Welche Strafe würde jemand bekommen, der einen Amokläufer so aufgehalten hat?
Sagen wir mal ein Amokläufer hat 10 Menschen getötet und hatte noch vorgehabt 10 weitere Menschen zu töten. Daraufhin hat ihn einer 3 Mal ins Gesicht geschlagen, um sich selbst zu schützen, ihn aufzuhalten, bzw. war die Person emotional aufgewühlt, weil einer der Opfer ein Familienangehöriger oder jemand aus dem Freundeskreis war. Beim ersten Schlag war es nachweisbar Notwehr, beim zweiten Schlag nicht nachweisbar und beim dritten Schlag persönlich. Beim 2 Schlag hat er die Nase gebrochen vom Amokläufer und beim dritten Schlag ein Jochbein. Alle Verletzungen vom Amokläufer wären 1-2 Monaten körperlich komplett verheilt gewesen ohne Folgen.
Welchen Lohn hätte so jemand bekommen vom Staat, dass er 10 Menschleben gerettet hat? Welche Strafe hätte so jemand bekommen, weil die Person zu doll und einmal zu oft den Amokläufer verprügelt hat?
Beim deutschen Rechtssystem habe ich das Gefühl, selbst wenn man 90 % alles aus Notwehr gemacht hat, könnte man wegen diesen 10 % eine hohe Geldstrafe zahlen und sogar paar Jahre ins Gefängnis gehen müssen.
Heldentaten gelten als selbstverständliche Zivilcourage und bei Straftaten ist man anscheinend nur ein Arsch, der bestraft werden soll.
Da wundert es mich nicht, das viele in Gefahrensituationen und als Straftatenzeugen in eine Schockstarre verfallen oder sonst so tun, ob sie sonst nichts gesehen und gehört haben.
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7 Antworten
Wenn in der Gerichtsverhandlung der "den Amoklaufaufenden-Aufhaltenden" (nennen wir ihn ab sofort "Couragierte Bürger") sagt "Ach, der war schon nach dem 2. Schlag ausgeknockt, so ein Penner, aber ich dachte, ich geb ihm noch eine mit, weil ich ihn nicht mag!", dann dürfte das auf eine Verurteilung wegen einfacher vorsätzlicher Körperverletzung für den einen Schlag rauslaufen.
Wenn er aber sagt: "Ja, ich wusste ja nicht, ob die ersten zwei Schläge reichen, nicht, dass der dann auf mich losgeht und weitere Menschen umbringen will!" sind wir beim §33 StGB:
Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Ich geh davon aus, dass in dem Szenario vermutlich sogar jeder Richter - unabhängig von der Aussage des couragierten Bürgers - auf Überschreitung der Notwehr erkennen würde.
"Ach, der war schon nach dem 2. Schlag ausgeknockt, so ein Penner, aber ich dachte, ich geb ihm noch eine mit, weil ich ihn nicht mag!", dann dürfte das auf eine Verurteilung wegen einfacher vorsätzlicher Körperverletzung für den einen Schlag rauslaufen.
Finde es trotzdem Schade, wenn es so wäre. Immerhin hat so jemand einen Amokläufer aufgehalten, der vermutlich 10 Menschenleben gerettet hat. Ich finde dennoch, das so jemand mehr Verdienst als Strafe verdient hat vom Staat.
Wenn du einen Amokläufer über den Weg läufst verlangt absolut niemand von dir, dass du da rationale Entscheidungen triffst.
Hier zu sagen "ein Schlag ist Notwehr" ist einfach völlig absurd. Aufgrund deiner berechtigten Angst könntest du ihn im Kampf sogar umbringen und auf Notwehr plädieren - immerhin hat dieser Mensch bereits 10 Menschen auf dem Gewissen. Es kommt am Ende natürlich auch auf die konkrete Situation an, aber wir hätten hier es mit einer Extremsituation zu tun auf die man sich einfach nicht vorbereiten kann.
Klar, machst du den Amokläufer kampfunfähig und bringst ihn dann um wäre es Mord. Hörst du im Kampf aber einfach nicht auf auf ihn einzuschlagen ist es deine berechtigte Angst die ihn potenziell umbringen könnte.
Da treffen die meisten Menschen keine Entscheidungen, sie funktionieren nur noch irgendwie. Ein Amoklauf passiert ja auch nicht aus einen rationalen Grund heraus, du wirst Opfer weil du zur falschen Zeit am falschen Ort bist. Du kennst die Person in der Regel nicht einmal...
Die wenigsten Richter würden dich deswegen einsperren. Du hast diese Situation weder provoziert noch gewollt. Du hast einfach Pech gehabt. Da kann man schlecht mit "mildestes Mittel" argumentieren wenn vor deinen Augen bereits 10 Menschen umgebracht wurden. Da heißt es er oder ich.
Bundesverdienstkreuz würde ich vorschlagen.
Und einen Kampfsportkurs damit es nicht mehr passiert dass so ein Terrorist überlebt.
Was soll die Frage, Deutschlandbashing oder wie? Es würde ein Strafverfahren eröffnet und dann ermittelt, genau so wie in Situationen, in denen Polizeibeamte mit der Dienstwaffe geschossen haben. Was spricht dagegen?
Übrigens: Wer so versucht, einen bewaffneten Amokläufer aufzuhalten, der bricht dem garnichts. Der ist höchstens das elfte Opfer.
Das Gewaltmonopol hat in Deutschland allein die Polizei und das ist gut so.
Festnehmen kann nur die Polizei und die Kinder beim Räuber und Gendarmspielen. Du kannst jemanden an der Flucht hindern bis di Polizei eintrifft - in manchen Fällen.
Hast du den Paragrafen verstanden?
jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Jeder (!) kann nach diesem Paragrafen festnehmen. Natürlich nur für begrenzte Zeit bis die Polizei eintrifft.
Auch die Polizei nimmt vorläufig fest und verhaftet nicht, so lange kein Haftbefehl ausgestellt ist oder ein Bereitschaftsstaatsanwalt in dieser Richtung entscheidet.
Du willst Polizei spielen und das ist in Deutschland nicht erlaubt. Punkt.
Falsch: ich war Polizist bis zur Pensionierung. Ich weiß also, vonvon ich rede. Punkt.
Das stimmt so nicht ganz.
Es gibt zum Beispiel §127 StPO, auch bekannt als „Jedermann Paragraph“