Sparbuch Jobcenter?

3 Antworten

Ein Sparbuch ist nach meinem Wissen ein sog. Inhaberpapier = es gehört der Person, in deren Besitz es sich befindet. Unabhängig vom Namen, auf den es eingetragen ist.

Insofern würde es aus meiner Sicht gegenwärtig nicht zum Vermögen des Kindes zählen und wäre insofern nicht zu melden.

Vorausschauend allerdings - wenn der Sohn das Sparbuch irgendwann mal bekommt, während er (noch) im ALG 2 - Bezug ist, und über das Guthaben verfügt ...

Solange es im Besitz der Tante ist und der Sohn nicht darüber verfügen kann, muss dies auch nicht gemeldet werden, da es rechtlich gesehen immer noch der Tante gehört und sie darüber nach Lust und Laune verfügen kann.

Da sie erstmal Eigentümer des Kontos ist kann sie das auch jederzeit wider löschen! Deshalb musst du dem Amt nichts sagen den ihr habt damit erst zu tun wen das Kind 18 ist und ihr Dan Alg2 bekommen solltest was man ja versucht zu verhindern!

Das ist erstmal Eigentum der Tante und damit habt ihr nichts zu tun!