Streitigkeiten in der WG...Kann ich nach einem Monat in einer WG wieder ausziehen?

5 Antworten

Uffff, du arme. Ich habe selbst leider keine Erfahrung damit. 

Es gibt ja verschiedene Arten, eine WG zu gründen. Ihr seid anscheinend beides Hauptmieter.

Ich kann mir vorstellen, dass du einen Nachmieter finden und euren Mietvertrag kündigen musst, damit der Vermieter einen neuen für deine "Freundin" und ihre neue Mitbewohnerin aufstellen kann. Ich würde deinen Betrag der Kaution vom neuen Nachmieter an dich auszahlen lassen.

Wenn du keine Nachmieterin findest, müsste deine Freundin entweder der alleinige Mieter werden und die gesamten Mietkosten übernehmen oder selbst eine neue Wohnung suchen. In dem Falle müsstet ihr dann ganz normal kündigen (an Kündigungsfrist denken).

Ich befürchte, dass sie sehr Stress machen wird, wenn sie erfährt, dass du ausziehen willst. Ich hoffe, du findest die Kraft und setzt dich durch.

Übrigens: einen Hund in der Ausbildung. Deine Freundin benimmt sich ja zweifellos unreif. Aber dem Hund gegenüber ist das sehr verangwortungslos. Das arme Tier! Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie ihm unter diesen Umständen auch nur annähernd gerecht wird.

Viel Glück dir.  


johnnymcmuff  08.05.2016, 19:14

Ich habe selbst leider keine Erfahrung damit. 

Das merke ich.

Zunächst einmal muss der gemeinsame Mietvertrag gemeinsam gekündigt werden oder gemeinsam mit dem Vermieter durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden.

Dann ist da die Frage, ob der Vermieter mit der Person die bleiben will, einen Mietvertrag abschließen will.

Nur weil eine Person einzieht ändert das nichts an der Vertragssituation  und wie man sie ändern.

Entscheidend ist, was der Vermieter will.

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Reika96  09.05.2016, 07:07
@johnnymcmuff

Zunächst einmal muss der gemeinsame Mietvertrag gemeinsam gekündigt werden oder gemeinsam mit dem Vermieter durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden.

Dann lag ich ja trotz meiner Ahnungslosigkeit richtig damit, dass sie einen Nachmieter finden und den bestehenden Mietvertrag kündigen muss. ;)

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Arya87  09.05.2016, 15:16
@Reika96

Der Nachmieter spielt hier keine Rolle. Es müssen sowieso beide kündigen, wenn sie auch dem Mietvertrag raus will. Der Nachmieter ist dann die Sorge der Freundin, wenn sie in der Wohnung bleiben will bzw. des Vermieters, wenn beide ausziehen.

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Ich wohne mit einer Grundschulfreundin seit mitte März in einer WG. Wir haben beide einem gemeinsamen Mietvertrag abgeschlossen und sind auch beide gerade in einer Ausbildung.

Du kannst jederzeit ausziehen, doch Ihr müsst entweder gemeinsam kündigen oder gemeinsam mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag machen!

Ihr haftet gesamtschuldnerisch und eine Teilkündigung wäre unwirksam.

Hier Infos:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm

Ich wollte fragen ob das so früh schon geht und ob jemand weiß wie das dann mit der Mietkaution geregelt werden kann.

Der Vermieter hat ein volles Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monaten für etwaige Ansprüche aus dem Mietverhältnis.

Danach darf er nur noch das 3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung einbehalten.

LG

johnnymcmuff

Seid ihr beide als Hauptmieter beim Vermieter verzeichnet, oder ist einer Hauptmieter und der andere Untermieter?

Falls du als Hauptmieter im Mietvertrag stehst, musst du wohl deine Kündigungsfrist (3Monate?!) abwarten, oder mit etwas Glück einen Nachmieter vorschlagen, der in Ordnung ist....

Oder mit deiner Mitbewohnerin sprechen, ob sie die Wohnung auch alleine finanzieren könnte...


Yvy96 
Beitragsersteller
 08.05.2016, 14:11

Wir stehen beide als Haupmieter im Vertrag. Sie würde ihren Freund dann gern als Nachmieter haben aber ich weiß nicht was der darüber denkt.

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Josephine1993  08.05.2016, 14:13
@Yvy96

Beide als Hauptmieter bedeutet meiner Kenntnis nach:

Du hast die entsprechende Kündigungsfrist einzuhalten...

Wenn sie nicht mitkündigt, muss sie die Wohnung alleine weiterbezahlen.

Wenn ihr Freund mit "rein" will, muss der Vermieter auch zustimmen.
Wenn ihr Freund einziehen könnte, kannst du dich entsprechend früher verabschieden.

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johnnymcmuff  08.05.2016, 19:06
@Josephine1993

Du hast die entsprechende Kündigungsfrist einzuhalten...

Nein, beide gemeinsam.

Wenn sie nicht mitkündigt, muss sie die Wohnung alleine weiterbezahlen.

Nein, dann  haftet man immer noch gesamtschuldnerisch.

Wenn ihr Freund mit "rein" will, muss der Vermieter auch zustimmen.

Zunächst einmal muss der gemeinsame Mietvertrag gemeinsam gekündigt werden oder gemeinsam mit dem Vermieter durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden.

Dann ist da die Frage, ob der Vermieter mit der Person die bleiben will, einen Mietvertrag abschließen will.

Wenn ihr Freund einziehen könnte, kannst du dich entsprechend früher verabschieden.

Nur weil eine Person einzieht ändert das nichts an der Vertragssituation  und wie man sie ändern.

Entscheidend ist, was der Vermieter will.

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Da kommt es leider auf den Mietvertrag und den Vertrag zwischen deiner "Freundin" an. Wenn dort drinsteht dass du ausziehen darfst wann du willst dann darfst auch ausziehen.

Wenn nicht dann nicht. Meist si D es nur ein paar Monate. :(

Trotzdem wünsche ich dir noch einen schönen Tag!


johnnymcmuff  08.05.2016, 19:10

Da kommt es leider auf den Mietvertrag und den Vertrag zwischen deiner "Freundin" an.

Es kommt nur auf den Mietvertrag an.

Weil es ein gemeinsamer Mietvertrag ist, ist die ganze Angelegenheit schwierig.

Wenn dort drinsteht dass du ausziehen darfst wann du willst dann darfst auch ausziehen.

Sowas steht garantiert nicht in Mietverträgen und was unter den Bewohnern vereinbart wäre gilt nur im Innenverhältnis zwischen den Bewohnern.

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Ausziehen kannst du, wann du willst. Die Frage ist, ab wann du nicht mehr Miete zahlen musst. Das passiert erst, wenn ihr beide fristgerecht gekündigt habt und das Mietverhältnis schließlich beendet ist. Ihr bekommt dann beide euren Teil der Mietkaution zurück.

Schau mal hier - eine Übersicht über verschiedene Vertragsformen in WGs:

https://kautionsfrei.de/blog/mietvertr%C3%A4ge-und-kautionsformen-f%C3%BCr-wohngemeinschaften

Da werden die wichtigsten Fragen beantwortet, auch wie das mit der Mietkaution ist.

Für die nächste Wohnung empfehle ich, als Untermieter in eine WG einzuziehen. Dann kannst du jederzeit gehen, wenn es nicht passt...