Sparen mit Grundsicherung?

Unholdi  17.09.2021, 14:01

Du musst sogar, denn für viele zyklische Anschaffungen gibt es keine Sonderleistungen.

LilaWolke210 
Fragesteller
 18.09.2021, 07:27

Das weiss ich... Aber hatte nur Sorge das ich dann Probleme bekommen könnte

3 Antworten

Wenn Du davon regelmäßig etwas zurücklegen kannst , darfst Du bis in Höhe der zulässigen Freibeträge ( 150 Euro pro Lebensjahr bei ALG II ) + 750 Euro für einmalige Anschaffungen , mindestens jedoch 3100 + 750 Euro auch an Spareinlagen ansammeln .

Bei Bezug von Grundsicherung für erwerbsunfähige Personen beträgt das Schonvermögen derzeit nach § 90 SGB VII max. 5000 Euro pro Person .

Bei einem Erst- / oder Weiterbewilligungsantrag sind die Kontoauszüge für alle vorhandenen Guthaben - / Giro - / oder Sparkonten ungefragt für mindestens die letzten 3 Monate rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung vorzulegen .


LilaWolke210 
Fragesteller
 18.09.2021, 07:23

Also darf ich bis 5000€ sparen... ja okay dann bekomme ich ja wegen 5€ keine Probleme 😊😊😊... also bekomme ich kein Ärger wenn die mein Sparbuch sehen möchte meine Beraterin?

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verreisterNutzer  19.09.2021, 05:48
@LilaWolke210

Nein , solange Du insgesamt kein verwertbares Vermögen oberhalb der Schonbetragsgrenze hast , ist alles o.k. .

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LilaWolke210 
Fragesteller
 19.09.2021, 07:46
@verreisterNutzer

Okay super... nein 5000€ werde ich glaube ich nie erreichen...

Wenn ich wieder arbeiten gehe kann, dann bekomme ich auch nur 80€ im Monat. Werden die eigentlich gegen gerechnet?

Oder ist das ein Taschengeld zusätzlich?

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verreisterNutzer  19.09.2021, 10:49
@LilaWolke210

Für welche Arbeit bekommt man denn nur 80 Euro im Monat ? Bei Grundsicherung im Alter , oder bei EM / EU darfst Du bei Erwerbseinkünften vom ersten Euro an nur 30 % vom Bruttogehalt behalten , und die obere Kammungsgrenze läge bei 50% der Regelleistung . ( also derzeit max. Zuverdienst = 223 Euro )

Somit könntest Du von 80 Euro Zuverdienst im Monat nur 24 Euro anrechnungsfrei behalten .

Beim ALG II für erwerbsfähige Personen hättest Du bei Erwerbseinkommen 100 Euro Freibetrag , und alles > 100 Euro bis 1000 Euro würde zu 80 % angerechnet werden . Zusätzlich könnte man dort bei Einkünften > 100 Euro noch eine Versicherungspauschale von 30 Euro pro Monat geltend machen .

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verreisterNutzer  21.09.2021, 06:27
@LilaWolke210

Wenn Du Grundsicherung ( Sozialhilfe ) nach SGB XII bekommst , und die 80 Euro in der Werkstatt lediglich eine Aufwandsentschädigung darstellen , so wäre dieses Geld in voller Höhe bis max. 200 Euro anrechnungsfrei . ( § 82 Abs. 3 SGB XII )

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Würde ich an deiner Stelle nicht tun.

Zum Einen bekommst du ohnehin nirgendwo vernünftige Zinsen dafür und zum Anderen könnte es dir passieren, dass wenn du einmal einen Zuschuss für irgendetwas brauchst, du auf deine Ersparnisse verwiesen wirst.

Leg dir ruhig was auf die Seite, aber versteck es einfach.

Natürlich darfst du das, das ist Dein Geld das du zur Verfügung hast,was du damit machst ist Dir überlassen.


LilaWolke210 
Fragesteller
 19.09.2021, 07:42

Echt? Ja cool 😎danke 😊

Nö 5000€ werde ich nie erreichen, wenn ich wieder arbeiten kann, verdiene ich auch nur 80€ im Monat. Werden die dann eigentlich gegen gerechnet? Oder darf man die behalten als Taschengeld zusätzlich?

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