Steuern in Daytrading mit Eigenkapital?

2 Antworten

Handelt man ausschließlich mit eigenem Kapital gilt folgendes: Nach dem BMF-Schreiben vom 19.05.2022 "Einzelfragen zur Abgeltungssteuer" - IV C 1 - S 2252/19/10003 :009 - 2022/0457871 Tz. 2 Rz. 9 gehören Devisengeschäfte wie Forex-Trading zu den Termingeschäften im Sinne des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG und sind damit ganz eindeutig Kapitalerträge.

Diese müssen in der Steuererklärung angegeben werden, wenn davon keine Kapitalertragssteuer einbehalten worden ist. Es besteht ab dem ersten Euro insoweit eine Abgabepflicht, § 32d Abs. 3 S. 1 und 3 EStG. Anstelle der Werbungskosten wird hier der Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt, § 20 Abs. 9 EStG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Handel mit eigenem Kapital:

Kapitalertragsteuer

Bei ausländischem Broker wird diese nicht abgeführt daher besteht Abgabeverpflichtung

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Mungukun  07.05.2024, 18:10

Herr Kollege, ich glaube du hast da Forex-Trading (foreign exchange = Fremdwährungshandel, also mit Erzielung von Gewinnen durch Tauschen zu günstigen Umrechnungskursen von anderen Währungen) mit Prop-Trading verwechselt. Prop-Trading ist gewerblich, weil man mit Kapital von anderen handelt.

Forex-Trading ist nach dem BMF-Schreiben vom 19.05.2022 "Einzelfragen zur Abgeltungssteuer" - IV C 1 - S 2252/19/10003 :009 - 2022/0457871 (Anhang 19 II. im EStH) Tz. 2 Rz. 9 ein Devisengeschäft und zählt somit zu den Termingeschäften im Sinne des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG und sind damit ganz eindeutig Kapitalerträge.

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anTTraXX  07.05.2024, 18:11
@Mungukun

Das habe ich in der Tat verwechselt.

Gewisse Trader machen mich ganz wahnsinnig

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