Gegenseitige Erpressung erlaubt? Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

8 Antworten

Wenn ich deine anderen Fragen so lese, geht es um eine Entfristungsklage: https://www.gutefrage.net/nutzer/audidriver619/fragen

Was genau möchtest du erreichen? Einen unbefristeten Vertrag? Wurde der vermutlich befristete Vertrag mehrfach verlängert?

Wobei deine Aussage zur Erpressung mir zu einseitig erscheint, ich vermisse eine Vorgeschichte. Aber okay, es gibt auch "spezielle Chefs", wie es auch "spezielle Arbeitnehmer" gibt.

Weder darf Dein Arbeitgeber Dich erpressen noch Du ihn.

Leider geht aus Deiner Frage nicht hervor wie es zur Erpressung durch Deinen AG kam. Aber eigentlich hättest Du dort schon aktiv werden müssen (z. B. Anzeige erstatten).

Erpressung ist nie erlaubt. Aus zweimal Unrecht wird kein Recht.

Wenn Dein AG Dich erpresst, und Du beweise hast, kannst Anzeige erstatten.

Erpressung ist grundsätzlich strafbar.

In deinem Falle scheint es so, dass sowohl du, als auch dein Chef "Dreck am Stecken" hat und ihr somit beide erpressbar seid.

Also was willst du eigentlich?

Aus Unrecht wegen Unrecht wird nicht automatisch Recht.