Stimmt das JC der Wohnung mit der Miete zu?

3 Antworten

Ich schätze mal, das Problem werden die Heizkosten sein - die halte ich hinsichtlich der Wohnungsgröße für zu hoch ....

https://www.mieterverein-hamburg.de/de/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung/heizspiegel-2019-fuer-deutschland/index.html

Basierend auf den Ergebnissen des neuen Bundesweiten Heizspiegels 2019 und des in Hamburg erfahrungsgemäß fünf Prozent höheren Energieverbrauchs, muss ein Hamburger Haushalt für eine im Schnitt 70 Quadratmeter große Wohnung mit Heizkosten von 735 Euro rechnen. Dabei müssen für ölbeheizte Wohnungen mit 890 Euro rund 100 Euro mehr als im Vorjahr aufgebracht werden. Mieter, die mit Erdgas heizen, müssen mit Kosten von 735 Euro, rund 100 Euro weniger als im Vorjahr, rechnen. Auch wenn Fernwärmekunden mit durchschnittlich 900 Euro rund 40 Euro weniger als im Vorjahr zahlen müssen, ist das Heizen mit Fernwärme mit Abstand am teuersten.

Die Heizkosten der von Dir angestrebten Wohnung sind entsprechend dem vorgenannten Durchschnittswert ca. 2,7 mal so hoch.

Gerhart  12.09.2020, 10:09

Ich kann hier keine Angaben zu Heizkosten entdecken. Das Vermietungsangebot splittet nicht die Betriebskostenvorauszahlung in BK und Heizkosten. Der Spiegel des JC verlangt keine Angabe zu den Heizkosten wunderbarerweise. Da muss wohl nachgehakt werden.

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wilees  12.09.2020, 11:05
@Gerhart
die Wohnung hat 3 Zimmer und 65 qm und kostet 750€ kalt und 900€ warm (inkl nebenkosten)

Ohne BK/NK ...... als Nettokaltmiete wäre die Wohnung mit 750 Euro zu teuer.

Alleine ein Heizkostenanteil von 150 Euro für eine 65 Quadratmeter große Wohnung wäre zu hoch ..... da würde das JC nicht mitziehen.

150 Euro als gesamte Nebenkosten halte ich für zu gering kalkuliert ..... die durchschnittlichen Nebenkosten pro Quadratmeter liegen in Hamburg inzwischen bei über 3 Euro .....

https://www.mieterverein-hamburg.de/export/sites/default/.content/dokumente/betriebskostenspiegel/BKS_AJ2017_Hamburg.jpg

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Gerhart  12.09.2020, 13:48
@wilees

Hin wie her >>> die Heizkosten sind im Vermietungsangebot innerhalb der Betriebskosten enthalten, müssen aber für das JC extra ausgewiesen sein, denn die KdU teilen sich in Grundmiete, Heizkosten und BK-Anteil ohne HK.

In der Tabelle des JC werden die HK nicht erwähnt < da steckt der Fehler. Deshalb ist es nicht zu entscheiden, ob der FS diese Wohnung beanspruchen kann.

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wilees  12.09.2020, 14:03
@Gerhart
In der Tabelle des JC werden die HK nicht erwähnt

müssen sie auch nicht ..... trotzdem kann das JC derlei gemäß Mietangebot zu erwartende Heizkosten bei der Entscheidung Bewilligung ja oder nein berücksichtigen - Wirtschaftlichkeit.

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Gerhart  12.09.2020, 14:08
@wilees

dann müssten die HK mit einem Faktor 1,15 bezogen auf die qm der Wohnung bestimmt und von den Bk abgezogen werden - Damit wären die BK insgesamt aber zu niedrig angesetzt. Böses Erwachen bei der BK Abrechnung ist programmiert!

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755 Euro Kaltmiete sind angemessen, die Heizkosten werden extra gezahlt.

Demzufolge solltest Du da einziehen können.

Also die Liste sagt ja Kaltmiete bis 755,00 Euro/Monat bei drei Personen ist OK.

Du liegst ja 5 Euro drunter.

Also sollte ja alles gut sein.

Gruß aus der Region Lübeck und noch einen schönen Abend!

aleafroehlig 
Fragesteller
 11.09.2020, 23:26

Aber da sie 900€ warm kostet inkl Nebenkosten? Wäre das dann nicht zu teuer? Irgendwie wurde ich total verwirrt...

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Gerhart  12.09.2020, 10:15
@aleafroehlig

Lass dich entwirren: Die Angaben der Übersicht des JC weisen die Grundmieten aus zzgl. der Betriebskostenvorauszahlung ohne Heizkosten. Sinnverwirrend sind die Mietbezeichnungen wie Nettokaltmiete, Bruttowarmmiete, die nicht dem Bürgerlichen Gesetzbuch entspringen aber unsinnig in den Sozialgesetzbüchern herumgeistern. Ein Lapsus der Gesetzgebung.

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