Sollten medizinische Eingriffe zur Geschlechtsumwandlung bei Minderjährigen erlaubt sein?

Das Ergebnis basiert auf 31 Abstimmungen

nein 68%
ja 32%

6 Antworten

nein

Nein, solange wir ihnen nicht zutrauen ein Tattoo oder ein Ohrloch sich stechen zu lassen (und wir könnten hier 100 andere Beispiele aufführen was sie nicht dürfen) soetwas erst recht nicht.

Sobald sie 18 sind können sie tun und lassen was sie wollen, davor nicht.

Dafür gibt es übrigens auch das Jugendstrafrecht, eben WEIL die geistige Reife nicht vorhanden ist um die folgen ihres Handelns zu überblicken


cokeslayerxx  25.03.2024, 13:09

man darf sich auch mit unter 18 stechen lassen

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nein

Jugendliche sind in einer Entwicklungsphase, in welcher sie sich ihren Platz in der Gesellschaft finden müssen. Währenddessen werden diese viele unterschiedliche Erfahrungen sammeln. Dabei kann etwas, dass gestern noch „in“ war am nächsten Tag schon wieder „out“ sein.

Das bedeutet, dass lebensverändernde meist irreversible Dinge wie eine Geschlechtsumwandlung überhaupt nicht gut tun, da diese unüberlegt sein könnten.

Wenn diese Personen die Volljährigkeit erreicht haben können sie frei entscheiden, ob sie diese Handlungen durchführen möchten oder nicht.


Lamanini  25.03.2024, 23:07
lebensverändernde meist irreversible Dinge

Weißt du, was auch lebensverändernd und irreversibel ist?

Selbstmord.

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skiddy  26.03.2024, 08:03
@Lamanini

Okay toll. Das hat aber nichts mit rechtlichen Entscheidungen zu tun, da Selbstmord losgelöst von all dem hier ist.

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Lamanini  26.03.2024, 08:59
@skiddy

Losgelöst? Es ist die Folge, wenn man Behandlungen verweigert.

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skiddy  26.03.2024, 10:54
@Lamanini

Nein nicht unbedingt. Viele Personen werden selbst nach der Geschlechtsumwandlung in den Tot getrieben. Außerdem sollte es bei Minderjährigen immer noch sehr viel therapeutische Hilfe angeboten werden.
Eine Geschlechtsumwandlung ist oft nicht die Lösung, sondern können das Problem verschlimmern.

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Lamanini  26.03.2024, 11:02
@skiddy

Hmmm, dann hast du wohl geheime Quellen, die die medizinische Fachwelt noch nicht kennt?

Viele Personen werden selbst nach der Geschlechtsumwandlung in den Tot getrieben. 

Zum Beispiel durch Mobbing und das absichtliche erschweren von allen Prozessen, so dass die einen depressiv machen, weil das so viel Arbeit ist.

Eine Geschlechtsumwandlung ist oft nicht die Lösung

Nur in was, 99,5% der Fälle?

sehr viel therapeutische Hilfe 

Wenn du damit meinst, dass das einem Jugendlichen ausgeredet werden soll, dann ist das in Deutschland ein Verbrechen und wird mit Gefängnis bestraft. Therapeutische Hilfe ist für die Begleitung durch den Prozess da, nicht zum Ausreden.

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skiddy  26.03.2024, 12:17
@Lamanini
Hmmm, dann hast du wohl geheime Quellen, die die medizinische Fachwelt noch nicht kennt?

Hast du dir doch schon selbst erklärt, was für „geheime Quellen“ ich habe.

Therapeutische Hilfe ist für die Begleitung durch den Prozess da, nicht zum Ausreden.

Ich habe nie etwas von „ausreden“ erwähnt. Das hast du beigedichtet.

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Lamanini  26.03.2024, 12:20
@skiddy
Ich habe nie etwas von „ausreden“ erwähnt.

Du hast angekreuzt, dass du die momentan erlaubten Maßnahmen nicht erlaubt haben willst.

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skiddy  26.03.2024, 12:30
@Lamanini

Richtig. Ich habe aber nie etwas von „einreden“ erzählt. Das ist deine Ansicht, die da etwas hinzudichtet

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Lamanini  26.03.2024, 12:37
@skiddy

Abgesehen davon, dass das unmenschlich und barbarisch ist, was du forderst:

Woraus sollen dann die Stunden bestehen? Momentan begleiten Psychotherapeuten trans Jugendliche dann durch die Veränderungen, die die Hormongaben im Körper bewirken.

Darf dann ab jetzt die Aufgabe der Psychotherapeuten daraus bestehen, Jugendlichen beim Selbstmord zuzusehen?

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skiddy  26.03.2024, 14:44
@Lamanini

„I don‘t see the part where thats my problem“.

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Lamanini  26.03.2024, 16:04
@skiddy

Ja, okay. Wenn man so viel Leid, dass sich ein Mensch selbst tötet, nicht als sein Problem ansieht, dann ist das wohl so.

Komischerweise zählte das hier:

lebensverändernde meist irreversible Dinge 

noch nicht.

Aber gut, das du klar gemacht hast, dass es dir nicht ums Kindeswohl geht. Viele sind nicht so ehrlich.

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skiddy  26.03.2024, 18:31
@Lamanini
Wenn man so viel Leid, dass sich ein Mensch selbst tötet, nicht als sein Problem ansieht, dann ist das wohl so.

Richtig. Es ist nicht mein Problem, wenn sich Leute umbringen, die mit sich selbst nicht glücklich sind. Das hast du gut erkannt.

noch nicht.

Keine Ahnung, warum das noch nicht zählen soll.

Aber gut, das du klar gemacht hast, dass es dir nicht ums Kindeswohl geht. 

Das habe ich nie behauptet.

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nein

Nur hormonell bei minderjährigen sonst nichts operatives.

ja

Kommt auf das alter an, wie lange sie darüber schon mit Therapeuten gesprochen haben und ob sie es auch aus freien stücken wollen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Linksalternativ, Radqueer Inklusive, Trans* und Bi-Map

Kaen011  25.03.2024, 13:14
Kommt auf das alter an

Das setzt du wo an?

16?, 14?, 10? 6? 4?

ob sie es auch aus freien stücken wollen

Ähnlich wie sich Muslima in Afgahnistan verschleiern und es mögen wenn sie nicht alleine rausdürfen kann man bei allen viel mit beeinflussung erreichen.

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KarlKlammer  25.03.2024, 16:18
@Kaen011
Für die Wirksamkeit seiner Einwilligung kommt es nicht auf die Geschäftsfähigkeit an, also auf die Fähigkeit, Verträge selbstständig abschließen zu können, sondern – so der Bundesgerichtshof (BGH) – darauf, dass der Minderjährige „nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag“. Der Minderjährige muss also eine eigenständige Nutzen-Risiko-Abwägung vornehmen können. Der Beginn der Einwilligungsfähigkeit ist an kein Mindestalter gebunden. Nach herrschender Meinung ist aber davon auszugehen, dass Minderjährige unter 14 Jahren nur in Ausnahmefällen bereits einwilligungsfähig sind.

Feste Altersgrenzen sind in Deutschland mit seinem selbstverwalteten Gesundheitssystem absolute Ausnahmen.

Bei vorliegender Fähigkeit zur Einwilligung in eine Behandlung wäre eine verhindernde gesetzliche Altersgrenze ein Grundrechtseingriff, der einer besonderen Begründung im Sinne einer Güterabwägung bedarf.

Zumal die Einwilligungsfähigkeit und die Indikationsstellungen grade bei Behandlungen für trans* Personen besonders geprüft werden. Es gibt keine Behandler in Deutschland, die ohne entsprechende psychiatrische/pschologische Diagnostik eine solche Behandlung durchführen.

Eine Ältersgrenze von 18 Jahren für eine Behandlung wäre für eine minderjährige einwilligungsfähige Person, die entsprechende Indikationen hat, das Zufügen geistig-seelische Schmerzen oder Leiden.

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