Sollte Sicherungsverwahrung abgeschafft werden?

Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen

Nein 92%
Ja 8%

6 Antworten

Nein

Sicherungsverwahrung zählt nicht zur Strafe. Es ist eine Massnahme, um die Öffentlichkeit vor umgangssprachlich "gemeingefährlichen Menschen" zu schützen. Die Sicherungsverwahrung kommt nur zum Zug, wenn eine Nacherziehungsmassnahme in Form von einer psychologischer Therapie nachweisslich nicht nützen würden. Dazu müssen Psychiater die Therapiefähigkeit untersuchen. Der Richter zieht deren Schlussfolgerung in seine Entscheidung mit ein.

IOdasioad 
Fragesteller
 18.06.2021, 15:53

wenn er es tut wird er doch eingesperrt .. alles gut

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Nein

Wenn ich mich richtig erinnere muss das ja auch alle X Jahre überprüft werden.

Ich finde es grundsätzlich richtig Leute vorsorglich einzusperren wenn es berechtigte Vermutungen gibt das diese Personen eine erhebliche Gefahr für andere darstellen würde, selbst wenn die eigentliche Strafe abgesessen ist.

Nein
nach der Logik können wir alle vorsorglich einsperren damit sie keinem mehr was tun können

Es macht schon noch einen kleinen Unterschied in der Wahrscheinlichkeit einer zukünftigen Tat, ob die selbe Tat schon einmal begangen wurde oder eben nicht

Nein

Sicherheitsverwahrung gibt es nur für Menschen, die mit allergrößter Wahrscheinlichkeit schwere Straftaten begehen werden, wenn sie freigelassen sind. Dazu werden x Gutachten angefertigt, Richter überprüfen in regelmäßigen Abständen, ob die Begründung noch gegeben ist. Insofern ist der Sicherheitsverwahrung sehr enge Grenzen gesetzt, und das ist gut so.

Aber es gibt leider Menschen, vor denen die Gesellschaft geschützt werden muss.

Die Anordnung der Sicherungsverwahrung ist an strenge Regeln gebunden und nicht so einfach möglich.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__66.html

Zudem muss bereits vor Ende der vorhergehenden Haft überprüft werden ob die Sicherungsverwahrung noch erforderlich ist. Während der Sicherungsverwahrung sind ebenfalls regelmässige Prüfungen vorgeschrieben.