Stimmt es das die vorgeschriebene Mittagsruhe nicht mehr gibt?

14 Antworten

Hallo sarela,

nach Auskunft des Deutschen Mieterbundes dürfen "an Sonn- und Feiertagen sowie werktags zwischen 20.00 und 7.00 Uhr Rasenmäher, Motorkettensägen, Heckenscheren und Vertikutierer nicht eingesetzt werden. [siehe: Geräte- und Maschinen-Lärmschutzverordnung]

Andere Geräte, wie Laubsammler, Laubbläser, Grastrimmer, Graskantenschneider und Freischneider, dürfen in Wohngebieten werktags nur zwischen 9.00 und 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr benutzt werden".

Mit nicht motorbetriebenen Geräten (Grasschere, Sichelmäher) kannst Du auch außerhalb der Zeiten den Rasen trimmen – ist ja dein Hobby, nicht wahr? Also keine Arbeit! :o)

Viel Spaß und Erfolg beim Heimwerken wünscht das Team von selbst.de

In S-H gelten die Regeln für Ruhezeiten nur für den Sonn- wie Feiertag. Am Wochentag kann man schon zwischen 13-15 Uhr seinen Rasen mähen, nur nicht am Sonntag. Im Übrigen ist es alles eine Sache, die man im Vertrauen und guter Absprache mit den Nachbarn regeln sollte. Und auch örtlich kann es verschieden gergelt sein, mal die Ortssatzungen durchsehen. Firmen wie Handwerker haben am Sonntag nur mit Ausnahmegenehmigung ihre Arbeit zu machen; meist wird das aber abgelehnt und würde im Übrigen wohl auch gegen jede Tarifregelung verstossen. Tun sie es doch, scheint es mir "Schwarzarbeit" zu sein, die meldepflichtig ist!

die frage stellt sich bei uns hier erst gar nicht, weiß nicht was andere damit für probleme haben? in einer guten nachbarschaft regelt sich doch so was von ganz alleine, oder? hier meckert keiner und keiner belästigt den anderen. und einer der den frieden stört, also das verstehen der nachbarschaft, der kann umziehen.

Soweit ich weiß, gibt es die immer noch!

Stimmt nicht so ganz - für Privatpersonen gelten die Ruhezeiten noch immer. Für Firmen und Handwerker, die also gewerblich tätig sind, gelten sie, leider, nicht im vollen Umfang.