Ist diese stromnachzahlung eventuell verjährt 5680,00 €?

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3 Antworten

Deine Rechnungen bestätigen was ich bei deiner letzten Frage vermutet habe:

Du wurdest geschätzt und hast die Schätzung akzeptiert - streng genommen ist das Betrug!

Du kannst das jetzt noch so schlimm finden, aber du/ihr habt den Strom verbraucht und müßt ihn auch bezahlen.

Hier nochmal meine letzte Antwort zum nachlesen:

Also:
Egal was dir geraten wird - der Strom wurde verbraucht und muß bezahlt werden.
Der Stromanbieter verlangt eine Ablesung und wenn die nicht kommt, wird geschätzt.
In den Rechnungen wird auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Solltest du die Rechnungen mit den falschen Werten akzeptieren, wäre das streng genommen Betrug.
Jetzt darfst du dich selber fragen, bist du ein Betrüger? Was passiert mit Betrügern?
Genau jetzt läuft das Kopfkino los... ...STOP.
Darauf bauen die Energieversorger und berechnen den tatsächlichen Verbrauch nach und zwar sobald ein richtiger Zählerstand vorliegt. Damit bist du dann kein "Betrüger", sondern hast nur einen Haufen "Stromschulden".
Den Energieversorgern ist das i.d.R. egal, weil die Tariferhöhungen oberhalb der aktuellen Zinssätze liegen. Bleibt das Geld beim Kunden trägt es mehr Früchte als auf der Bank.
Lange Rede wenig Sinn - versuche eine Teilzahlungsvereinbarung mit dem Stromanbieter zu erreichen und achte mehr auf deine Kontobewegungen. Alles Gute!

Du hast natürlich die Möglichkeit zu versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren, u.U. auch mit Hilfe der Verbraucherberatung.

Aber an der Zahlungspflicht führt kein Weg vorbei. Alles Gute!

Liaaromeoo 
Fragesteller
 05.08.2019, 00:59

Ich Danke für die Antwort! Warum schreiben Sie dann nicht in Rechnung 4 Verbrauchzeitraum von 2015 bis 2019? Das verstehe ich nicht wirklich gar nicht. Wieso 18500 Kilowatt verbraucht von Januar 2018 bis Mai 2019, das entspricht nicht den Tatsachen? Dann sollte das auch so gegliedert sein die Rechnung, wie sie auch tatsächlich sein sollte.

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ProfDrDrStrom  05.08.2019, 01:13
@Liaaromeoo

Die Rechnungen 1-3 sind doch vom Stromlieferanten in der Vergangenheit erstellt worden und haben einen Verbrauch von 0kW/h und den Vermerk das der Verbrauch geschätzt wurde.

Die Wohnung muß ja nicht bewohnt gewesen sein und trotzdem war der Strom angemeldet. Das prüft der Stromlieferant nicht. Jetzt liegt der tatsächliche Zählerstand dem Stromlieferanten vor und er nimmt den Verbrauchszeitraum seit der letzten Abrechnung an. Was hätte der Stromlieferant denn sonst machen sollen? Er schickt die Abrechnungen mit allen ihm bekannten Daten und gibt den Hinweis das die Verbrauchswerte nur geschätzt wurden. Ohne eine anderslautende Rückmeldung, gilt die Rechnung als akzeptiert. Die Rechnungen sind ja auch detailiert und sind verständlich.

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Also erstens deine Rechnung ist nicht verjährt.

Die Zählerstände die dort angegeben werden, wurden zum 01.01 2018 geschätzt (b)

Zum 01.01.2019 abgelesen (a)

Wenn man sich die Stromverbräuche anguckt für die Zeiträume, passt es schon.

Allerdings erscheinen sie mir im ersten Moment doch sehr hoch.

Da kommen dann wieder die Fragen ins Spiel, wohnt ihr in einem Haus, mit wie viel Personen, habt ihr Strom Durchlauferhitzer, Fußbodenheizung, Schwimmbad Sauna Solarium oder sonstiges Stromfresser?

In der Regel ist es so, wenn du in eine neue Wohnung oder Haus einziehst, kann der Anbieter selbstverständlich nicht deinen persönlichen Stromverbrauch kennen.

Daher wird in der Regel die Einschätzung anhand des vor Verbrauchers vorgenommen, also wahrscheinlich dem des Vormieter.

Sollte die Wohnung oder das Haus leer gestanden haben, wird in der Regel nur ein minimal Abschlag fällig, da ja kaum verbraucht da sein dürfte und quasi nur die Zählergebühr abgedeckt wird

Hier bist du selbst auch in der Pflicht, wenn dir 10 € Abschlag gesetzt werden mitzuteilen dass du selbstverständlich mehr verbrauchst und mit 10 € nicht aus kommst.

Sofern der Stromverbrauch also korrekt berechnet ist, wirst du diese Rechnung zahlen müssen

Rechnungen verjähren 3Jahre nach Abrechnungszeitraum.

Also die von 2015 verjährte am 31.12.2018, die von 2016 verjährt am 31.12.2019, die von 2017 am 31.12.2020, usw...

Es gibt aber bei Stromanbietern Sonderregelungen, dass dies erst "ab Erstellung" zu laufen anfängt...

Ich würde also die unbestrittenen aus 16,17,18 schon mal zahlen und der aus 2015 widersprechen...

ProfDrDrStrom  05.08.2019, 00:44

Das wären 50,23€, das hilft nur bedingt dem Fragesteller...

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Leestigter  05.08.2019, 01:07
@ProfDrDrStrom

Warum soll er seine Stromrechnung denn nicht bezahlen müssen?

Jahrelang so zu tun als würde ihm nicht auffallen, dass er viel zu wenig Abschlag zahlt und darauf zu hoffen, dass es verjährt soll unterstützt werden?

Das soll wirklich jemand glauben?

Ja sind denn alle anderen Deppen, die ihren Strom ordentlich bezahlen?

Er kann versuchen einen Batzen gleich zu zahlen und den Rest abzustottern, wenn der Versorger mitmacht.

Man weis ja noch nicht mal ob er jetzt gerade richtig bezahlt oder immer noch cheated?

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Leestigter  05.08.2019, 06:18
@ProfDrDrStrom

Dann weis ich nicht aas dein Kommentar "..Das wären 50,23€, das hilft nur bedingt dem Fragesteller." (.sich vor dem zahlen zu drückrn..) auf meine Antwort soll..

Dann herrscht ja Einigkeit - halt versucht für lau Strom zu bekommen und anscheinend keine Reserven ( 80€ pro Monat) gebildet, falls das auffliegt.

Und jetzt ist erst mal jeder andere schuld und Tips wie man sich drücken kann werden gerne angenommen

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ProfDrDrStrom  05.08.2019, 06:44
@Leestigter

Der Kommentar bezog sich auf das Gesamtvolumen 5600,-€ zu 50,-€ aus 2015.

Das mit dem „Drücken“ weiß ich nicht, aber 5600,-€ können einem schon den Atmen nehmen. Wenn man es wirklich übersehen hat (für mich jetzt nicht unbedingt nachvollziehbar) und es wird dann der Verbrauch von 3,5 Jahren fällig, da verstehe ich schon das man wissen will ob etwas davon verjährt ist.

Aber bei allem Verständnis, der Strom wurde verbraucht und muss bezahlt werden.

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