Steuerfrage zu Einkommen durch Social Media (TikTok)?
Hallo wenn ich jetzt z.B 18 Jahre bin und keine Einkünfte habe weil ich noch angenommen zur Schule gehe, und ich jetzt aber im Jahr 5000€ durch TikTok mache weil ich so viele Folower habe und Aufrufe.
Muss ich dann etwas davon versteuern?
Weil es gibt doch ein Freibetrag von 10.000€ in Deutschland.
Oder gilt das hierfür nicht ?
Muss ich jetzt ein Gewerbe anmelden oder muss ich das nicht ?
2 Antworten
Die Pflicht zur Gewerbeanmeldung hat noch nichts mit Steuern zu tun.
Also: Gewerbe anmelden, steuerlich erfassen lassen und jährlich eine Steuererklärung mit Einnahme-Überschuss-Rechnung abgeben. Wenn du da unter dem Freibetrag von 11.604 € bleibst, fällt keine Einkommensteuer an.
Versteuern in den Sinne nicht, aber die solltest schleunigst ein Kleingewerbe anmelden und diese Einnahmen dem Finanzamt melden. Der Freibetrag für Kleingewerbetreibende liegt zudem bei circa 22000€. Bis dahin musst du zwar keine Umsatzsteuer zahlen, aber dennoch jährlich seine EÜR beim Finanzamt einreichen.
EÜR = EinnahmenÜberschussRechnung
Nicht unbedingt ein Gewerbe, aber jede Art von regelmäßigem Einkommen muss auf irgendeine Art dem Finanzamt gemeldet werden. Kannst schauen ob du als Freiberufler durchgehen kannst. Frag einfach mal unverbindlich bei der Künstlersozialkasse oder dem Finanzamt an.
Warum soll der FS beim Künstlersozialkasse oder dem Finanzamt fragen, wenn der Bußgeldbescheid später vom Gewerbeamt kommt? Wenn fragen, dann beim maßgeblichen Gewerbeamt.
- Man kann kein Kleingewerbe anmelden. Sowas kennt das Gewerberecht nicht. Es ist das Gewerbe anzumelden.
- Einkommensteuer fällt ab dem Freibetrag von 11.604 € an.
Ja, da hast du Recht.
Einkommenssteuer hab ich hier vergessen.
Als Kleingewerbe anmelden hab ich nur geschrieben, damit der Fragesteller, falls er bei Google sucht, gleich die richtigen Antworten findet.
Was hilft es, wenn er nach etwas sucht, das es nicht gibt. Dann soll er besser nach Gewerbeanmeldung suchen.
Muss ich zwingend ein Gewerbe anmelden ?
Ja sicher, du betreibst ja eines. Tut aber nicht weh :-)
Und die Verwaltungsgebühr beträgt nur ca. 25 €. Ein Bußgeld wäre deutlich teurer..
Ist das kein riesiger Aufwand und hat das keine schwierigkeiten mit meinem späterem Berufsleben ?
Nee, die Gewerbeanzeige ist mit einem Vordruck und einer einmaligen Verwaltungsgebühr erledigt.
Davon unabhängig musst du dich natürlich, wie alle Gewerbetreibenden, Freiberufler und Künstler beim Finanzamt steuerlich erfassen lassen. Das hat dann zur Folge, dass du jährlich eine Steuererklärung abgeben musst.
Was heist EÜR und muss ich zwingend ein kleingewerbe anmelden ?