Jugendstrafe für Betrug?

5 Antworten

Nein, ins Gefängnis mußt Du totsicher nicht.

Es läuft gerade ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges gegen Dich und selbstverständlich kannst Du auch bestraft werden. Mit jugendlichen Ersttätern ist die Justiz aber sehr nachsichtig - vor allem, wenn es sich um einen solchen vergleichsweise geringen Schaden handelt. Wenn Du die Tat zugibst, ist kaum davon auszugehen, daß es zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird. Vermutlich wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Dich gemäß § 45 JGG einstellen, nachdem Du einige Sozialstunden (ca. 10-30) abgeleistet hast. Wenn Du bereits über Einkommen verfügst und in Ausbilung bist, wäre statt dessen eine kleine Geldauflage zu zahlen.

Wohl eher nicht... Ich würde vermuten der Richter sagt dir kurz dass das nicht okay ist und nach 10-20min ist die sache gelaufen und du darfst Straffrei nachhause.

Im ernstfall gibts ein paar Sozialstunden... aber Gefängnis ist doch sehr unwarscheinlich.

Das alles aber auch nur, wenn es tatsächlich zu einer Verhandlung kommt.

Ich denke nicht. Jedenfalls nicht für 50€...Wenns um ein paar Tausend ginge, würde das aber bestimmt anders aussehen.

Rheinflip  24.03.2012, 14:08

Die Summe ist egal.

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ImJustAnonym  25.03.2012, 16:35
@Rheinflip

Naja, so richtig glauben tu ich das aber nicht.

Ist ja schon ein riesen Unterschied, wenn man jemanden um 10€ betrügt oder um 10.000€.

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Quatsch. Vermutlich wird es außergerichtlich gemacht, dann hast du nur die 50 Euro zurückzuzahlen. Wenn gerichtlich, dann kriegste vermutlich paar Sozial- Arbeitsstunden. gerichtlich auch nur, wenn ein Kläger da ist (wo kein Kläger, dort kein Angeklagter). Für sowas wandert niemand in den Knast!

Wattersker 
Fragesteller
 24.03.2012, 13:37

Und was genau ist dann die Vorladung? Da muss er doch eine Anzeige erstellt haben oder?

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Die Polizei verschickt keine Vorladungen !

PepsiMaster  24.03.2012, 22:54

aber Hallo .. natürlich! und zwar sehr viele jeden Tag!

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