Kann ich meinen Bruder anzeigen, wenn er in mein Zimmer geht?
Hallo,
in letzter Zeit geht mein Bruder öfter in mein Zimmer, hab vor kurzem sogar mein altes Handy zu einer IP-Kamera umfunktioniert um das zu überprüfen.
Nun ist es so, dass ich in wenigen Tagen 2 Wochen in den Urlaub fahre, meine Eltern sind auch weg, also hat er sturmfrei. Die Kamera stelle ich dann auch auf.
Kann ich meinen Bruder (oder seine Freundin wenn die mitmacht) dann anzeigen, wenn er/sie in mein Zimmer gehen?
Abschließen darf ich leider nicht (hab nichtmal zugang zu nem schlüssel), falls es brennt oder so :(
Ich bin 16, er 18 (aber noch nicht erwachsen...)
Meine Eltern finden auch nicht toll dass er es immer wieder tut, aber machen können sie ja nicht wirklich was wenn sie nicht da sind
LG
9 Antworten
Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
==> Wer von einem Zimmer in das andere tritt, begeht kein Hausfriedensbruch, wenn die Zimmer nicht durch Sperrvorrichtung voneinander getrennt sind. Antragsberechtigt wären im Übrigen Deine Eltern.
Und bitte: Wahre die Verhältnismäßigkeit
nein, du kannst deinen Bruder nicht anzeigen, denn das ist nicht "dein" Zimmer sondern das Zimmer deiner Eltern. Wenn die bestimmen dass du da keine absolute Privatspäre hast und da auch nicht abschliessen darfst und deinen Bruder da "gewähren lassen" musst, dann ist das deren Entscheidung und du musst dich da fügen. Du bist ja vor allem auch nicht volljährig und deine Eltern haben also nicht nur über den Raum sondern auch über dich das Sagen.
Nein, eine anzeige aus diesem grund ist nicht möglich. Es gibt keinen tatbestand.
wie änderst sich das wenn er was mitgehen lassen würde?
Du solltest dir den 15. Abschnitt des StGB ansehen, darin geht es um "Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs"
Gibt's im Internet nachzulesen
Nein kann man nicht außer er hätte ein vertrag unterschrieben in dem steht das er nicht rein dürfte