Strafe wenn man diese Videos veröffentlicht?

2 Antworten

Nach deutschem Recht gilt §201a StGB

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [...]
2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
3. eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt,

Ist also eindeutig verboten.

Strafrechtlich: keine Ahnung

Gesellschaftlich: Auf jeden Fall. Ich denke da an soziale Ächtung, da niemand Spanner/Gaffer ausstehen kann.