Ebay - Versand bei FSK 18 Ware - Alterssichtprüfung ignorieren/Folgen?
Hallo,
ich habe letztens ein paar FSK 18 DVDs auf Ebay verkauft und musste dafür bei der Versandart die Alterssichtprüfung auswählen. Nun hatte ich mich bei dem Post/DHL-Shop vor Ort informiert. Diese verkaufen die genannte Option aber nicht und angenommen wird das dort auch nicht. Dafür muss ich in eine größere Filiale, die ich aber nicht so schnell erreiche (besonders unpraktisch, weil ich dann die ganzen Sachen dahinschleppen müsste).
Kann ich ernsthaften Ärger bekommen, wenn ich die Dinge einfach als normale Sendung losschicke? Sollte ich den Käufer vorher kontaktieren und darüber informieren? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ihn interessieren würde. Ebay kann es ja wahrscheinlich nur durch den Käufer herausfinden ... Wie sieht ihr das Ganze?
Danke im Voraus
4 Antworten
Warum frankierst du das Paket nicht einfach online ? Da kann man ganz einfach die Alterssichtprüfung dazubuchen.
Kann ich ernsthaften Ärger bekommen....?
Theoretisch machst du dich strafbar, wenn Minderjährigen dein FSK 18 Paket ausgehändigt wird. Du musst sicherstellen, dass das nicht möglich ist.
Lass bloss die Finger weg davon , wenn Kinder das bestellen und die Erwachsenen bekommen das raus hast du den Polizei staatsanwalt an der Backe.
Genau so schlimm wenn die sendung an kinder ausgekändigt wird.
wenn du 18er filme hast erst mal prüfen lohnt es sich überhaupt nach abzug aller gebüren legt man drauf... ich habe alle Filme verschenkt bzw auf Flohmärkten selbst verkauft...
1) was intressiert dich mein profil ??? 2) wenn du alles schon sowieso verschickt hast warum fragst du dann hinter noch ? ... kopfschüttel .. so ganz passt dein 2 absatz dazu nicht wenn du fragt " Sollte ich den Käufer vorher kontaktieren und darüber informieren" ... aber egal bin hier raus...
Hab schon mehrere Sachen bestellt ab 18 ging immer ohne Altersüberprüfung
Bei ebay darf man erst mitmachen, wenn man 18 ist. Das ist nicht deine Aufgabe, das zu überprüfen. Und wenn dann jemand etwas bestellt, kannst du somit davon ausgehen, daß die Person mindesten 18 sein müßte. Daher solltest du es eigentlich auch so verschicken können. Dir sollte man nicht vorwerfen müssen, daß du es hättest sichern müssen.
dran hält sich niemand ist auch sekundär ... der Verkäufer haftet für den Verkauf... der Aufwand lohnt sich nicht und glaube mir es gibt genug Anwälte die einem verklagen wollen auf der welt..
Als ich gerade deine Profilbeschreibung gelesen habe, konnte ich dich nicht mehr ernst nehmen.
Zumal, ich habe die Sachen ja schon verkauft, wie man eigentlich aus der Antwort entnehmen können müsste.