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Stimmt es das die vorgeschriebene Mittagsruhe nicht mehr gibt?

gefragt von sarela am 20.05.2007 um 22:43 Uhr

Könnte ich also meinen Rasen auch um 13 Uhr mähen?


Reply


anonym
beantwortet von josefa am 20. Mai 2007 22:47
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Die Häusliche Mittagsruhe verlangt eine Einschränkung lärmintensiver Tätigkeiten zur Mittagszeit, die je nach lokaler Vereinbarung zwischen 12 und 15 Uhr definiert wird. Sie ist mit der spanischen Siesta verwandt und dient in ihrem Grundgedanken dem ungestörten Mittagsschlaf. Gartenarbeiten wie Schreddern, Sägen oder Mähen sowie Handwerksarbeiten, etwa unter Verwendung einer elektrischen Kreissäge oder eines Bohrhammers, sollten in dieser Zeit nicht durchgeführt werden.

In Deutschland kann die Mittagsruhe im Mietvertrag, der Hausordnung oder durch eine kommunale Gefahrenabwehrverordnung geregelt sein, betrifft aber im Allgemeinen nur Privatpersonen. Hartnäckige Verstöße können von den zuständigen Ordnungsbehörden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit der Festsetzung eines Bußgeldes geahndet werden.

In Österreich wird die Dauer der Mittagsruhe generell durch eine Verordnung der Gemeinde festgelegt.

Kommentar von Simple_avatar3smallasti76 am 21. Mai 2007 00:04

genau: "kann geregelt sein" - das ist Entscheidung der jeweiligen Hausbesitzer / Vermieter etc. und steht dann im Mietvertrag oder in der Hausordnung. Bei Standardmietverträgen gibt es das meines Wissens nicht. Ein generell gültiges Gesetz über Mittagsruhe gibt es aber nicht, auch wenn das immer alle glauben. Es kann also niemand "verhaftet" werden, weil er 14.00 Uhr Rasen mäht, es verbietet höchstens der Anstand.


Rolf u. Högemann
beantwortet von Rolf u. Högemann am 20. Mai 2007 22:49
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Stimmt nicht so ganz - für Privatpersonen gelten die Ruhezeiten noch immer. Für Firmen und Handwerker, die also gewerblich tätig sind, gelten sie, leider, nicht im vollen Umfang.


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 21. Mai 2007 00:01
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Würde es Dir gefallen, wenn deine Nachbarn immer in der Zeit der Mittagsruhe anfangen zu hämmern, bohren oder Rasen mähen. Bestimmt nicht. Man spricht von gegenseitiger Rücksichtnahme! Schau mal in deinen Mietvertrag bzw. in die Stadtordnung, da findest du die Regelungen.


soust
beantwortet von soust am 20. Mai 2007 22:47
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Habe nirgendwo gehört, dass die Ruhezeiten, die anscheinend die Kommunen selbst festlegen können, außer Kraft getreten wären. Ein Bad nehmen darfst Du vierundzwanzig Stunden am Tag (da gibts Gerichtsurteile), aber Rasenmähen ist eben eine der lautesten Arbeiten von privat...


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 20. Mai 2007 22:51
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die frage stellt sich bei uns hier erst gar nicht, weiß nicht was andere damit für probleme haben? in einer guten nachbarschaft regelt sich doch so was von ganz alleine, oder? hier meckert keiner und keiner belästigt den anderen. und einer der den frieden stört, also das verstehen der nachbarschaft, der kann umziehen.





UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 21. Mai 2007 09:47
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Meines Wissens gibt es die Mittagsruhe immer noch -- entweder in der Gemeindeordnung verankert oder in einzelnen Mietverträgen festgehalten.

Ich würde sowas mittags nur dann machen, wenn ich sicher sein kann, dass meine Nachbarn sich wirklich nicht gestört fühlen.

Unser Nachbar sägt gern mittags Holz, sonntags, mit der Motorsäge. Aber es stört keinen, weil seine Antwort auf die Frage, ob er das nicht ein bißchen laut fände, immer dieselbe ist: "Und was soll ich zu dem Kirchengebimmel eine Stunde vorher sagen?!?" :-)


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