Soll ich meinen Bruder anzeigen?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Anzeigen 85%
Nicht Anzeigen 15%

6 Antworten

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Der Typ pfeift auf euch... würde er etwas auf seine Familie geben, würde er so an Schaß ned abziehen... zeige ihn an und verstoße ihn, meine ich nicht ironisch. Auf Mahnbescheide vom Gericht solltest du reagieren.


JohnWayne1106 
Fragesteller
 03.09.2021, 00:52

Danke dir!!!

Hinterher ist man immer Schlauer ;-)

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Keine Abstimmung, denn...

Dein Bruder sitzt seit Februar in U-Haft, also vor knapp 7 Monaten hast du Info über seine Taten bekommen.

Da ist es für eine Anzeige zu spät... nach Kenntnis der Tat hat man 3 Monate Zeit für eine Strafanzeige.

Du schreibst, dass man dich und deine Schwester wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrug anklagen will.

Nun, wenn man das Ganze so liest, würde ich nicht so leichtgläubig an die Sache rangehen.

Auch Fahrlässigkeit kann bestraft werden unter bestimmten Umständen.

Da du selbst mitbekommen hast, dass er Waren bestellt hatte (Pakete kamen) und ihr nichts unternommen habt, sondern es weiter habt laufen lassen, macht ihr euch mit schuldig.

Denn ihr habt auch Post (Mahnungen) bekommen von den Händlern, wenn die Ware nicht bezahlt wurde.

Die Mahnbescheid wurden ignoriert... an deiner Stelle würde ich einen Rechtsanwalt für Strafrecht aufsuchen.

Denn zu sagen,“ Ich mach mir keine Gedanken darüber, da ich weiß Unschuldig zu sein und es deshalb auch keine Beweise gegen mich gibt", ist sehr leichtsinnig und naiv.

Dies haben ein großer Bruchteil der Bevölkerung auch gedacht, als sie vor Gericht kamen und wurden dennoch verurteilt.

Durch den Anwalt hat man Einsicht in die Ermittlungsakte, da sieht man ob es wirklich keine Beweise gibt oder man doch belastet wurde.

Was dein Bruder betrifft, er wird generell eine Arreststrafe von mindestens 3 Jahren ohne Bewährung bekommen...mit oder ohne deine Anzeige. Die Bewährung ist bei solchen Delikten bei solch einer Summe und Geschädigten nicht mehr tragbar.


JohnWayne1106 
Fragesteller
 03.09.2021, 02:11

Ich dachte, dass Strafvereitelung gegen Familienmitglieder nicht Strafbar ist (so zumindest mein Verteidiger)

Fakt ist dass man mir Nachweisen muss, dass ich Zahlungen durch illegale Verkäufe auf mein Konto getätigt habe, was ich nicht gemacht habe.

Danke für deine Antwort

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Maniac05  03.09.2021, 08:37
@JohnWayne1106

Das was der Anwalt meint, ist richtig aber hat eine ganz andere Bedeutung vor Gericht.

Es ist klar, dass man das Familienmitglied nicht belasten will, doch man hätte versuchen können, dass das Familienmitglied solch eine Straftat nicht weiter durchführt.

Die Staatsanwaltschaft pocht darauf und versucht so zu begründen, dass man beteiligt war.

Fakt ist, man sollte bei der Gerichtsverhandlung sich nicht von der Staatsanwaltschaft einschüchtern lassen, auch nicht wenn diese mit Strafandrohungen kommen.

Die Staatsanwaltschaft muss beweisen, das es so war.

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JohnWayne1106 
Fragesteller
 03.09.2021, 02:15

Offiziell handelt es sich "nur" um 4000 Euro. Und um die 20 Geschädigte.

Er hat auch einige Sachbeschädigungen gemacht, wo er auf Viedeo ist.

Schaden cirka 30.000 Euro.

Laut Jugendamt strebt man eine Bewährung an.

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Maniac05  03.09.2021, 08:45
@JohnWayne1106

Wenn die Sachlage so aussieht, könnte es bei einem guten Richter zu einer Bewährung auslaufen.

Wenn er Ersttäter ist, könnte er Glück haben.

Dennoch ist der Straftatsbestand Computerbetrug vorhanden, der etwas härter bestraft wird als der normale Betrug.

Dann die Sachbeschädigungen, Hehlerei...alles unter Vorsatz.

Wie schon erwähnt, eine Anzeige von dir hätte den Strafrahmen nicht verändert.

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Natürlich anzeigen. Hat doch keinen Sinn seine Schulden abzubezahlen, die du nicht gemacht hast und dafür nichts kannst.


"Ich mach mir keine Gedanken darüber, da ich weiß Unschuldig zu sein und es deshalb auch keine Beweise gegen mich gibt."

Du weisst eine Menge Falsches. Vermutlich immer dann, wenn es dir so besser passt.

"Ich mach mir aber über die Schulden große Sorgen."

Was du nicht müsstest, wenn du "unschuldig" wärest und es keine Beweise gegen dich gäbe.

"Ich habe auf keine Mahnbescheide reagiert, da ich nix bestellt habe. Kann ich durch eine Anzeige (gegen Bruder) die Schulden abwenden?"

Damit hast du in deinem grossen "Wissen" bereits selbst dir das Unglück eingebrockt. Und nein, mit Anzeigen wendet man keine Schulden ab.

Statt auf dein "Wissen" zu vertrauen, wäre Beratung durch kompetetente Stellen wie einen Anwalt dir besser anzuraten.


JohnWayne1106 
Fragesteller
 03.09.2021, 02:20

Wenn der Gerichtsvollzieher um Vermögensauskunft bittet, macht man sich Gedanken über die Schulden.

Ich kann ja nix dafür dass mein Bruder solchen Mist gebaut hat.

Und dafür soll ich Zahlen????

Und was meinst du mit "ich weiß eine Menge Falsches, wenn es mir so besser passt"?

Ich werde wohl wissen, wenn ich jemanden etwas Verkauft habe soll. Anbei ich zu diesem Zeitpunkt kein Handy oder Computer hatte (nur mein Bruder)

Genauer gesagt weiß ich nur die Vorwürfe, und sonst nix.

(Hatte er die Waren, hat er vorsätzlich Betrogen) usw....

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Und gegen ihn aussagen!

Wenn du Pech hast bleibst du sonst auf den Schulden sitzen.


JohnWayne1106 
Fragesteller
 03.09.2021, 00:53

Okay, dann weiß ich bescheid!!!

Danke dir!!!

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