Welche Strafe würde man bekommen, wenn man gezwungen wird, jemanden zu töten?

2 Antworten

Keine Strafe:

Strafgesetzbuch (StGB) § 35 Entschuldigender Notstand

(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.

(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

Zuvielsalz 
Fragesteller
 03.09.2019, 16:39

Danke. Endlich mal eine ernste Antwort

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Man könnte sicherlich einen Fall konstruieren, wo ein entschuldigender Notstand (§ 35 StGB) vorliegt. Inwiefern das praxisrelevant ist, sei dahingestellt.

furbo  03.09.2019, 14:11

Irgendwo schwimmen immer noch ein paar Bretter des Herrn Karneades durch die Weltmeere und warten auf zwei Schiffbrüchige.

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RobertLiebling  03.09.2019, 17:25
@furbo

Hier bräuchte es aber mindestens drei Schiffbrüchige.

Von denen einer, der den anderen körperlich weit überlegen ist, einen anderen vor die Wahl stellt: "Entweder Du schubst Nummer Drei vom Brett (und drückst ihn so lange unter Wasser, bis er keinen Mucks mehr macht), oder ich mache das. Aber mit Dir!"

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