Stimmt es, das man in Deutschland frühe Kleinkinder mit Migrationshintergrund einfach so ohne Elterlichen Vormund abgeschoben haben?
Als vor 15 bis 20 jahren?
Das Ergebnis basiert auf 21 Abstimmungen
3 Antworten
Es wäre vorteilhaft, wenn du deine Frage auf Deutsch und verständlich geschrieben hättest.
Also:
Weder früher noch später war das der Fall. Kinder durften noch nie von den Eltern getrennt werden.
Der einzige Fall, der bekannt war, der war anders. Nämlich, als ein 15jähriger aus Deutschland ausgewiesen wurde. "Mehmet". Also kein frühes Kleinkind.
Aber Mehmet kommt bestimmt wieder zurück nach Deutschland in sein schönes München-Perlach. Ende 2024 wird er nämlich aus dem Knast in der Türkei freigelassen, wo er wegen Raub etc. einsitzt.
Es gab mal einen Fall aus Bayern der Schlagzeilen machte. Es handelte sich aber nicht um ein Kleinkind sondern einen minderjährigen Türken. Der hatte viele Straftaten in DE begangen. Seine Eltern wollten nicht mit und durften bleiben. Die waren wohl froh, dass sie ihn nicht mehr sehen mussten. Er hatte auch diese beraubt und verprügelt. Der türkische Staat müsste dann quasi die Vormundschaft übernommen haben.
Du hast Recht. Wir reden vom selben Fall, nur war der Name Mehmed eben nicht echt, weil man dem Jugendlichen mit Echtnamen nicht schaden wollte. https://www.focus.de/politik/sicherheitsreport/spaete-reue-eines-serien-kriminellen-pruegel-kind-mehmet-habe-grossen-mist-gemacht_id_9892599.html
Das wurde nie gemacht.
Im Gegenteil kamen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ins Kinderheim, Jugendeinrichtung oder Pflegefamilien.
Abgeschoben wird man frühestens ab 18, wenn überhaupt. Es sei denn die ganze Familie wird abgeschoben, dann gehen die Kinder natürlich mit.
Was ist überhaupt ein "frühes Kleinkind"?