Darf man einen Amokläufer töten?

6 Antworten

Der Richter hat die Deutungshoheit und kann nach eigenen Ermessen, darüber befinden, welcher Tatbestand hier vorliegt.

Er kann das Verfahren in Absprache mit der Staatsanwaltschaft wegen Fehlens eines Anfangsverdachtes einstellen.

Er kann aber auch den Betreffenden wegen Totschlags oder Körperverletzung mit Todesfolge anklagen. Er kann ihm vorwerfen, dass mildere Mittel zur Verfügung gestanden hätten, die ebenso geeignet gewesen wären, um den Amokläufer von seiner Tat abzubringen.

Solche milderen Mittel können z. B. sein:

1.Ablenkung des Amokläufers durch eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit seines Vorgehens,

2. Dingfestmachung des Amokläufers und seine Übergabe an die Polizei,

3. Abhaltung des Amokläufers vor weiteren Übergriffen durch Einsatz körperlicher Gewalt, die jedoch angemessen sein müsse und das Recht des Amokläufers auf dessen körperliche Unversehrtheit zu achten habe.

Für alle diese Überlegungen nimmt der Richter sich eine Auszeit von mehren Wochen, in denen er juristische Kommentare und Grundsatzurteile zu diesem Sachverhalt studiert.

Am Ende wird es unter Berücksichtigung aller dieser Umstände zu einem Urteil kommen, in dem unterstellt wird, das der Betroffene sich ebensolche Gedanken wie der Richter hätte machen müssen und das gleiche Problembewusstsein an den Tag hätte legen müssen, bevor er gegen den Amokläufer handelte.

Die Tatsache, dass der Richter alle Zeit der Welt hatte, um zu überprüfen, ob die Reaktion des Angeklagten noch als angemessenes Handeln zu beurteilen ist, spielt dann bei der Urteilsverkündung keine Rolle mehr.

Es wird einfach so getan, als ob der Betroffene jene Überlegungen, wozu der Richter wochenlang Zeit gehabt hatte, innerhalb weniger Sekunden hätte vornehmen können und müssen. .

Letztendlich stellt sich heraus, dass der Angeklagte zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen ist und auf diese Weise in die Mühlen der Justiz geraten ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es ist davon auszugehen, dass der Amokläufer ohne dein Eingreifen vermutlich mehrere oder weitere Personen umgebracht hätte. Ich denke das zählt dann als Notwehr.

Aber in unserem Land würde es mich nicht wundern, wenn man bestraft wird, wenn man einen Amokläufer mit allen Mitteln stoppt...

Dazu schauen wir uns den Paragraphen genauer an.

§ 32 Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Zu deiner Antwort: ja, darf man.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jurastudium

Je nach dem was er bereits getan hat, kann dein Eingreifen als Notwehr bzw. Nothilfe gewertet werden. Das hängt aber von der individuellen Situation und der Entscheidung des Richters ab.

Nein, du darfst ihn nicht unbedingt straffrei töten.

Es könnte aber Notwehr zum Zuge kommen.