Sollte es Meinungsfreiheit wie z.B in Amerika geben?

Das Ergebnis basiert auf 21 Abstimmungen

Nein sollte es nicht 52%
Ja sollte es 38%
anderes 10%

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja sollte es

Selbstverständlich sollte es das geben.

An sich gibt es diese ja schon mit dem Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

Aber leider wird diese zum einen nicht gelebt und zum anderen ist sie eben nicht so frei, das man alles meinen und sagen darf, was man will.

Daher: Wir brauchen endlich eine ECHTE Meinungsfreiheit und eine ECHTE Freiheit, diese Meinung zu äussern!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!

Goku1989  29.10.2023, 12:51

Hast du. Du hast diese Rechte. Aber leider gibt es immer noch Menschen, die die Grundgesetze nicht verstehen. Hast du ja selbst bewiesen

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Nein sollte es nicht

Nein. Meine Freiheit hört dort auf, wo ich die Würde, und ganz generell Rechte, anderer Personen verletze - und das ist auch gut so.

Nein sollte es nicht

Die USA hat erhebliche Probleme damit

Der historische und gesellschaftspolitische Kontext der USA hat zum Glauben an eine unsichtbare Hand geführt, die den Marktplatz der Ideen optimal reguliert. Mit einer Reihe von Regeln soll das Recht des Staates, die Meinungsfreiheit einzuschränken, in einem sehr strengen Rahmen gehalten werden. Das grundsätzliche Verbot, die Meinungsfreiheit wegen des Inhalts der geäusserten Ideen, oder noch schlimmer, der vertretenen Ideologie («viewpoint») einzuschränken, ist das aufschlussreichste Beispiel. Dies führt dazu, dass in den USA heute praktisch keine Einschränkungen von Hassreden oder diskriminierenden Äusserungen toleriert werden. Aufgrund dieses Verständnisses der Meinungsfreiheit sind die Vereinigten Staaten die Hochburg für Websites mit negationistischen oder rassistischen Inhalten. Es liegt auch dem Urteil des Obersten Gerichtshofs im erwähnten Fall R.A.V. v. City of St. Paul zum brennenden Kreuz zugrunde: Die Mehrheit der Richter begründete die Verfassungswidrigkeit der einschlägigen Gemeindeverordnung damit, dass sie Äusserungen aufgrund des vertretenen Ideologie diskriminiere («viewpoint discrimination»), weil sie nur Äusserungen ins Visier nehme, die zu Gewalt aufgrund von Rasse, Religion oder Geschlecht aufrufen. Somit verzerre sie den freien Marktplatz der Ideen. Das Urteil wurde von Vertretern der kritischen Rassentheorie kritisiert (critical race theory). Sie wiesen darauf hin, dass Hassreden nicht bloss nonkonformistische Meinungen sind, sondern sich gegen verletzliche Minderheiten richten (wie die afroamerikanische Gemeinschaft in den Vereinigten Staaten) und verbale Gewaltakte darstellen, die darauf abzielen, Opfer zu erniedrigen, sie zum Schweigen zu bringen und gesellschaftlich und politisch zu marginalisieren. Dadurch entstehen echte Beeinträchtigungen, die sich durch den Marktplatz der Ideen, in dem die Opfer überdies kaum je zu Wort kommen, nicht beheben lassen. Fragwürdig ist auch, ob Einschüchterungen wie die für den Ku-Klux-Clan typischen Kreuzverbrennungen Ausdrucksformen darstellen, die einer echten Ideendebatte würdig sind. Aus europäischer Sicht fällt das Urteil schliesslich auch durch seine lakonischen Erwägungen zu den Minderheitenrechten auf. Das Gericht begnügte sich mit dem Verweis, der Gesetzgeber habe andere Möglichkeiten, diese Rechte zu schützen, als auf Massnahmen zurückzugreifen, welche die Meinungsfreiheit einschränken.

https://www.ekr.admin.ch/publikationen/d817.html#:~:text=Dies%20führt%20dazu%2C%20dass%20in,mit%20negationistischen%20oder%20rassistischen%20Inhalten.