Was ist die Bedeutung von § 246 Absatz 2 StGB...?

2 Antworten

Nein, da geht es darum, dass der Eigentümer den Gegenstand quasi zum Aufpassen anvertraut hat, der Täter diese Situation jetzt aber ausnutzt. Also: ich bringe ein teures Kleid zur Reinigung (vertraue als dem Geschäft mein Kleid an), die verkaufen das aber an jemanden anderen, geben es mir also nicht zurück.

Bei Geschenken gibt man ja das Eigentum an einer Sache auf. Wenn ich dir etwas schenke, dann bist du der neue Eigentümer.

Bedeutet Absatz 2, dass der Gegenstand dem Täter geschenkt wurde

Nein nicht geschenkt, sondern z.B. vermietet oder verliehen.