Streit zwischen Geschwistern(Islam)?

1 Antwort

Es ist einem Muslim nicht gestattet, einem Glaubensbruder mehr als drei Tage lang eine Sache nachzutragen, außer wenn berechtigte Gründe dafür vorliegen.
Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) sagte dazu:
"Zürnt (einander) nicht und beneidet (einander) nicht und wendet (einander) nicht den Rücken zu! Seid, (o) Diener Allahs, Brüder! Einem Muslim ist es nicht erlaubt, seinem (Glaubens-)Bruder mehr als drei Tage aus dem Weg zu gehen."
Einem Muslim ist es also nicht erlaubt, seinem Glaubensbruder länger als drei Tage etwas nachzutragen. Wenn die drei Tage vorüber sind und er seinem Bruder trifft, so muss er ihn begrüßen und sich ihm gegenüber freundlich verhalten, damit dieser weiß, dass man ihm seinen Fehltritt verziehen hat. Allah ist der Allverzeihende und liebt die Verzeihenden!
Sind zwei Personen unversöhnlich miteinander zerstritten, so ist es die Pflicht aller anderen Glaubensbrüder, zwischen den beiden zu vermitteln und einen Friedensschluss zwischen ihnen herbeizuführen.
Allah der Erhabene fordert alle Muslime zur Vermittlung zwischen zerstrittenen Parteien auf:
"Die Gläubigen sind Brüder. Darum stiftet unter euren Brüdern Frieden."
Der Umstand, dass bei der Herbeiführung eines Friedensschlusses sogar die Lüge ein erlaubtes Mittel ist, zeigt, wie wichtig diese Angelegenheit ist.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 85-86