Strafen beim Verstoß gegen Jugendschutzgesetz durch Versand von USK18 Games?

1 Antwort

Das wird für den Privatverkäufer ggf. genauso teuer wie für den Gewerbetreibenden.

Du darfst als Privatperson, soweit auch keine USK18 Artikel Spiele, online verkaufen.

Allerdings ist es halt so, wo kein Kläger ist, da gibt es dann auch kein Stress. Wenn aber die Eltern eines Jugendlichen in Erfahrung bringen, das dieser das Spiel von dir hat und du dich grob fahrlässig verhalten hast, was den Versand betrifft, dann kann es Ärger geben.

Frag´mich nicht nach Zahlen, da solche Sachen eher nicht in die Öffentlichkeit geraten.

Das du ohne Probleme USK Artikel aus dem Ausland bekommst, ist dem deutschen Händler gegenüber ungerecht. Der muss sich brav an die deutschen Vorschriften halten. Dem ausländischen Onlinehändler kann das aber egal sein.

Ein Ausweis nutzt dir nichts. Du musst deine Artikel mit dem Spezialversand versenden. das bedeutet, das der Käufer die Warensendung schriftlich bestätigen muss, wenn er sich ausweisen konnte.