Stimme aufnehmen wenn ich erpresst werde?

3 Antworten

Das ist per Gesetz verboten!

Du solltest daher vorher mit der Polizei in Kontakt treten um es evtl legal durchführen zu dürfen, ansonsten kann der Täter ggf. beantragen, dass die Aufnahme selbst vor Gericht nicht verwertet werden darf.

Strafgesetzbuch (StGB) - § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(Auszug aus https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html)

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Ja, wenn eine solche Straftat zu erwarten ist, gilt eine Ausnahme von StGB 201.
Das wird auch gerne bei Stalking erwähnt.
Und wenn man schon einmal von einem Schutzgelderpresser besucht und bedroht wurde, kann man den natürlich auch in Zukunft heimlich aufzeichnen.

Nein, aufgenommene Gespräche sind vor Gericht nicht zulässig und verstoßen gegen das Gesetz. Du verstößt damit gegen das vertraute Wort, auch wenn die Person dir droht. Ist eben Deutschland

Anonimaj  15.01.2024, 03:53

Man darf Erpresser-Telefonate, Stalking-Telefonate etc. auch heimlich aufzeichnen.
Wenn man ziemlich sicher ist, dass so etwas passiert.
Das ist bei Stalkern oder Erpressern (Schutzgeld...) der Fall.
Und vor Gericht in Deutschland, gilt auch die "Frucht des verbotenen Baumes" nicht, das Gericht wird es dennoch nutzen.

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