Bekommt man Strafe , wenn man einen Hund ermordet oder kann man nicht von Mord sprechen?

27 Antworten

So hoch wie bei einem Menschen glaube ich nicht (was ich nicht verstehen kann)

Unter Mord wird es (auch komischer weiße)auch nicht fallen weil es als "Sachbeschädigung" fällt (was mich am meisten aufregt). Und falls das wer tut, den wünsche ich Aids und die Pest.

Dafür sollte man LEBENSLÄNGLICH Knast bekommen, denn das ist ein MORD, genau wie bei einem Menschen.

Wenn ich höre, dass Hunde "nur" Hunde sind, wird mir schlecht. Hunde sind genauso viel oder mehr wert als Menschen, denn Hunde lieben über alles und ohne dabei (wie Menschen) and Geld,... zu denken. 

Hunde sind genau wie Menschen Tiere und Lebewesen. Menschen verdanken Hunden so viel und sagen das ein Hund einfach eine Sache ist.

Das Recht sollte Hundemord als Mord gelten lassen.

Ich habe selbst einen Hund und der gibt mir so viel.

Mfg 

MaxiSchuster  14.01.2020, 15:52

Ja übertreib mal nicht mit lebenslänglich

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verreisterNutzer  03.03.2020, 16:01
@MaxiSchuster

Mindestens Lebenslänglich:) Denn bei einem absichtlichen Mord bei einem Menschen kriegt man ebenso LEBENSLÄNGLICH

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Yunus501  23.02.2021, 15:44

Ein Hund ist kein Mensch der denken und fühlen kann. Ein Hund folgt nur seinen Instinkten, was nicht heißt das Mord an einem Hund nicht verwerflich ist. Und chill mal was für lebenslänglich wtf?

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Es gibt kein Lebenslänglich und das ganue wird nicht Mord genant.

Allerdings gibt es dafür nach §17 TierSchG bis zu 3 Jahre.

Rechtlich ist das Töten eines Tieres Sachbeschädigung.

Geschieht es "ohne vernünftigen Grund" ist es zusätzlich auch Tierquälerei.

Beides ist prinzipiell strafbar.

Strafrechtlich ist ein Hund eine Sache gem. §90 BGB, also wäre es nur Sachbeschädigung, auch wenn Tierschützer das anders sehen.

Foerster1973  06.07.2010, 13:12

"Unter den Begriff der Sache fallen nicht nur körperliche Gegenstände, sondern auch Tiere. Hier findet § 90a BGB keine Anwendung. Ohne Bedeutung ist, ob die Sache einen Wert hat. So können auch bereits zerstörte Hausreste weiter beschädigt werden. Auch der Aggregatzustand (fest, flüssig, gasförmig) spielt keine Rolle. Bei gasförmigen Sachen ist jedoch die Abgrenzbarkeit der Sache notwendig (Gasflasche o. Ä.). Bei Tieren ist § 17 Tierschutzgesetz zu beachten." Zitat aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Sachbesch%C3%A4digung

§17 Tierschutzgesetz:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier

a)
    aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)
    länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden

zufügt.
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