Statt zusammenziehen alleine?

Das Ergebnis basiert auf 16 Abstimmungen

Gut 81%
Unsinnig 19%
MindGuru  05.05.2023, 07:17

WIe alt seid ihr? und wie lange schon zusammen?

Hase838e82929 
Fragesteller
 05.05.2023, 07:19

22&25 und 1 Jahre zusammen

MindGuru  05.05.2023, 07:21

ziehst du in seine oder ihr zusammen in eine neue gemeinsame Wohnung?

Hase838e82929 
Fragesteller
 05.05.2023, 07:24

In eine neue gemeinsame

MindGuru  05.05.2023, 07:24

von wem kam die Idee des Zusammensziehens als (aller-)erstes?

7 Antworten

Unsinnig

30 Km pendeln sind keine Distanz, weder für Kfz/Motorrad noch ÖPNV /Vorortzug.

12 Monate zusammen und zusammenziehen erscheint mir zu früh.

Einen sehr guten Rat gebe ich dir auf Deinen Weg. :

KEINEN gemeinsamen Vertrag unterschreiben, besonders keinen gemeinsamen Mietvertrag. Bei Trennung kannst Du ihn nicht kündigen, das geht nur wenn der Andere ebenfalls kündigt. Tut er das nicht bleibst Du vertraglich gebunden - und zahlungspflichtig. Im schlimmsten Falle ziehst Du aus, der Andere verbleibt in der Wohnung und der Vermieter verlangt die Gesamtmiete von Dir die Du gar nicht mehr dort wohnst. Du bist aber vertraglich so lange zahlungspflichtig als der gemeinsame Vertrag besteht.

Niemals gemeinsame Verträge.

Hase838e82929 
Fragesteller
 05.05.2023, 07:56

Dafür ist es schon zu spät, beide Namen stehen drin

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Hase838e82929 
Fragesteller
 05.05.2023, 07:58
@14Loki18

Wollte extra drin stehen und habe Anteile gekauft zur Absicherung

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MindGuru  18.05.2023, 09:46
@Hase838e82929
  1. seit ihr beim Vermieter als Paar (Lebensgemeinschaft) oder als WG aufgetreten?
  2. überweist ihr beide euren Mietanteil (50%?) direkt oder überweist einer (er?) die Gesamtmiete an den Vermieter und ihr beiden regelt das untereinander?
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14Loki18  18.05.2023, 10:56
@MindGuru

Das ist doch völlig irrelevant. Es besteht ein gemeinsamer, von Beiden unterschriebene Mietvertrag. Somit kann sich der Vermieter an einen seiner Vertragspartner halten mit der Mietforderung, egal wie dei Beiden das untereinander regeln.

Zieht einer der Beiden aus ist der Vermieter berechtigt vom Ausgezogenen die VOLLE Miete zu verlangen, der Verbleibende wohnt und muss nichts zahlen.

Er MUSS nicht einmal der Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages zustimmen und der Vermieter ist nicht berechtigt zu kündigen.

NIEMALS einen gemeinsamen Vertrag, besonderen nicht Mietvertrag.

Google nach den entsprechenden Gesetzen zu gemeinsamen Verträgen, insbesondere Mietrecht.

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MindGuru  18.05.2023, 13:02
@14Loki18

und jetzt schalten wir die Realität dazu: die Rechtssprechung ist aber eine andere

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MindGuru  18.05.2023, 13:04
@MindGuru

ich sass bei 2 Prozessen auf der Klägerseite (vermieter)

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MindGuru  18.05.2023, 13:11
@MindGuru

durch das einsammeln der miete und gesamtüberweisung an den vermieter über einen längeren zeitraum, macht er sich in der Aussenansicht zum Hauptmieter, der von seinen Untermietern die Miete kassiert und an seinen Vertragspartner (Vermieter) überweist.

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14Loki18  18.05.2023, 13:19
@MindGuru

Dann hat sich die Rechtsprechung wohl geändert.

Ich habe das Problem bei einem Kollegen erlebt der aus einer gemeinsam gemieteten Wohnung auszog, seine Ex wurde arbeitslos und der Vermieter verlangte die volle Miete von ihm. Ist etwa 25 Jahre her.

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MindGuru  18.05.2023, 13:29
@14Loki18

wir haben beide recht :-) = Ich habe von ein paar vereinzelten Fällen gehört in denen ein Amtsrichter anders entschieden hat wenn es sich bei der Wohnungsgemeinschaft eindeutig um eine Lebensgemeinschaft (in diesem Fall Mann und Frau als Paar) gehandelt hat, da hier der "Gemeinsinn" nahe legt, dass es sich bei der Frau nicht um einen klassischen Untermieter handelt auch wenn der Mann die Miete monatlich überweist über einen längeren Zeitraum

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MindGuru  18.05.2023, 13:32
@14Loki18

P PS: danke für deine korrekte und sehr erwachsene Reaktion auch wenn wir unterschiedlicher Meinung waren (das ist hier ja alles andere als üblich)! Respekt!

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ich will es nicht perse schlecht reden, aber 1 Jahr halte für (unnötig) schnell, um dann auch noch eine unpraktikablere lösung zu haben

aber gut wenn alles andere total harmonisch ist und passt und man nur noch den schlafplatz verändert

oder seht ihr euch momentan nicht täglich?!?

warum zieht ihr nicht in die mitte dann hätte jeder 15km zu fahren....jeden tag 30km pendeln ist nicht ohne...vor allem nach einem harten arbeits/unitag

in jedem Fall rate ich euch VORHER mal einen urlaub mind 2 wochen im DZ zusammen zu machen #Zerreissprobe , wenn dann immer noch alles passt: auf die plätze fertig los! :-D

Ich sehe da erstmal grundsätzlich kein Problem. Klar ihr könntet euch dort eine Wohnung nehmen, das beide 15 km Weg haben, aber es geht auch so. Ihr müsst euch dabei nur gut fühlen.

An sich sind 30 km aber kein großer Aufwand und es ist ja vielleicht auch nicht für immer dieser Fahrtweg?

Ich bin über 1 Jahr jeden Tag 112 km (eine Strecke) mit Bus und Zug (und sogar Stück Fahrrad) gefahren, nur um mit meinem Freund zsm zu wohnen. Ich war also früh und nachmittag jeweils ca. 2-3h unterwegs. Mein Freund aber genauso,also wir haben schon in der mitte gewohnt.

Du siehst, es geht alles, wenn man will. Und wenn du vlt sogar noch ein auto nutzen kannst, ist das gar kein Problem.

Wie lange studierst du denn noch? Und wie lange würdest du von der neuen Wohnung zur Uni brauchen wenn du pendelst?

Ich pendele schon mein ganzes Studium und brauche von aus-dem-Haus-gehen bis zur Uni etwas über eine Stunde. Das ist schon machbar. Wohne seit Oktober auch mit meinen Freund zusammen und Pendel von dort aus.

Hase838e82929 
Fragesteller
 05.05.2023, 08:40

Noch 2 Jahre und ungefähr 50 min

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Gut

Klingt gut. Hatte Ich mit meinem Freund auch. Außerdem kann man sich mal aus dem Weg gehen sollte das nötig sein. Hilf deinem Freund eure Wohnung einzurichten schon ist es auch "dein Zuhause ".

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Hase838e82929 
Fragesteller
 05.05.2023, 07:17

Aber dann wäre es kein richtiges Zusammenleben wie ich es mir vorgestellt habe

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