Stromrechnung 6000 Euro wer kennt sich aus?

7 Antworten

Ich versuche es mal zusammenzufassen. Es wurden also seit 2015 falsche Zählerstände gemeldet.

Meine Frage ist ist es überhaupt rechtswirksam?

Das hängt mit der Frage zusammen, wieso es zu den falschen Zählerständen und dann zu der falschen Abrechnung und den falschen Abschlägen kam.

Das Grundproblem dabei ist: Im Grunde darf man natürlich die Sachen korrigieren und nachfordern. Aber Forderung von 2015 sind verjährt. Erst Forderungen ab 1.1.2016 wären nicht verjährt.

Nun haben die Grundversorger aber ein besonderes Gesetz. Das steckt irgendwo in den StromGVV glaube ich. Jedenfalls besagt dies, dass die Verjährung erst beginnt, wenn die Voraussetzungen für eine korrekte Abrechnung vorliegen.

Wenn der Anbieter beispielsweise den falschen Zählerstand von dir bekommt, dann kann er auch über die 3 Jahre hinausgehend noch korrigieren und nachfordern.

Zweite wichtige Frage für dich: Hat sich seit 2015 der Strompreis geändert und wurde das nun korrekt verrechnet (geschätzt auf welchen Zeitraum du wie viel verbraucht hast)?

Wenn der Anbieter hingegen trotz richtig gemeldeter Zählerstände falsch abgerechnet hat, dürfte zumindest die Nachforderung des Zeitraums bis 31.12.2015 verjährt sein.

Woher ich das weiß:Hobby – Mitglied AK Inkassowatch, jahreslanges Studium
EinGast99  24.07.2019, 17:03

Nicht ganz ... Kunde hätte falsche Abrechnung ja melden können.

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mepeisen  24.07.2019, 17:06
@EinGast99

Das ist hinsichtlich der Verjährung irrelevant. Also zumindest dann, wenn der Fehler beim Anbieter liegt und nicht der Kunde selbst durch Melden falscher Zählerstände dafür verantwortlich ist.

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EinGast99  24.07.2019, 17:17
@mepeisen

Falsch, Kunde wäre nur raus, wenn er den korrekten Stand mitteilt aber dieser nicht genutzt wird. Es hat aber gar keine Stände übermittelt und auch nicht die Stände der Rechnung geprüft.

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mepeisen  24.07.2019, 17:40
@EinGast99

Das ist einfach nicht richtig, was du schreibst. Wenn der Anbieter beispielsweise selbst abliest und den Fehler macht ist es auch verjährt.

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EinGast99  24.07.2019, 18:04
@mepeisen

Anbieter liest nicht selber ab, wenn der Messstellenbetreiber. Zumal ich den Fall aussen vor gelassen hab. Es gibt viele Ausnahmen.

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Liaaromeoo 
Fragesteller
 24.07.2019, 17:15

Zählerstand wurde nie gefordert ich habe keine Angaben gemacht die nicht falsch sind. Ich habe den Zählerstand mitgeteilt im Februar 2019 bevor die neuen Zähler eingebaut wurden sind.

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Liaaromeoo 
Fragesteller
 24.07.2019, 17:16
@Liaaromeoo

Sorry habe keine falschen Angaben gemacht es wurde auch noch nie nach dem Zählerstand gefragt ich habe dann bevor die neuen Zähler eingesetzt wurden sind den Zählerstand persönlich mitgeteilt.

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EinGast99  24.07.2019, 17:18
@Liaaromeoo

Warum hast Du dann nicht bei Rechnungslegung geprüft ob die Daten stimmen?

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mepeisen  24.07.2019, 17:43
@Liaaromeoo

Steht auf der Abrechnung von 2015 usw. Ein "Zählerstand geschätzt" oder ähnliches? Dann hätte der Anbieter ggf. Ein schlupfloch. So oder so kommst du um die Beträge ab 2016 sowieso nicht herum.

Verlange eine angemessene ratenzahlung die du auch hin bekommst. Das muss der Anbieter dir zugestehen.

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EinGast99  24.07.2019, 18:06
@mepeisen

Verlange eine angemessene ratenzahlung die du auch hin bekommst. Das muss der Anbieter dir zugestehen.

Muss er nicht! Im Gegenzug kann Lieferant auf den Ausgleich sofort bestehen.

Zumal hier der abgerechnete Verbrauch erst zwischen dem 1.1.18 bis 05.2019 "entstanden" ist. FS müsste also nachweisen, dass Messstellenbetreiber die korrekten Zählerstände hatte und NUR falsch abgerechnet hat. Das wird aber FS nicht können.

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mepeisen  24.07.2019, 18:46
@EinGast99
Muss er nicht! Im Gegenzug kann Lieferant auf den Ausgleich sofort bestehen.

Du solltest dich mal mit den herrschenden Gesetzen beschäftigen. Die Stromversorger haben keine Narrenfreiheit.

Zumal hier der abgerechnete Verbrauch erst zwischen dem 1.1.18 bis 05.2019 "entstanden" ist.

Nö. Diese Behauptung ist problemlos zu entkräften, wenn man als 4 köpfige Familie drin gewohnt hat.

FS müsste also nachweisen, dass Messstellenbetreiber die korrekten Zählerstände hatte und NUR falsch abgerechnet hat. Das wird aber FS nicht können.

Deswegen habe ich die entsprechenden Rückfragen gestellt.

Eine Empfehlung an dich: Bitte nur bei Geldfragen und rechtlichen Fragen mitreden, wenn du dich reingearbeitet hast. Hier geht es für den TE um verdammt viel Geld.

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mepeisen  24.07.2019, 18:47
@Liaaromeoo

Nachtrag für dich, auch wenn es durch die unsubstantiierten Einwürfe des "EinGast99" sehr unübersichtlich wird: Verlange, dass der Anbieter den Verbrauch tatsächlich ab 2015 rechnet und entsprechend dann auch die viel zu hohen Abschläge nach unten korrigiert. Mache dem Anbieter deutlich, dass du dich ggf. mittels Anwalt zur Wehr setzen wirst, wenn er nicht vernünftig und angemessen reagiert.

Sollte der Anbieter eine Stromabschaltung androhen, gehe am selben Tag zu einem Anwalt und lass diesen via Gericht eine einstweilige Verfügung durchsetzen. Damit dem Anbieter die Stromsperre verboten wird. Du hast mit 2 Kindern im Haushalt durchaus einen Härtefall. Zumal der Anbieter mit der falschen Verrechnung womöglich zu hohe Strompreise angesetzt hat und auch wie gesagt nachvollziehbar einen viel zu hohen Abschlag.

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EinGast99  24.07.2019, 20:45
@mepeisen

Stimmt .... als Mitarbeiter eines Energielieferanten hab ich davon k3ine Ahnung 😶

Also FS nimmt Dir einen Anwalt und schmeiße dem Geld noch Geld hinterher.

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mepeisen  25.07.2019, 04:38
@EinGast99
Stimmt .... als Mitarbeiter eines Energielieferanten hab ich davon k3ine Ahnung

Offensichtlich. Die Gesetzesgrundlage für das Handeln in deiner Branche solltest du kennen.

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Also:

Egal was dir geraten wird - der Strom wurde verbraucht und muß bezahlt werden.

Der Stromanbieter verlangt eine Ablesung und wenn die nicht kommt, wird geschätzt.

In den Rechnungen wird auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Solltest du die Rechnungen mit den falschen Werten akzeptieren, wäre das streng genommen Betrug.

Jetzt darfst du dich selber fragen, bist du ein Betrüger? Was passiert mit Betrügern?

Genau jetzt läuft das Kopfkino los... ...STOP.

Darauf bauen die Energieversorger und berechnen den tatsächlichen Verbrauch nach und zwar sobald ein richtiger Zählerstand vorliegt. Damit bist du dann kein "Betrüger", sondern hast nur einen Haufen "Stromschulden".

Den Energieversorgern ist das i.d.R. egal, weil die Tariferhöhungen oberhalb der aktuellen Zinssätze liegen. Bleibt das Geld beim Kunden trägt es mehr Früchte als auf der Bank.

Lange Rede wenig Sinn - versuche eine Teilzahlungsvereinbarung mit dem Stromanbieter zu erreichen und achte mehr auf deine Kontobewegungen. Alles Gute!

Peppie85  24.07.2019, 17:58

alles WUNDERBAR erklärt.... lass mich nur noch was ergänzen. bezahlt werden muss das, und weil bei einem so massiven defizit der anbieter wahrscheinlich einen ratenzahlungsplan ablehnt, wäre ein gang zum schuldnerberater angesagt. der kann ggf. mit dem anbieter besser verhandeln und hat auch strategien um an ein darlehn zu kommen...

klar werden da ggf. zinsen fällig, das ist aber immer noch billiger als mahngebühren oder stromsperre...

ach noch was, bist du im leistungsbezug scheu dich nicht bei arbeitsamt der arge nach einem darlehn zu fragen.

lg, anna

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der Abschlag wird zukünftig auf 250 Euro erhöht.

Abschlag ergibt sich aus Verbrauch, Erhöhung damit korrekt.

Also sind das die Verbrauchskosten von 2015 bis jetzt 2019. Aber warum steht dann auf dem Briefkopf nicht VON 2015 sondern ab 1.01.2018 BIS 01.05.2019 ich verstehe das nicht. Da müsste doch dann stehen von 01.05.2015 bis 01.05.2019.

Die Abrechnung ist von 2018 bis 2019. Die Jahre 2015 bis 2017 wurden bereits abgerechnet, nur nicht der tatsächliche Verbrauch. Habt ihr 2015 bis 2017 den Zählerstäne an den Messstellenbetreiber mitgeteilt? Habt ihr die Abrechnungen 2015 bis 2017 nicht geprüft?

Da habe ich bei den Abschlägen nicht richtig aufgepasst und der Stromanbieter genau so. Seit 2015 WURDEN nur 10 € an Strom Abschlägen vom Stromanbieter abgehoben vom Girokonto obwohl ursprünglich immer 100 € abgehoben wurden sind.

Da ihr in den Jahren bis 2017 geringeren Verbrauch abgerechnet bekommen habt, würde der Abschlag gesenkt. Also 2arum gabt ihr die Rechnungen und die Abschlagsänderungen nicht bemängelt?

Meine Frage ist ist es überhaupt rechtswirksam?

So wie ich es vermute, ja es ist korrekt. Der Verbrauch ist ja angefallen.

Verjährt sowas nicht ich habe da einiges gelesen, kenne mich gar nicht gut aus.

Verjährung erst nachdem der Verbrauch korrekt abgerechnet wurde. Also beginnt Verjährung erst im Jahr 2019.

Wir haben so viele Konto Abgänge und Umsätze. Ich habe das echt nicht gemerkt, Ob MIR zehn oder 100 € abgebucht worden sind.

Nicht das Problem Deines Stromlieferanten, wenn diese per Rechnung neuen Abschlag mitteilt, ist es allein Dein Verschulden. Deswegen belehrt die Bank die Kontosuszüge regelmäßig zu prüfen.

500 € Rate und dann noch die Abschlags Gebühr monatlich von 250 €. Jeden Monat fast 750 € an den Stromanbieter bezahlen

Ärgerlich, aber sei froh - Ratenzahlung ist Kulanz. Dein Stromlieferant könnte auch die ganze Summe fordern.

Was kannst Du machen? Bitten den Abschlag zu überprüfen, dafür aktuellen Zählerstand mitteilen. Dann Fragen, ob die Ratenzahlung geändert werden kann und geringere Raten erlaubt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Solche Horror-Nachrichten treiben einen wirklich fast an den Rand der Verzweiflung!

Insbesondere wenn davon auszugehen ist, das der Energieversorger seine Sorgfaltspflicht nicht hinreichend wahrgenommen hat und sich deshalb Fahrlässigkeit vorwerfen lassen muss.

Diese Tatsache wird sehr wahrscheinlich nichts daran ändern können, dass du den tatsächlich verbrauchten Strom auch zahlen musst.

Allerdings sehe ich gute Chancen, dass man sich dahin gehend einigen kann, dass die Forderung in zumutbaren Raten bezahlt werden kann und das die zukünftige, ungerechtfertigte Abschlagzahlung von 250,- EUR zurückgezogen wird.

Aber der Reihe nach. Am wichtigsten ist in solchen Fällen, Ruhe zu bewahren (auch wenn's schwer fällt).

Es macht Sinn zunächst einmal die Fakten zu sortieren. In der Aufregung wird versucht alles zu erzählen. Dabei werden die Informationen mit Emotionen vermischt, was es für nicht betroffene leider schwieriger macht, den Sachverhalt nachvollziehen zu können.

Mein Vorschlag:

Ich sage dir, was für mich aus deiner Beschreibung nicht nachvollziehbar ist.

Im Anschluss beantworte ich dir gerne deine Frage zur Verjährung von Stromrechnungen

Zum Schluss gebe ich dir noch ein paar allgemeine Tipps, welche Nachweise du haben, bzw. beschaffen solltest.

Das bezieht sich insbesondere auf telefonische Auskünfte, die sich meist nicht belegen lassen.

Los geht's:

  • Wer ist dein Stromanbieter?
  • Wann genau hast du die Rechnung bekommen? (Wichtig im Bezug auf Widerrufsfristen).
  • Seit wann beziehst du Strom von diesem Anbieter?

Du schreibst:

  • Zeitraum des Verbrauchdatums 01.01.2018 bis 01.05.2019
  • Verbrauch: 18.500 kWh
  • zu zahlen 6000 €.

Fakt ist:

Diese Rechnung ist ganz offensichtlich falsch und muss vom Verbraucher nicht einfach akzeptiert und bezahlt werden!

Dabei ist völlig uninteressant, ob man dir telefonisch einen anderen Verbrauchszeitraum genannt hat !

Mein Tipp: Widerspruch gegen die fehlerhafte Rechnung einlegen!

Du schreibst:

Also sind das die Verbrauchskosten von 2015 bis jetzt 2019.

Fakt ist:

Wenn in deinem Strom-Vertrag nicht vereinbart wurde, dass der Abrechnungszeitraum 4 Jahre oder länger ist, ist die Aussage der Kundendienstmitarbeiterin völlig unwirksam.

Und davon gehe ich aus.

Üblich ist, eine monatliche Abschlagzahlung und eine jährliche Abschlussrechnung, in der die Vorauszahlungen mit den tatsächlichen Verbrauchskosten verrechnet werden.

Verbrauchskosten - Vorauszahlung = Guthaben/Nachzahlung

Gut zu wissen:

Die mtl. Abschlagzahlung wird deshalb geleistet, damit der Verbraucher am Jahresende nicht vor einer riesigen Forderung steht, die er ggf. nicht begleichen kann.

Hast du über die ganzen Jahren nie eine Jahresabrechnung erhalten?

Du schreibst:

der Stromanbieter buchte jedesmal 100 € ab und dann seit 2015 dann immer nur 10 €.

Fakt ist:

Das Rechnungssystem hätte eigentlich sofort erkennen müssen, dass der Zahlungseingang nicht mit der Abschlagsforderung übereinstimmt.

Spätestens aber bei der Jahres -Endabrechnung hätte auffallen müssen, dass der bezahlt Abschlag nicht reicht um den Jahresverbrauch zu decken.

Und diese Schlamperei konnte über Jahre unentdeckt bleiben?

Das du selbst aber auch nicht gemerkt haben willst, dass die über Jahre Monat für Monat 10 statt 100,- EUR abgebucht wurden, kann ich ehrlich gesagt auch nicht verstehen.

Du schreibst:

Wir haben so viele Konto Abgänge und Umsätze. Ich habe das echt nicht gemerkt, Ob MIR zehn oder 100 € abgebucht worden sind.

Fakt ist:

Ein Einkommen von 2.200,- EUR für eine 4-köpfige Familie, halte ich nicht für so üppig, dass 100,- EUR mehr oder weniger nicht ins Gewicht fallen.

Kann es nicht eher so sein, dass du zwar früher den Fehler bemerkt hast, aber keine schlafende Hunde wecken wolltest?

Menschlich durchaus verständlich. Würde ich vielleicht genauso machen. Illegal ist es jedenfalls nicht.

Zur Verjährungsfrist:

Diese ist für Rechnungen gesetzlich geregelt und beträgt 3 Jahre nach erbrachter Leistung.

Allerdings gibt es für Stromversorger Ausnahmen. Hier beginnt die Frist erst mit Rechnungsstellung.

Wer eine gute Lobby hat, macht sich eben eigene Spielregeln!

Auf Verjährung kannst du also nicht hoffen.

Wie gehts weiter?

Am Ende kann nur die Empfehlung sein, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden.

Allerdings lassen sich im Vorfeld bereits einige Sache klären, die dann auch wasserdicht sind.

So solltest du wie erwähnt dieser Rechnung widersprechen und vom Stromanbieter eine detaillierte Abrechnung für die genannten Abrechnungszeiträume verlangen.

Falls du Tipps bei der Formulierung des Widerspruchs brauchst, helfe ich dir gern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wende dich an die Verbraucherzentrale, die können was zum Thema Verjährung sagen.

das 10€ arg wenig sind, hätte Dir aber schon auffallen können. Ziemlich naiv von Dir zu glauben, dass 10€ reichen.

du kannst auch geringere Ratenzahlungsbeträge ausmachen. Sprich mit denen. Dauert dann eben länger.

EinGast99  24.07.2019, 17:02

Verbraucherzentrale ist unnötig, Ratenzahlung ist Kulanz und somit kein Wunschkonzert von Schuldner,

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miezepussi  24.07.2019, 17:13
@EinGast99

Schon klar, das Ratenzahlung Kulanz ist. Aber die werden sicherlich darauf eingehen, wenn man das vernünftig erklärt, warum man die Summe nicht auf einen Schlag zahlen kann. Da sitzen auch Menschen. - Ich spreche aus Berufserfahrung... wir akzeptieren unter gewissen Umständen auch Ratenzahlungen. Allerdings werden, sobald der Schuldner mit der Ratenzahlung aufhört, weitere rechtliche Schritte eingeleitet.

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EinGast99  24.07.2019, 17:18
@miezepussi

Siehste, wir akzeptieren auch Ratenzahlung. Viele Billiganbieter aber nicht....

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