Briefgeheimnis an Schule?
Ein Freund von mir hat im Matheunterricht, also nicht bei seinem Klassenlehrer, einen Brief an seinen Klassenlehrer geschrieben und dem Mathelehrer ist dies aufgefallen. Er hat daraufhin ihm den Brief weggenommen und ihn mit nach vorne genommen. Am Ende des Unterrichts wollte mein Freund den Brief wiederhaben, der Lehrer hat sich jedoch verweigert ihm diesen zurückzugeben. Möglicherweise hat der Lehrer sogar den Brief gelesen. Fällt das ganze dann unter Artikel 10 des Grundgesetzes (Briefgeheimnis)? Das kann dann ja mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft werden (§202 StGB).
MFG
2 Antworten
Nein.
Das fällt unter "du hast dem Unterricht zu folgen und es nicht getan, deshalb folgt eine Disziplinarmaßnahme".
Das sind Ausreden und das weißt du. Er hat nichts "nebenbei" zu machen.
Darum geht es jetzt aber gar nicht. Es geht hauptsächlich darum, ob er den Brief wiedergeben muss und ob er den Lesen darf
Das hab ich dir schon gesagt. Der Lehrer muss gar nichts. Der Schüler sollte dem Unterricht folgen und keinen Briefchen schreiben. Egal an wen.
Man kann nicht gleichzeitig zuhören, Aufgaben machen und nebenbei auch noch einen Brief schreiben.
Nur weil du das nicht kannst, heißt es nicht, dass andere das nicht können.
Hör auf mit dem Geraunze. Der Punkt ist klar und da hilft auch kein sich drüber aufregen.
Verschwitzter, du brauchst mich nicht zu beleidigen. Du hast keine Ahnung, was ich kann oder nicht kann.
Ich wüsste jetzt nicht wo ich dich beleidigt hätte..
§ 202 StGB greift nicht, da der Brief ja noch nicht verschlossen war. Der Lehrer hat sich also nicht falsch verhalten.
Außerdem sollte man als Schüler im Unterricht durchgängig aufpassen und nicht nebenbei andere Dinge tun.
Er hat die ganze Zeit dem Unterricht zugehört, seine Aufgaben gemacht und lediglich den Brief nebenbei geschrieben und alles vom Unterricht mitbekommen.