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Bekommt man Strafe , wenn man einen Hund ermordet oder kann man nicht von Mord sprechen?

Frage von schwabbelbabbel schwabbelbabbel

Kommt es dann vor Gericht? Kann man dafür ins Gefängnis gehen wegen ''Mord an einen Hund?'' Und ist die Strafe genau so hoch wie bei Menschen?

Ne oder? :)

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Antworten (23)

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    Antwort von schildi schildi

    Tierquälerei ist in Deutschland strafbar. Näheres regelt das Tierschutzgesetz. Als Tierquälerei wird dabei die in § 17 beschriebene Straftat bezeichnet. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

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    Antwort von Vrostie Vrostie

    Ja, es gibt das Tierschutzgesetz, das sowas regelt. WEnn du dagegen verstößt, kannst du auch in den Knast wandern, wie bei vorsätzlicher Tötung ohne ersichtlichen Grund (oder so).

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    Antwort von ErnstWieghorst ErnstWieghorst

    Na klar kommst du vor das Gericht. wegen Tierquälerei oder Sachbeschädigung.

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    Antwort von Leonidas74 Leonidas74

    Es ist zwar laut Gesetz kein Mord aber ich würde es ändern.Egal was Gesetz sagt,ES IST MORD!!!

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    Antwort von romar1581 romar1581

    Rechtlich ist das Töten eines Tieres Sachbeschädigung.

    Geschieht es "ohne vernünftigen Grund" ist es zusätzlich auch Tierquälerei.

    Beides ist prinzipiell strafbar.

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    Antwort von dani31 dani31

    da bekommt man eine Strafe. Tötung eines Wibeltieres heisst das

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    Antwort von kokanostra kokanostra

    Strafrechtlich ist ein Hund eine Sache gem. §90 BGB, also wäre es nur Sachbeschädigung, auch wenn Tierschützer das anders sehen.

    Kommentar von Foerster1973 Foerster1973Foerster1973

    "Unter den Begriff der Sache fallen nicht nur körperliche Gegenstände, sondern auch Tiere. Hier findet § 90a BGB keine Anwendung. Ohne Bedeutung ist, ob die Sache einen Wert hat. So können auch bereits zerstörte Hausreste weiter beschädigt werden. Auch der Aggregatzustand (fest, flüssig, gasförmig) spielt keine Rolle. Bei gasförmigen Sachen ist jedoch die Abgrenzbarkeit der Sache notwendig (Gasflasche o. Ä.). Bei Tieren ist § 17 Tierschutzgesetz zu beachten." Zitat aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Sachbesch%C3%A4digung

    §17 Tierschutzgesetz:

    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier

    a)
        aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
    b)
        länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
    
    zufügt.
    
    Kommentar von AllesKnower AllesKnowerAllesKnower

    Was ohne Belang ist, da ein Hunde zumindest kein Mensch....

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    Antwort von wissen78 wissen78

    nein, leider nich

    Kommentar von jockl jockljockl

    Doch sobald eine Anzeige in der Sache vorliegt.

    Kommentar von wissen78 wissen78wissen78

    ein hund wird in der rechtsprechung leider als gegenstand behandelt.

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    Antwort von keksi3313 keksi3313

    Das fällt interessanter Weise unter "Sachbeschädigung" im deutschen Recht. Also wenn du den Hund eines anderen tötest ist das etwa so wie sein Auto zu schrotten.

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    Antwort von faband faband

    leider nein, denn in deutschland ist ein hund eine SACHE.....

    und damit kann jeder machen, was er will....

    ausgenommen tierschutz...

    Kommentar von keksi3313 keksi3313keksi3313

    "jeder machen was er will" und "tierschutz" widersprechen sich aber ziemlich stark.

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    Antwort von Zeobit Zeobit

    Nein, das läuft nicht unter "Mord" - wohl eher als Tierquälerei.

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    Antwort von Antiker91 Antiker91

    Tiere sind laut dem Gesetz Sachen. Also kannst du höchstens wegen Sachbeschädigung angezeigt werden.

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    Antwort von Starsoul Starsoul

    Bitte was ist das denn für eine sinnlose Frage ? Willst du deinen Hund ermorden?

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    Antwort von schruikan91 schruikan91

    ich denk mal das du wegen Tierquälerei angezeigt wirst, aber ich weiß nicht wie da die strafen sind....

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    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Es gibt kein Lebenslänglich und das ganue wird nicht Mord genant.

    Allerdings gibt es dafür nach §17 TierSchG bis zu 3 Jahre.

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    Antwort von kopyto kopyto

    ui ui lies mal das strafgesetz. mord etc. spricht immer von Tod eines MENSCHEN... Beim Tier ist es Tierquälerei und evtl. Sachbeschädigung

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    Antwort von AllesKnower AllesKnower

    Für einen Mord, stellt der Wauzi kein taugliches Tatobjekt dar. Es gibt allerdings noch andere Tatbestände die diese Tat unter Strafe stellen !

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    Antwort von BirgitAltmann BirgitAltmann

    schau dir das an - das sagt vieles http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=10059&pk=554206&p=1 nur soviel - der war 19 und hat einen Hund auf dem Gewissen

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    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    das gilt als sachbeschädigung und evtl. als tierquälerei. im regelfall gibt es dafür keine freiheitsstrafe.

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    Antwort von holsch holsch

    das ist sachbeschädigung

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    Antwort von YingYang7 YingYang7

    So hoch wie bei einem Menschen glaube ich nicht (was ich nicht verstehen kann)

    Unter Mord wird es (auch komischer weiße)auch nicht fallen weil es als "Sachbeschädigung" fällt (was mich am meisten aufregt). Und falls das wer tut, den wünsche ich Aids und die Pest.

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    Antwort von Jamatto Jamatto

    xD ich glaube das is kein Mord aber eindeutig tierquälerei

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    Antwort von Lisa2402 Lisa2402

    Das ist glaube ich "nur" Sachbeschädigung, da Haustiere wie Dinge im Gesetz sind.

    Kommentar von jockl jockljockl

    Dennoch ist diese Angelegenheit mit Starfe bewehrt, erschwerend da auch Tierqüälerei vorliegt.

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