. Klar, natürlich habe ich die Beweise, aber ich habe auch keine "Aufregung" deswegen. Aber dennoch habe ich einfach Bedenken. Und selbst wenn ich diese nicht hätte, würde ich trotzdem einfach nur gern das absolut haargenaue Fachwissen und Hintergrundwissen zu all' diesen Dingen haben. Einfach weil ich es will. Weil es mich interessiert.

Ich habe einfach echt absolut keine Lust auf einmal der Polizei etwas erklären zu müssen. Und ich habe auch etwas Angst, dass mir irgendwer im Ernstfall den Ordner wegnimmt und der Ordner dann verschwindet. Weil in dem Ordner sind ja alle Beweise drin. Und ich weiß, dass ich zwar nicht ausraste, aber auch nicht total ruhig bleiben kann, wenn plötzlich Mitarbeiter von Westnetz oder Polizisten bei mir aufkreuzen wegen dieser Plomben-Geschichte da. Da würde ich nämlich sofort zum Ordner greifen und den Leuten sofort den Inhalt des Ordners vors Gesicht halten würde. Weil, wenn ich etwas wirklich gar nicht haben kann, dann sind es falsche Unterstellungen.

Und andererseits ist es aber auch so, dass ich im Ernstfall 3 Aussagen gegen mich haben kann. Nämlich die von meinem Vermieter, dem Sohn des Vermieters und dem Typen, der selbst Hand angelegt hat an den Stromzähler. Das habe ich ja selbst gesehen. War ja Augenzeuge. Aber das kann ich so selbst direkt nicht beweisen, weil ich in dem Moment natürlich nicht hinter denen stehen bleibe und Fotos von denen mache.

Ich kann eben nur beweisen, was ich festgestellt habe, nämlich dass diese eine Plombe fehlt, seitdem diese Typen an dem Stromzähler gearbeitet haben. Und darüber hinaus habe ich nur eine E-mail des Netzbetreibers, in welchem mir der Netzbetreiber mitgeteilt hat, dass "die Instandsetzung" von Herrn "X" mitgeteilt wurde. Herr X ist der Sohn meines Vermieters.

So. Und an der Stelle (!) frage ich mich natürlich: Was genau ist da gelaufen? Und wie genau ist das gelaufen?

Es kann also jeder Depp an den Stromzähler ran und einfach Plomben entfernen? Und der Netzbetreiber prüft das nicht nach ob derjenige überhaupt berechtigt war die Plomben zu entfernen?

Wie gesagt... Diese Dinge verstehe ich einfach nicht, weil mir ein Elektriker von dem einzigen Betrieb, den es hier gibt, der diese Zulassung hat, mal erklärt hat wie todernst diese Angelegenheiten sind mit den Plomben. Diese Plomben werden im Betrieb besonders eingeschlossen und jede einzelne Entnahme muss ganz korrekt dokumentiert werden usw. usw.... Das ist sooooo locker und easy nicht, wie das Viele immer darstellen und suggerieren. Also, wirklich nicht. Deswegen kann ich manche Reaktionen oft nicht verstehen.

Ein Elektriker, der in dem Betrieb arbeitet, hat mir selbst gesagt, dass gewisse Fehler ganz schnell dazu führen, dass man gekündigt wird, dass der Betrieb die Zulassung verliert, man sogar Geldstrafen oder Haftstrafen riskiert..

andie61  20.09.2020, 09:25
@1011011101011

Da geht es grundsätzlich um das unbefugte entfernen von Plombem in dem Text, es gibt da kein Beispiel das genau auf Deinen Fall passt, und das ist ein einkopierter Text, das Du das nun wörtlich auf Dich beziehst zeigt deutlich das egal was man Dir antwortet Du es nicht verstehst, somit ist alles weitere völlig sinnlos.

andie61  20.09.2020, 09:36
@AlterLeipziger

Das war schon in der Frage über seinen anderen Account der Fall, da war ja schon genauso wie hier geantwortet worden, auch ich hatte ihm geschrieben er soll sich an den Strom Netzbetreiber wenden.Er schreibt ja auch hier das er das getan hat, mehr kann er doch nicht machen.

Auch hier zeigt sich das er den Antworten nicht folgen kann was auch sein Kommentar deutlich zeigt, er bezieht das im einkopierter Text wörtlich auf sich und erkennt noch nicht einmal das es einkopiert ist was auch zeigt das er den Link nicht einmal gelesen hat.

Das mit der Berechtigung wurde auch schon in der vorherigen Frage geklärt, das ist auch nicht sein Problem wenn der Vermieter jemanden an dem Zähler die Plombe entfernen lässt, er hat das dem Versorger ja laut seiner Aussage in der letzten Frage auch mitgeteilt.

Er dreht sich seit Wochen im Kreis, und egal was man antwortet, er versteht es nicht, darum bin ich hier auch raus.

1011011101011 
Fragesteller
 20.09.2020, 11:56
@andie61

Du wirfst mir vor ich würde das nicht verstehen. Das ist nicht der Fall. Denn ich verstehe es eben doch. Ich bitte nur um konkretere und ausführlichere Antworten.

Ich weiß z.B. immer noch nicht was "VEW F" heißt. Das hat mir niemand erklärt.

Und mir hat niemand konkret erklärt ob und wie das geprüft wird seitens der Netzbetreiber wer genau an Stromzählern rum arbeiten darf.

Du hast mir nun einen Text gegeben, den du selbst nach eigener Aussage rein kopiert hast von einer anderen Seite. Also nicht selbst geschrieben.

Das ist schon eher kontraproduktiv und zeigt mir eigentlich, dass du ihn selbst nicht gelesen hast. Du selbst warst es, der in Abrede gestellt hat, etwas von Rechnungen geschrieben zu haben. Und dann habe ich dich zitiert und belegt, dass dort doch etwas von Rechnungen stand.

Der Satz lautete "Werden Rechnung nicht gezahlt, stellen die Stromanbieter den Strom ab und setzen eine Plombe an den Stromzähler bzw. den Stromkasten."

So. Das kam von dir (!). Nicht von mir. Und damit bist du entweder am Thema vorbei oder es handelt sich in etwaigen Fällen abermals um eine weitere Plombe, die von den mir beschriebenen Plomben abweicht.

Wie ich schon fragte: Ich wollte auch gern wissen, ob richtig liege bzw. welche Plombe die weiss umkringelte ist. Wie man im Bild sehen kann habe ich mir extra die Mühe gemacht und mit verschiedenen Farben jede einzelne Plombe markiert. Und dann habe ich die Farben aufgeschrieben und für die Nutzerinnen und Nutzer glasklar aufgeschrieben was zu sehen und was auf den Plomben selbst drauf steht.

Offenkundig gelten für das Entfernen von Herstellerplomben ganz andere Gesetze als für das Entfernen von Eichplomben! Das ist jetzt nur mal so meine Annahme. Ich nehme an, dass das Entfernen von Herstellerplomben nicht strafbar ist. Aber dazu hat mir niemand irgendetwas erklärt. Die allermeisten schreiben nur "Das Entfernen von Plomben ist strafbar." Das ist aber keine konkrete Antwort. Weil damit ist nicht klar welche (!) Plomben gemeint sind!

Zudem könnte auch die Frage im Raum stehen, ob die gelbe Klebemarke auch eine Art "Plombe" bzw. ein Siegel ist.

andie61  20.09.2020, 12:10
@1011011101011

Ich habe echt keinen Bock mehr mir Deine Romane durchzulesen, Du machst da ein riesen Problem aus einer Sache die mit der Information an den Strom Netzbetreiber zu der Sache schon lange erledigt ist

"Zudem könnte auch die Frage im Raum stehen, ob die gelbe Klebemarke auch eine Art "Plombe" bzw. ein Siegel ist."

Das drückt es sehr deutlich aus, das ist doch völlig wurscht.

An allem was am Stromzähler verplompt ist dürfen nur berechtigte und autorisierte Personen, das ist in dem Fall dann wenn eine unberechtigte Person eine Plombe entfernt Siegelbruch.

Bei Herstellerplomben verliert man Gewährleistung und Herstellergarantie Ansprüche, das brechen solcher Siegel ist nicht strafbar.

Die ganze Mühe mit den Bildern und Kringel hättest Du dir sparen können, wie schon geschrieben, an dem Stromzähler dürfen nur autorisierte Personen rangehen und Siegel oder Plomben entfernen, egal wie die aussehen.

Für mich hat sich das hiermit auch erledigt, es wurde Deiner Frage entsprechend nun alles mehrmals durchgekaut und beantwortet, wenn Du das nun immer noch nicht verstanden hast dann würden weitere Erklärungen dazu auch nichts ändern.

1011011101011 
Fragesteller
 20.09.2020, 12:31
@andie61

Wann ist eine Person autorisiert? Und wodurch? Durch einen Anruf nach der Arbeit?

Und wenn du es nicht liest, kann ich auch nichts dafür. Ich gebe nur Mühe und mache es ausführlich, damit dementsprechend auch die Antworten richtig sein können.

Und ich mache da auch kein riesen Problem, weil schon etwas längt erledigt wäre. Ob da was längst erledigt ist ist gar nicht klar. Weil es ist schon etwas unklar, ob der Netzbetreiber wirklich informiert ist über etwaigen Siegelbruch. Aber es ging hier auch nicht um den Siegelbruch, von dem hier in deinem Link berichtet wurde, weil der Strom nie abgestellt wurde. Der Text im Link klingt so, als würde erst eine Plombe dran kommen, sobald man Rechnungen nicht bezahlt hat und der Zähler gesperrt wird. Das ist ja nicht so, sondern die Plomben sind immer da, auch im Betriebszustand. Einfach immer.

Ich habe halt nur mal mit einer Mitarbeiterin von Westnetz telefoniert und da habe ich einfach so erzählt, weil man irgendwie darauf kam. Aber vielleicht hat sie das ja auch nicht richtig verstanden. Denn es sind ja so viele verschiedene Plomben da in dem ganzen Ding drin...

Ich weiß einfach auch nicht was der Typ gemacht hat.

Mir hat schon jemand erklärt - übrigens hier auf gf -, dass da etwas extra gemacht wurde, um mir genau das anzuhängen. Damit alles so aussieht, als hätte ich da etwas manipuliert. Damit ich den riesen Ärger am Hals habe.

andie61  20.09.2020, 13:02
@1011011101011

Es hat keinen Sinn, Du verstehst von alle dem was man Dir hier schreibt kein Wort, Du bauscht jede Kleinigkeit zu einem riesen Problem auf,bestes Beispiel der Link, das bezieht sich grundsätzlich auf einen Siegelbruch und als Beispiel wurde eine Stromsperre angeführt, und Du verstehst trotzdem nur Bahnhof.

Ich habe keinen Bock mehr mich hier ständig mit Deinem Unverständnis im Kreis zu drehen und immer wieder das gleiche schreiben zu müssen mit dem Wissen das Du es wieder nicht verstehst, und mir den nächsten Roman kommentiert.

1011011101011 
Fragesteller
 20.09.2020, 15:14
@andie61

Das stimmt nicht! Du bist derjenige, der hier Manches nicht versteht.

Ich verstehe hier so ziemlich alles. Und deine Behauptung stimmt auch nicht, dass das nur ein Beispiel ist. In dem von dir gegebenen Link ist ein ganz anderer Fall beschrieben. Da geht es um Siegelbruch, wenn jemand Rechnungen nicht bezahlt hat. Das ist dort das Hauptthema und nicht nur irgendein Beispiel, sonst würde das Wörtchen "Beispiel" dort auch irgendwo stehen.

Das stimmt also einfach nicht, was du schreibst. Und das lässt sich beweisen. Guck' dir doch den Text im Link selbst an. Das ist doch ein komplett anderer Sachverhalt als bei mir. An Stromzählern sind grundsätzlich immer Plomben dran! Und nicht erst dann, wenn der Strom abgestellt wird, weil Rechnungen nicht bezahlt wurden.

andie61  20.09.2020, 16:06
@1011011101011

Eine Plombe bei Sperrung ist grundsätzlich der Plomben die den Stromzähler vor unberechtigten Zugriff schützen sollen gleichzusetzen

Für die Entfernung einer Plombe werden häufig Geldstrafen ausgesprochen. Die Höhe der Geldstrafe ist von wirtschaftlichen Einkommensverhältnissen des Beschuldigten abhängig.

Du kannst nicht mal ansatzweise dem folgen was Dir hier geschrieben wurde, das entfernen einer Plombe am Stromzähler von nicht vom Netzbetreiber autorisierten Personen ist grundsätzlich strafbar, da egal um welche Plombe es sich handelt. D reitest da schon ermüdend um den einen Punkt der Zählersperre rum ohne da den grundsätzlichen Zusammenhang zu erkennen, Plomben werden nicht aus Jux und Dollerei an Stromzähler angebracht.

Du nimmst hier jedes Wort einzeln auseinander weil Du nicht in der Lage bist Zusammenhänge zu verstehen.

Nach Deiner Logig würde sich jemand der seine Rechnungen bezahlt und die Plomben am Stromzähler entfernt nicht strafbar machen weil das ja so im Link nicht angegeben ist, da steht ja nur wer seine Rechnung nicht bezahlt hat, und so unsinnig argumentierst Du mich seit gestern ins Koma, schon der letzte Absatz in Deinen letzten Kommentar zeigt mehr als Deutlich das Du überhaupt nichts verstehst

"An Stromzählern sind grundsätzlich immer Plomben dran! Und nicht erst dann, wenn der Strom abgestellt wird"

Es wurde nie was anderes behauptet, und noch einmal, das entfernen von Plomben ist grundsätzlich strafbar wenn das durch nicht autorisierte Personen erfolgt, da egal ob die Rechnung gezahlt wurde und der Zähler nicht gesperrt wurde,oder der Zähler wurde gesperrt, der Straftatbestand ist da immer der gleiche. Nur wenn dann auch unberechtigt Strom gezogen wurde kommt noch der Straftatbestand des Diebstahl dazu, da Paragraph 248c.

Und bevor Du hier wieder jedes einzelne Wort analysierst und auseinander nimmst weil Du wieder nicht verstehst was gemeint ist, das mit dem entziehen elektrischer Energie trifft nicht auf Dich zu!

Und jetzt habe ich entgültig fertig!

1011011101011 
Fragesteller
 20.09.2020, 16:13
@andie61

Das bezweifle ich, dass du endgültig fertig bist. Ich habe sehr wohl verstanden.

Und so wie der Text im Link klingt, ist der Zähler sonst nicht plombiert.

Du hast jetzt auch nichts Neues geschrieben. Das wusste ich doch alles schon. Habe ich doch selbst schon geschrieben. Mir ist doch vollkommen bewusst, dass Plomben nicht aus Jux und Dollerei angebracht werden.

Und welcher Straftatbestand ist es denn nun genau? Der im Link angegebene oder wie?

Es stellen sich auch erst einmal die Fragen: Wer stellt es wie fest? Und macht dann der Netzbetreiber tatsächlich eine Anzeige? Bekomme ich es dann mit der Polizei zu tun? bzw. der eigentliche Täter. Ich bin nämlich schließlich nur der Zeuge und im Falle des Falles wohl auch der Geschädigte...

Das will ich eben alles wissen.

Ich weiß ja nicht wie der Netzbetreiber in solchen Fällen handelt und welche Anweisungen die Mitarbeiter in solchen Fällen haben. Ob sie das nur heimlich dokumentieren und dem Endverbraucher nichts sagen und die "Liebesbriefchen" dann im Nachhinein irgendwann plötzlich kommen, wo einem sonst was vorgeworfen wird.

amdros  20.09.2020, 16:41
@1011011101011

Ich bin entsetzt!!

Du fragst jetzt weshalb (?) das möchte ich Dir gern beantworten!

Du scheinst allem Anschein nicht zu wissen, wo Du Dich hier befindest..ich sags Dir gern: In einem Laienforum

Ich bin überzeugt, @andie61 hat Dir nach bestem Wissen und Gewissen Deine Frage ausgiebig und verständlich erläutert aber, wenn Du daraus keine Schlüsse für Dich ziehen kannst/willst, dann solltest Du Dich an jemanden wenden der das professionell betreibt..wo für Du dann sicherlich auch löhnen musst.

So kann das hier auf keinen Fall im Raum stehen bleiben ohne Dir eine Erklärung dafür zu geben..was Du hier forderst...das sprengt nämlich den Rahmen gröblichst zumal in einigen Deiner Kommentare auch anderen Usern die Dir geantwortet haben deutlich zu verstehen gibst, dass sie mit ihrer Antwort falsch liegen!?

Du kennst doch die Antwort..weshalb dann die Kommentare und sitzt noch auf dem hohen Ross?

Ich habe wie @andie61 ... auch fertig!

andie61  20.09.2020, 19:53
@1011011101011

"Das will ich eben alles wissen"

das wurde Dir alles beantwortet in den ganzen Kommentaren und Antworten die sich hier mitlerweisle angehäuft haben,und Du beantwortest Dir Deine Fragen in den Kommentaren ja auch selber.

Der Kommentar von Dir ist interessant

"Das ist doch die ganze Zeit mein Reden... Und genau das sagt mir doch auch ein Bekannter von mir immer, wenn ich mit ihm darüber rede (der hat viel Berufserfahrung in der Industriebranche"

Dann gehe den doch mit Deinen ewigen Nachfragen zu jedem Wort was Dir hier geschrieben wurde auf die Ketten und nicht uns!

"Meine grundsätzliche Annahme geht aber noch etwas anders, weil der Stromanbieter hier gar nichts zu melden hat, sondern nur der Netzbetreiber."

auch das wurde mehr als einmal durchgekaut,der Netzbetreiber ist für den Zähler zuständig,es ist sein Eigentum,für Energiediebstahl ist aber wieder der Stromanbieter zuständig den der ist es dem der Strom geklaut wird,das muss dann aber auch nachgewiesen werden,und da reicht es nicht nur die eine Plombe zu entfernen!

"Naja gut, soweit ist ja bereits alles bekannt. Der Stromzähler gehört eindeutig dem Netzbetreiber. Das habe ich immer gewusst. Die Zählernummer steht ja auf dem Zähler und auf allen Briefen, die ich vom Netzbetreiber bekommen habe. Und auf den Rechnungen meiner Stromanbieter steht die Zählernummer auch. Das ist schon alles klar"

"Das Problem ist auch: Ich möchte ungern "schlafende Hunde" wecken, weil ich auch nicht wie ein Denunziant da stehen will. Ich möchte nicht riskieren, dass plötzlich die ganze Stromversorgung der Wohnung oder sogar des Hauses gesperrt wird, weil da mehr als nur etwas nicht in Ordnung ist. "

wenn ich das von Dir lese dann frage ich mich langsam wirklich was stimmt nicht mit Dir,Du nervst hier alle mit Deinen penetranten Kommentaren und meinst dann keine schlafende Hunde wecken zu wollen,was willst Du dann überhaupt von uns???

Vor Wochen hatten wir Dir schon geraten Dich an den Netzbetreiber zu wenden und den darüber zu informeren das eine Plombe am Zähler fehlt,und dann kümmerst Du dich um gar nichts und dazu fällt mir echt nichts mehr ein,spätestens wenn der Zähler abgelesen wird fällt die fehlende Plombe auf,dann erkläre mal dem Netzbetreiber und dem Stromanbieter warum Du das nicht schon gelich mitgeteilt hast,das mit den schlafenden Hunden wird die besonders interessieren.

"Das Verrückte ist: Der Ableser war sogar vor 3 Tagen da. Hat sogar ein Foto gemacht. Das ist wohl inzwischen das Normale. Die Zählerstände werden einfach abfotografiert, weil es einfacher ist. Und fertig."

der wird die fehlende Plombe fotografiert haben,und auch da frage ich mich warum Du das da nicht angesprochen hast,ach ja,willst ja keine schlafenden Hunde wecken.

"Und, naja, ich hab halt 4 indirekte Zeugen. Und ich hab die vorher/nachher-Fotos und ich habe meine Notizen. Damit könnte ich halt eigentlich (hoffentlich) gut genug beweisen, dass mich da keine Schuld trifft. "

Was sind denn indirekte Zeugen?Und was sollen vorher nacher Fotos beweisen,ein Bild mit Plombe und eines ohne,toller Beweis,und erst die Notitzen die beweisen alles,auch dazu fällt mir echt nichts mehr ein!

Je länger Du die Hunde schlafen lässt umso schlimmer kann das böse Erwachen für Dich ausfallen,nehmen wir mal nur an dem Ableser ist die fehlende Plombe nicht aufgefallen un der behauptet die war bei der Ablesung noch dran wenn es beim Zählertauch wegen der Eichung oder der nächsten Ablesung auffällt,dann beweise mal mit Deinen indirekten Zeugen und Deinen Notizen das nicht Du die Plombe erst später entfernt hast,hättest Du das sofort dem Netzbetreiber mitgeteilt dann wärst Du jetzt wirklich auf der sicheren Seite,so aber kann es mit jedem Tag für Dich schlimmer werden,aber lasse die Hunde mal ruhig weiterpennen!

amdros  20.09.2020, 20:11
@andie61

Schluss - Ende - Aus !

Jeder, der als Elektrikermeister bzw. Elektrofachbetrieb als zulässig registriert ist, darf Plomben entfernen, muss das melden und dann kümmert sich irgendwann der Netzbetreiber darum.

Wir hatten mal so einen Fall im Haus und die Plombe wurde erst nach einigen Jahren wieder dran gemacht. Der Netzbetreiber wusste aber Bescheid.

Hallo,

warum Du hier fragst, ist mir nicht klar geworden.

Ein Zähler der örtlichen Energiewerke gehört immer denen!

Ein Vermieter hat nur Einfluss darauf, wo und wie erreichbar der Stromzähler ist. Er darf keine Veränderungen durchführen!!!!

Allein der Eigentümer (Steht auch auch auf der Stromrechnung - egal bei welchem Anbieter Du bist!) darf Veränderungen vornehmen.
Meine Empfehlung:

Sofort Deinen Stromanbieter informieren (nicht den Eigentümer- der ist ja nicht Dein Vertragspartner) und darüber informieren.

Der, und nur der, hat Interesse, dass seine Erfassungen, seine Einnahmen korrekt sind!

Grüße aus Leipzig

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
1011011101011 
Fragesteller
 19.09.2020, 23:04

Tut mir leid. Deine Antwort habe ich jetzt ebenfalls nicht wirklich verstanden. Also zur Klarstellung: Mit Eigentümer meinst du den Eigentümer des Stromzählers. Richtig? Und dieser Eigentümer des Stromzählers ist in meinem Falle definitiv der Netzbetreiber. Der Netzbetreiber heißt Westnetz. Dies ist und bleibt der grundzuständige Messstellenbetreiber und Netzbetreiber. Ganz am Ende als 3. Akteur kommt dann erst der Stromanbieter, mit dem ich dann als Endverbraucher direkt einen Vertrag habe, nämlich den Stromlieferungsvertrag, für welchen ich monatliche Abschläge für den verbrauchten Strom bezahle.

Die Begrifflichkeit "örtliche Energiewerke" hat mich irritiert. Sowas gibt es hier schon seit mindestens 40 Jahren nicht mehr. Ich meine zu wissen, dass es ganz früher hier ein "örtliches Energiewerk" gab, also ein Elektrizitätswerk, dessen Eigentum auch der Stromzähler war. Irgendwann muss dann der Stromzähler in den Eigentum von RWE übergegangen sein und auf alles, was so dazwischen war. Heute jedenfalls ist der Eigentümer Westnetz, so zu sagen als Rechtsnachfolger von allem, was da vorher war. Und Westnetz ist für sehr große, sehr viele Gebiete in Deutschland zuständig. Das ist einer der größten Netzbetreiber in ganz Deutschland. So viel also dazu. Bitte genau bleiben, weil sonst Missverständnisse enstehen.

Und jetzt Achtung!

Vor einigen Wochen war ein Monteur da. Dieser Monteur kam direkt im Auftrag von Westnetz. Dieser Monteur wollte neue Stromzähler einbauen. Einen konnte er und durfte er aber nicht einbauen. Also hat der Monteur i. A. von Westnetz einen Mängelbericht angefertigt und mir und dann sogar auch dem Hauseigentümer die Mängel erklärt. Der Monteur hat erklärt, dass diese Mängel, die er festgestellt hat, definitiv von einem Elektromeisterbetrieb in Ordnung zu bringen sind, die der Hauseigentümer beauftragen muss. Achtung! Der Hauseigentümer! Nur der! Nicht der Netzbetreiber! Und nicht der Stromanbieter! Und erst Recht nicht der Mieter.

Der Hauseigentümer war/ist dafür zuständig, dass die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Zählerwechsel gegeben sind. Der Monteur erklärte irgendetwas von Klemmen und dass da irgendetwas so sei, wie es ganz ganz früher war und heute nicht mehr sein dürfte. Mehr habe ich davon nicht verstanden, weil ich kein Elektriker bin - das war Fachsprache.

Klar ist jedenfalls, dass der Vermieter in der Pflicht war. Und klar ist offenkundig auch, dass nicht mal irgendein Elektromeisterbetrieb da ran durfte, sondern nur ein Betrieb, der speziell von Westnetz die Zulassung dazu hatte, Plomben zu entfernen und am Stromzähler Arbeiten durchführen zu können.

So. Und nun hatte der Vermieter aber offenkundig genau das nicht getan, sondern "irgendeinen Bekannten" da ran gelassen. Denn nach den Arbeiten des Bekannten wurde der Zähler nicht neu plombiert, obwohl Elektriker nach ihrer Arbeit sofort neu plombieren müssen (!). So meine Information, die ich von mehreren Personen unabhängig voneinander bekommen habe. Und wie gesagt: Eine Mitarbeiterin von Westnetz erklärte mir ja, dass ein Stromzähler nicht über einen längeren Zeitraum unplombiert sein darf.

AlterLeipziger  19.09.2020, 23:13
@1011011101011

Entschuldige, wenn ich die Begriffe nicht so gewählt habe, wie sie bei Dir gelten.
Du hast es aber genau so dargestellt, wie ich es kenne!

Örtliche Energieiwerke - bei mir die Stadwerke Leipzig - denen die "Hardware gehört.
Mit Deinem Vermieter, den Plomben und allen anderen Sachen - ZUSTÄNDIG ist DEIN VEWRTRAGSPARTNER von dem Du den Strom geliefert bekommst und den Du auch bezahlst!

Genau das schreibst Du und ich auch. Wo liegt nun das Problem? Reagiert Dein Vertragspartner nicht? Du hast mit dem Rest doch nichts zu tun!

1011011101011 
Fragesteller
 19.09.2020, 23:24
@AlterLeipziger

Ich glaube, mit dem habe ich schon mal telefoniert. Die haben mir sofort gesagt: Nicht zuständig. Weil der Stromzähler nicht denen gehört, sondern dem Netzbetreiber. Damit hätten die gar nichts zu tun. Also der Stromanbieter, wo ich mein Geld hin schicke - monatlich für meinen Stromverbrauch.

Und wie gesagt: Der Monteur i. A. von Westnetz hat gesagt: Der Vermieter muss das in Ordnung bringen lassen, was bemängelt wurde. Vorher könnte kein neuer Stromzähler an diesem Platz eingebaut werden.

AlterLeipziger  19.09.2020, 23:32
@1011011101011

Auch das ist nicht Dein Problem!!!!
Du bist Kunde und kein Eigentümer von irgendeiner Sache in dieser Angelegenheit!
Mische Dich nicht in Dinge ein, die Andere zu regeln haben.

Ansonsten siehe mal HIER.

1011011101011 
Fragesteller
 19.09.2020, 23:46
@AlterLeipziger

Ja moment... Ich mische mich ja nirgendwo ein... Ich will bloß nicht, dass Straftaten zu meinem Nachteil begangen werden! Ich habe keine Lust darauf, dass mir Straftaten angehängt werden!

Was soll ich denn machen?

Kann man das nicht verstehen?

Der Stromzähler zählt nun mal meinen Strom. Nur meinen Strom, welchen ich alleine, ich ganz alleine, verbrauche.

Und ich habe genau so wie der Vermieter auch Rechte und Pflichten.

Für mich ist nur wichtig, dass alles seine Richtigkeit hat. Dass alles funktioniert. Am besten auch sicher funktioniert. Und eben auch, dass die Plomben alle unbeschädigt und vollzählig sind.

Auch als Kunde werde ich gewiss Pflichten haben. Rechnungen zu bezahlen ist da nur eine Pflicht.

Also: Insofern, doch (!): Es ist mein Problem, bzw. auch mein Problem, weil ich der erste bin, der gefragt wird, wo denn die Plombe ist, wenn das festgestellt und bemängelt wird!

Versteh' einfach mal, dass ich ein Mieter bin, der über die Angelegenheiten im Haus informiert sein will. Es betrifft auch mich. Sonst hätte ich wohl nie irgendein Schreiben vom Netzbetreiber bekommen.

Hier betonen jetzt alle, dass ich nicht der Vertragspartner sei und so weiter. Was soll ich denn darauf antworten?

Die Wahrheit ist, dass der Netzbetreiber mich als erstes angeschrieben hat. Und nicht umgekehrt. Ich (!) war derjenige, der die Information bekommen hat, schriftlich, dass bei mir bald ein neuer Stromzähler eingebaut wird, weil das Gesetz es so will. Und ich wurde dann erneut angeschrieben, als dann der Termin für den Wechsel anstand. Und ich war es auch, der als Mieter dem Monteur die Tür geöffnet und ihn ins Haus gelassen hat, damit er an den Zählerschrank ran konnte, um die Stromzähler auszutauschen. Und ich war es auch, der unter dem Formular, welches er ausfüllte, hätte unterschreiben können, weil ich (!) der Mieter bin. Da stand ganz klar "Mieter" auf dem Mängelbericht unten drauf. Und ich habe die Unterschrift aus wohl überlegten Gründen verweigert! Habe den Monteur vor Ort "damals" darauf hingewiesen, dass der Hauseigentümer, also mein Vermieter, auch anwesend ist. Und dann ist er auch auf genau den getroffen und hat sich den Zettel dann von ihm unterschreiben lassen, weil er in erster Linie auch unterschreiben sollte. So war das Formular vorgesehen.

Also, sorry, aber nimm' bitte mal diese Tatsachen zu Kenntnis.

Rein mietvertraglich, wenn man sich nur die Wohnung anguckt, dann kann man auch immer sagen, dass dies und jenes nicht mein Problem, sondern Vermietersache ist. Fakt bleibt aber trotzdem und in jedem Falle, dass ich auch Pflichten als Mieter habe. Ich habe die Mietsache nämlich ordentlich zu behandeln.

treppensteiger  20.09.2020, 00:15
@1011011101011

Vielleicht beruhigt es dich zu wissen, dass ich mal 4 Jahre lang in einer Hütte, beinahe gänzlich ohne Plomben gelebt habe, meinen Strom selbst abzulesen hatte, und sich auch am Ende niemand dafür interessiert hat.

Zwischendurch waren ab und an mal Fremdfirmen da, die nach Sturm, die Freileitung im Wald, hinterm Haus geflickt haben und ich mit der Taschenlampe daneben. ;-)

Wenn du wirklich Sicherheit willst, mach ein Foto davon, druck es aus und lass dir von jemandem ne Unterschrift geben oder schick halt ne mail mit Bestätigung oder irgend so was.

AlterLeipziger  20.09.2020, 00:24
@1011011101011

Hallo,

Was soll ich denn machen?

genau das habe ich mehrfach geschrieben: Deinen Vertragspartner informieren!!

Ansonsten, nur Deine Stromabrechnung mit der der Vorjahre vergleichen und bei großen, unerklärlichen Abweichungen, einen Einspruch erheben, mit dem Hinweis auf Deine vorangegangenen Informationen!

Grüße aus Leipzig

1011011101011 
Fragesteller
 20.09.2020, 00:37
@AlterLeipziger

Wie gesagt: Mein Vertragspartner wird das nicht interessieren. Denen gehört der Stromzähler nicht.

1011011101011 
Fragesteller
 20.09.2020, 00:43
@AlterLeipziger

Ja, richtig. Habe ja nie was Anderes behauptet. Aber der Stromzähler zählt nun mal meinen Stromverbrauch. Und der Netzbetreiber schreibt nun mal mich an und informiert mich über den Wechsel der alten Stromzähler. Und die Monteurs-Firma stimmt den Termin mit mir ab, wann der Monteur ins Haus kommt, um die moderne Messeinrichtung einzubauen.

Die Geräte gehören jemand, wahrscheinlich dem Netzbetreiber. Demnach darf nur der Eigentümer an die Geräte. Manipulation Dritter ist eine Straftat weil vor allem das Eigentumsrecht verletzt wird.

das entfernen einer Plombe ist strafbar, ob ein Elektriker den Zähler einbauen darf weis ich leider nicht mehr zum wechseln kommt garantiert ein Mitarbeiter des Stromanbieters denen die Leitungen gehören. Du solltest dein Stromanbieter umgehend benachrichtigen. es steht der Verdacht im Raum das sie ein Kabel angeschlossen haben um Strom zu klauen oder den Zähler abgeklemmt haben

Woher ich das weiß:Hobby
1011011101011 
Fragesteller
 19.09.2020, 22:28

Nein. So ist es nicht. Der Stromanbieter hat damit wenig zu tun. Die Stromzähler sind Eigentum des Netzbetreibers. Und der Mitarbeiter ist dann von einer Firma, die direkt vom Netzbetreiber beauftragt wurde, in der Regel auch zum Netzbetreiber (-Konzern) dazu gehört. Bisher konnte ich nicht feststellen, dass bei mir Strom geklaut wurde. Und ich habe ja Strom.

Also ist es so - wie du beschrieben hast - nicht.

Venus345  20.09.2020, 05:39
@1011011101011

das Strom geklaut wird kannst Du nicht feststellen weil der Strom am Zähler vorbei läuft und nicht gezählt wird was die Plombe angeht hab ich bestimmt recht

1011011101011 
Fragesteller
 20.09.2020, 12:01
@Venus345

Wie meinst du das?

Wenn Strom geklaut wird, von mir, dann stelle ich das doch dadurch fest, dass mein Stromverbrauch plötzlich in die Höhe geschossen ist.

Darum geht es doch beim Stromdiebstahl.

Genau sowas hat doch ein Bekannter von mir erlebt. Der hatte mir mal erzählt was das für ein Bohei war, monatelang mit dem Netzbetreiber, dem Vermieter und dem zuständigen Elektromeisterbetrieb. Da war lauter Durcheinander. Er hatte jahrelang Strom mitbezahlt, den sein Nachbar verbraucht hatte, weil ein paar Dinge vom Nachbarn über seinen Stromzähler liefen.

Wenn jetzt von mir Strom geklaut wird, dann stelle ich das doch spätestens in wenigen Monaten, aller spätestens nach 12 Monaten anhand der Rechnungen fest. Und ich lese sowieso jeden Monat einmal den Zählerstand ab.

Und ich weiß ganz genau, dass ich jedes Jahr zwischen 370 und 470 kwh verbrauche. Wenn ich dann also plötzlich feststellen sollte, dass ich 900 kwh oder mehr verbraucht haben soll, dann kann ja irgendetwas nicht stimmen.

Venus345  20.09.2020, 12:06
@1011011101011

Hallo eine Plombe entfernen ist strafbar wann es ein Fachmann gewesen wäre

oder ein Mitarbeiter Des Stromverbrauchers, wäre wieder eine Plombe angebracht worden und dazu braucht man eine Lizenz vom Stromanbieter

1011011101011 
Fragesteller
 20.09.2020, 12:19
@Venus345

Ja.... Das ist doch die ganze Zeit mein Reden... Und genau das sagt mir doch auch ein Bekannter von mir immer, wenn ich mit ihm darüber rede (der hat viel Berufserfahrung in der Industriebranche).

Meine grundsätzliche Annahme geht aber noch etwas anders, weil der Stromanbieter hier gar nichts zu melden hat, sondern nur der Netzbetreiber.

Der Netzbetreiber ist für die Stromzähler zuständig. Und der schickt auch einmal im Jahr einen Mitarbeiter zum Ablesen raus.

So. Und jetzt gibt es im Ort einen einzigen Elektromeisterbetrieb (neben anderen Betrieben), der die Lizenz hat oder Genehmigung, wie man es auch nennen will, um gewisse Arbeiten an Stromzählern/Zählerkästen durchführen zu dürfen. Diese Lizenz hat er vom Netzbetreiber. Und nur er. Kein anderer Betrieb hier hat das, obwohl andere Betriebe auch Elektromeister und sonst was sind!

So. Und nur ein Fachmann mit dieser Lizenz oder jemand direkt vom Netzbetreiber hätte meiner Überzeugung nach an dem Stromzähler arbeiten dürfen.

Und jeder Fachmann mit dieser Lizenz, der die entsprechende Berechtigung hat, a) Plomben zu entfernen und b) neu zu plombieren, hätte eben auch genau das getan. Er hätte nach Abschluss seiner Arbeiten den Zähler wieder plombiert. Sowas Grundlegendes und Wichtiges kann man doch gar nicht vergessen. Haben ja auch schon Manche behauptet "jo, vergessen".. Das wäre so als wenn ein SEK zu einem Amoklauf-Einsatz gerufen wird und dann hin fährt und alle Waffen vergessen hat.

Mir wurde erklärt: Wer am Stromzähler arbeitet oder am Zählerkasten, der muss berechtigt sein Plomben zu entfernen und wenn er das tut muss auf zwingend neu plombieren.

In meinem Falle war aber jemand da, der nicht plombiert hat. Er hat einfach nur die Plombe kaputt gemacht. Und was er rein technisch noch gemacht hat, kann ich nicht beurteilen, weil ich kein Elektriker bin.

Und die riesengroße Frage ist bei all' dem, wie konnte es überhaupt so weit kommen? Warum wird das nicht geprüft?

Wie kann es sein, dass es anscheinend ausreicht, wen einfach jeder Trottel beim Netzbetreiber anrufen kann und einfach sagen kann "Jo,jo, hier ich bin es nur von dem und dem Haus, da wurde jetzt alles Instand gesetzt. Ihr könnt jetzt den anderen Stromzähler auch montieren kommen. Danke."

Es ist einfach Vieles so widersprüchlich und aberwitzig für mich.

Venus345  20.09.2020, 12:26
@1011011101011

ist doch alles richtig was du hier wieder gegeben hast, auf dem Zähler steht ein Name und die Zählernummer such dir im Internet die Adresse

gebe die Zählernummer an und schreibe denen was geschehen ist oder ruf bei dem Elektriker an wo die Lizenz hat und geb ihm auch die Daten weiter

empfehle Dir das zu tun

1011011101011 
Fragesteller
 20.09.2020, 12:37
@Venus345

Naja gut, soweit ist ja bereits alles bekannt. Der Stromzähler gehört eindeutig dem Netzbetreiber. Das habe ich immer gewusst. Die Zählernummer steht ja auf dem Zähler und auf allen Briefen, die ich vom Netzbetreiber bekommen habe. Und auf den Rechnungen meiner Stromanbieter steht die Zählernummer auch. Das ist schon alles klar.

Ich habe die Nummern von denen auch gespeichert bei mir.

Das Problem ist auch: Ich möchte ungern "schlafende Hunde" wecken, weil ich auch nicht wie ein Denunziant da stehen will. Ich möchte nicht riskieren, dass plötzlich die ganze Stromversorgung der Wohnung oder sogar des Hauses gesperrt wird, weil da mehr als nur etwas nicht in Ordnung ist. Weil dann kann man den "Laden" hier echt zu machen... Dann würde ich mal meinen, sitzen 2 relativ rasch auf der Straße, wenngleich ich durchaus noch irgendeine Bleibe finden kann - aber extrem schwer. Aber im Ernstfall wird das Haus halt für unbewohnbar erklärt und dann kann ich ausziehen, der Vermieter aber auch. Und der ist dann richtig am Ende. Weil der hat einfach mal sein ganzes Leben lang nichts am Haus gemacht. Und Freunde von mir sagen immer, die Quittung dafür kommt irgendwann, weil Schornsteinfeger, Ordnungsamt, Umweltschutzbehörde, Zoll, Gesundheitsamt usw. usw... die machen alle nicht alles mit auf ewig.

Venus345  20.09.2020, 12:41
@1011011101011

bei einer Kontrolle durch den wo zum ablesen kommt und er das sieht, wann es dein Zähler ist wirst du zuerst verdächtigt und bekommst eine Strafe

je länger die Plombe weg ist je schlimmer wird es für Euch alle

1011011101011 
Fragesteller
 20.09.2020, 12:49
@Venus345

Das Verrückte ist: Der Ableser war sogar vor 3 Tagen da. Hat sogar ein Foto gemacht. Das ist wohl inzwischen das Normale. Die Zählerstände werden einfach abfotografiert, weil es einfacher ist. Und fertig.

Aber, er sagte nix. Vielleicht ist es ihm nicht aufgefallen, weil er eben nur auf den Zählerstand oben in dem "Kasten" guckt, also an Messgerät selbst. Ich war noch müde und konnte leider nicht genau sehen was auf dem Foto alles drauf war. Er hat ja mit Handy ein Foto gemacht jeweils von beiden Stromzählern.

Die Plombe ist halt unter dem eigentlichen Stromzähler an so einem "Kästchen" bzw. an so einer "Abdeckung" dran. Bzw. eben nicht mehr dran, lag' ja sogar offen und kaputt im Zählerkasten unten drin, auf dem Boden von dem Zählerkasten selbst. Naja, wenn das mit auf dem Foto drauf sein sollte, fällt es vielleicht irgendwem irgendwo beim Netzbetreiber auf. Was dann? Wenn nicht, is die selbe Frage: Was dann?

Glaube nämlich eher nicht, weil der auch so schnell war. Der wollte wohl die ganze Straße möglichst schnell abarbeiten und war ja überall am "sturmklingeln".

Also, das ist irgendwie alles sehr komisch hier.

Und, naja, ich hab halt 4 indirekte Zeugen. Und ich hab die vorher/nachher-Fotos und ich habe meine Notizen. Damit könnte ich halt eigentlich (hoffentlich) gut genug beweisen, dass mich da keine Schuld trifft. Und man kann ja nicht einmal Fingerabdrücke von mir irgendwo da finden, weil ich nicht mal die Sachen anfasse. Ich lese halt nur oft meinen Zählerstand ab. Sonst würde ich da ja noch nicht einmal rein gucken.

Venus345  20.09.2020, 12:55
@1011011101011

Dann bist Du wenigstens auf der Sicheren Seite Foto mit Datum. frag Doch mal den Vermieter was er da wollte und warum er die Plombe entfernen lies

wann es dein Zähler ist hast das recht es zu erfahren

1011011101011 
Fragesteller
 20.09.2020, 15:09
@Venus345

Das Problem ist halt: Mit dem Vermieter kann man nicht vernünftig reden. Der lebt in seiner eigenen Traumwelt. Der lebt quasi noch im Jahr 1970. Alles, was ich sage, stellt er immer sofort in Abrede und der rastet auch schnell aus. Da macht es keinen Sinn für mich mit dem zu reden.

Der Vermieter lag zu dem Zeitpunkt auch auf dem Sofa in seiner Wohnung. Ich weiß nur, dass sich eigentlich der Sohn des Vermieters darum gekümmert hat. Und dass der Sohn des Vermieters dann halt einen Bekannten dabei gehabt hat, der an dem Zähler war. Ob der Bekannte des Sohnes auch ein Bekannter vom Vermieter ist, weiß ich nicht. Ich weiß nur: Der hatte keine Arbeitskleidung dabei. Keinen Dienstwagen. Keine Anmeldung bei mir. Und die fühlten sich auch irgendwie ein bisschen "ertappt", so schien es mir jedenfalls, als ich in die Situation herein platzte.

Der Vermieter rafft halt eh' nichts mehr. Ich denke mal, so aus meiner persönlichen Sichtweise, dass das alles vielleicht noch 5 Jahre so weiter geht. Und dann, so in 5 bis 6 Jahren ca., könnte es sein, dass er dann wirklich gar nichts mehr hinbekommt und auch eine Gefahr für sich und andere wird. Weiß ich aber nicht. Kann ja sogar früher schon passieren. Ich weiß es einfach nicht. Ich bin kein Mediziner. Aber, man merkt, dass er sehr alt geworden ist und ihm eigentlich alles egal ist. Könnte mir also vorstellen, dass er so in ca. 5 Jahren dann in ein Altenheim gehen muss oder so oder dass er einen gesetzlichen Betreuer bekommt. Weil, er schafft hier wirklich nichts mehr. Der vegetiert eigentlich nur so vor sich hin und viele grundlegende Dinge bekommt er eigentlich ständig gemacht.

Venus345  20.09.2020, 15:29
@1011011101011

in diesem Fall würde es erst recht melden an einem Zähler hat niemand was zu suchen