Miete wurde erhöht ist das rechtens und was kann ich tun?


26.07.2021, 07:00

Nebenkosten Abrechnung


26.07.2021, 07:06

Nebenkosten Abrechnung

Lurch123532  26.07.2021, 07:44

Ich kann das nicht lesen, ist viel zu klein. Kannst du es größer rein stellen?

Lorena90 
Fragesteller
 26.07.2021, 07:52

Wie macht man das ? 😄

15 Antworten

Ich wohne dort jetzt seit November 2020 Richtung drin.

Auf der NK-Abrechnung steht der 01.09.

Ich habe eine 4 Raum Wohnung mit 64 qm Wohnfläche in einem wohnlock.

Auf der NK-Abrechnung steht eine qm-Zahl von 71,75.

Irgendwie passt das alles nicht. Du hast Dich mit dieser großen Wohnung und damit mit der Miete und den Nebenkosten schlichtweg finanziell als Azubi übernommen.


Lorena90 
Fragesteller
 26.07.2021, 07:35

Im Mietvertrag steht 64…

ich habe ja auch Kinder !

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AngiedieSchlaue  26.07.2021, 07:38
@Lorena90

Wenn die Wohnung für Dich bezahlbar ist, spricht ja auch nichts dagegen. Das musst Du selber wissen.

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Die Nebenkosten werden 1zu1 abgerechnet und haben nichts mit einer Mieterhöhung zu tun. Du mußt die Kosten begleichen und das fällt dir sicherlich leichter, wenn monatlich etwas dafür vorausgezahlt wird, als dass nach 1 Jahr ein ganzer Batzen beglichen werden muß.


Lorena90 
Fragesteller
 26.07.2021, 07:00

Hab’s reingestellt

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Still  26.07.2021, 07:03
@Lorena90

Wie schon geschrieben: es wird gerecht an/verrechnet. (scheint ein großer Wohnkomplex zu sein)

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Lorena90 
Fragesteller
 26.07.2021, 07:17

Ich wohne nicht mal ein Jahr hier drinn

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Still  26.07.2021, 07:18
@Lorena90

Dann mußt du natürlich auch nur anteilig bezahlen.....

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Still  26.07.2021, 16:35
@Lorena90

....., das du dich auf eine höher Nebenkostenpauschale einrichten solltest.

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Gerhart  26.07.2021, 12:26

Hast du beide Abrechnungen gelesen? Die Fehler monierst du aber nicht.

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Ein Verglech deiknes Mietvertrages mit den in Rechnung gestellten Betriebekosten könnt zur Erhellung der BK beitragen. Die Aufstellung der Betriebskosten in der Abrechnungist sehr umfangreich - stimmt sie mit dem Mietvertrag überein?

Insbesondere sind hier wohl die Heizkosten von Interesse. Welch m²- Umlage ist im MV angegeben 30: 70 oder 50 : 50 ? In der Abrechnung ist keine Bezug dazu zu finden- Die Lostenumlage der 'Fa. Kalo ist insgesamt nicht für dich als Mieter nachzuvollziehen, abgesehen davon, dass du hier Messgeratemiete und Messkosten anteilig zu zahlen hast. Wurdst du im Mietvertrag darauf hingewiesen?

Wunderbarerweise gibt die Fa. KALO an, dass das Abwasser kostengünstiger als das Trinkwasser sei.

Wurde die Eichfrist der Messgeräte eingehalten?

Stromverbrauch des Antennenverstärkers: Wo wird dieser Verbrauch und wie gemessen?

Was ist denn unter Fernsehversorgung der Wohnung zu verstehen? Bei Satellitenempfang kostet es doch eigentlich nichts?

Widersprich in den fraglichen Punkten der BK-Abrechnung und bezahle nur Anteile, die nicht strittig sind.

Wenn dein Mietvertrag den Mietbeginn auf den 01.09.2020 festgelegt hat, dann sind deine Betriebskostenanteile ab dem 1.9. auch zu bezahlen, ob du da in der Wohnung wohnst oder nicht.

Hallo, konnte es lesen und habe es mir genau angeschaut. Die Abrechnung ist allerdings nur für die Zeit vom 1.9.2020-31.12.2020 und nicht bis Feb.2021. Auch wenn Du erst im Nov. 2020 eingezogen bist, mußt Du ab Mietvertrag deine anteiligen Nebenkosten nach Verteilerschlüssel bezahlen. Was mich etwas stutzig macht ist der Wasserverbrauch von € 371,07 für die 2 Monate, denn in der Abrechnung steht direkt Nutzungsbezogen, was bedeutet das es Wohnungsbezogen ist und tatsächlich verbraucht wurde. Unsere Mieter bezahlen für 3 Personen soviel nicht einmal im ganzen Jahr. Hast Du eine separate Wasseruhr in deiner Wohnung, wenn ja wurde die am 1.9.2020 abgelesen?

Auch die Nachzahlung von € 805,48 für Heizung ist für mich für 2 Monaten sehr hoch. Abgerechnet werden € 1.177,48, deine Vorrauszahlungen waren € 372,00 somit verbleibe als Rest die € 805,48. Wenn ich die in der Abrechnung aufgeführten Heizkosten für 4 Monate ausrechne, wären es ca. € 294,00 alleine nur die Heizkosten pro Monat. Da die Verwaltung nur die Beträge, aber nicht den tatsächlichen Verbrauch angegeben hat, würde ich von ihr ein detailierte Aufstellung ab Mietvertrag verlangen.

Hast Du vielleicht doch in den 2 Monaten der Renovierung ev. sowohl Wasser gebraucht als auch die Heizung angehabt?

Theoretisch könnte es auch sein, daß der Verwaltung ein Fehler unterlaufen sein könnte und Dir das ganze komplette Jahr 2020 abgerechnet haben. Ich würde die Verwaltung höflich um Aufklärung bitten und wenn es nicht hilft, zum Mieterverein gehen.


Lorena90 
Fragesteller
 26.07.2021, 10:21

Nein wir haben da noch keine Heizung oder so angehabt bin immer am tag für paar Stunden hin hab was gemacht in der Wohnung und das war’s also gestrichen zb.

ich werde versuchen wiederspruch einzulegen.

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AylaLucky  26.07.2021, 10:25
@Lorena90

Was mußt Du jetzt für 2021als Nebenkostenvorrauszahlung leisten?

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AylaLucky  26.07.2021, 15:10
@AylaLucky

Wenn sie von Dir für 2021 an Nebenkosten jetzt € 220,00 pro Monat verlangen, dann schreibe in deinem Widerspruch rein, daß Du sie nur unter Vorbehalt bezahlst, bis die Abrechnung für 2020 geklärt ist. Was mich auch stutzig macht, sind die in der Abrechnung angegebenen 71,75qm, in deinem Mietvertrag aber 64qm steht. Betrifft die Abrechnung tatsächlich deine Wohnung?

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AylaLucky  26.07.2021, 15:40
@Lorena90

Wenn sie von Dir für 2021 an Nebenkosten jetzt € 220,00 pro Monat verlangen, dann schreibe in deinem Widerspruch rein, was wichtig ist, daß Du sie nur unter Vorbehalt bezahlst, bis die Abrechnung für 2020 geklärt ist. Was mich auch stutzig macht, sind die in der Abrechnung angegebenen 71,75qm, in deinem Mietvertrag aber 64qm steht. Betrifft die Abrechnung tatsächlich deine Wohnung?

Auf der Energieabrechnung steht bei Kosten nur für Warmwasser "Miete WMZ Brunata" und es ist ein anderer Name wie auf der Nebenkostenabrechnung.

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Zum Jobcenter gehen, das muss die Rechnung bezahlen.

dafür muss wenn noch kein hartz4bezug vorliegt, ein hartz4antrag gestellt werden.


wilees  26.07.2021, 07:07

Tja - nur haben Auszubildende regelmäßig keinen Anspruch auf Leistungen nach SGB II und auch nicht auf Wohngeld. Und noch etwas - selbst bei Leistungsberechtigten würde kein JC dermaßen überzogene Nebenkosten pro Quadratmeter akzeptieren.

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