Sollten Jugendämter und ähnliche Behörden höhere Befugnisse erhalten, um Kinder z.B. aus Familiensituationen, die Kinder gefährden herauszuholen?

8 Antworten

Sollten Jugendämter und ähnliche Behörden höhere Befugnisse erhalten, um Kinder z.B. aus Familiensituationen, die Kinder gefährden herauszuholen?

Nein, ich glaube, die Befugnisse reichen prinzipiell aus. Manche Ämter sind wohl überlastet und bräuchten mehr Mitarbeiter, um sich je Familie mehr Zeit nehmen zu können und engmaschiger zu überwachen, öfter zu besuchen, mehr mit den Kindern und Eltern zu sprechen. Daran mangelt es leider schon öfter, aber nicht an dem Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Zudem ist es einfach so, dass Kinder nach Möglichkeit in die eigene Familie gehören. Pflegeheime sind quasi immer der schlechtere Fall und quasi allen Kindern ergeht es dort sehr, sehr schlecht. Das ist absolut nicht wünschenswert und sollte vermieden werden, wo es nur geht. Gerade wenn die Eltern das Problem sind und nicht die Kindern, dann haben es Kinder leider in Heimen nur schlechter. Bei echten Problemkindern kann es eine Lösung sein.

Sei es bei Alkoholproblemen oder Suchterkrankungen von Eltern oder auch Elternhäuser mit menschenverachtenden Ideologien, vor allem Rechtsextremismus oder homophobie.

Du willst doch wohl nicht Kinder aus Familien entfernen, weil die Eltern eine politische Ansicht haben, die dir nicht gefällt?!

Das wäre krass undemokratisch und völlig falsch.

Natürlich darf man homophob sein oder gegen Gendergequatsche oder streng religiös oder an Homöopathie glauben. Wo würdest du denn die Grenzen ziehen wollen? Soll eine Denkpolizeit eingeführt werden, die definiert, was Eltern glauben und denken dürfen?

Ich bin nun wirklich gegen anachronistische religiöse Überzeugungen, aber man kann sie doch nun nicht verbieten! Genau das gleiche gilt für Homophobie. Du kannst doch nicht das Denken oder Überzeugungen verbieten wollen! Wo kommen wir dahin? George Orwells 1984 lässt grüßen!

an der Situation mit der die Kinder dort konfrontiert sind jedoch kaum etwas ändern

Das Jugendamt muss eingreifen, wenn das Kindeswohl konkret gefährdet ist, zum Beispiel durch Verwahrlosung, durch Missbrauch, durch Hunger.

Das Jugendamt ist nicht dazu da, sicherzustellen, dass jedes Kind normgerecht indoktriniert wird oder Mainstream-Meinungen erlernt.

Jugendämter in ihrer Rolle als staatliche Wächter über das Kindeswohl, haben mit der sog. Inobhutnahme bereits ein starkes Instrrument zum Eingriff in Familien und zum Schutz minderjähriger Kinder (§ 42 SGB VIII in Verb. mit § 8a SGB VIII). Siehe auch hier:

https://www.juraforum.de/lexikon/inobhutnahme

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Man kann sich natürlich ans Jugendamt wenden. Möglich ist es aber auch, sich direkt ans Familiengericht zu wenden.

Ans FamG kann man sich mit der Anregung, Maßnahmen nach §§ 1666 ff. BGB zu prüfen und ggf. zu treffen, wenden.

§ 1666 BGB ist ein Amtsermittlungsverfahren (Offizialprinzip) - d.h.: jedermann kann sich an das Familiengericht wenden, und anregen, ggf. Maßnahmen nach § 1666 BGB zu treffen. Auch Nachbarn, Lehrer oder sonstige Außenstehende - und auch das Jugendamt etc.;

Ist die Sache eilig, wird das Gericht auch im Eilverfahren ("einstweiliger Rechtsschutz") (vorläufig) entscheiden und ggf. Maßnahmen anordnen - die Prüfung, ob das die Sache eilig ist, wird vom FamG ebenfalls von Amts wegen vorgenommen.

z.B. das AG München stellt auch ein Formular bereit - damit auch der Laie weiß, welche Angaben wichtig sind. ;)

Ja, auf jeden Fall! Eltern sollten auch stärker geprüft werden, gerade auffällige Menschen.


Anabelle12  18.07.2022, 19:24

Bin ganz bei dir 👍

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Nein.

Kinder gehören in erster Linie in ihre Familie. Wenn du mal mit Heimkindern sprichst, die trotz schlimmer Erfahrungen trotzdem die Eltern und das Zuhause vermissen, denn weißt du, was ich meine. Kinder lieben ihre Eltern und fühlen sich ihnen zugehörig. Eine Inobhutnahme kann auch traumatisierend sein.

Bei akuter Gefährdung ist das Jugendamt handlungsfähig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)