Soll ich das akzeptieren oder was gegen tun?

JonasGiesskanne  20.03.2023, 19:38

Du ziehst es ernsthaft in Betracht bei einem Betrag von 600€ es einfach so "zu akzeptieren"?Also du scheinst echt reich zu sein 🤣 Würde mir im Traum nicht einfallen, selbst bei 50

Dukrassermf 
Fragesteller
 21.03.2023, 13:47

Ich habe ja alles schon gemacht nachforschungsauftrag etc. und das seid Monaten

2 Antworten

Falls Du selbst der Versender bist, und keine Höherversicherung gewählt hast, wirst Du wohl komplett leer ausgehen (weil der Wert höher als 500 Euro liegt).

Falls der Versand mit einem Paketaufkleber des Shops erfolgt ist, muss der Shop den Warenwert ersetzen, sofern Du die Einlieferung nachweisen kannst.

Dukrassermf 
Fragesteller
 21.03.2023, 15:39

Muss der Shop aber was mache ich wenn der Shop es nicht ersetzt (?

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Dorfkind63  21.03.2023, 16:08
@Dukrassermf

Kann es sein, dass Du meine Antwort nicht gelesen hast? Zuerst wäre zu klären, wer die Retoure in Auftrag gegeben hat. Falls es der Shop war, indem er Dir einen Retourenaufkleber gesendet hat, ist der Shop zuständig, sofern Du die Einlieferung beim Paketdienst nachweisen kannst.

Der Shop ist dann zuständig für die Nachforschung und auch für die Erstattung (wie geschrieben, sofern er die Retoure beauftragt hat).

Falls sich der Shop quer stellt, setz ihm papierschriftlich per Einschreiben 14 Tage Frist zur Erstattung, und wende Dich dann an einen Anwalt.

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Wer ist der Versender der Retoure? Hast du das Retourenpaket selbst frankiert und das Paketporto bezahlt? Was sagt die Sendungsverfolgung?

Wenn du selber der Versender bist und das Porto bezahlt hast, dann musst du den Nachforschungsauftrag beantragen. Ist dieser erfolglos, steht dir der Ersatz des Warenwertes bis maximal €500 zu (es sei denn, du hast die Zusatzleistung mit höher versichertem Warenwert gebucht).

Hast du lediglich einen Versandaufkleber vom Onlineshop erhalten (kostenfreie Retoure), dann muss sich der Onlineshop um Nachforschung und Schadenersatz kümmern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Disponent einer internationalen Spedition
Dukrassermf 
Fragesteller
 21.03.2023, 15:39

Und wenn sie sich nicht kümmern ?

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RedBearUK  21.03.2023, 16:07
@Dukrassermf

Wie heißt der Laden denn? Du hast deine Pflicht mit fristgerechter Retoure erfüllt und hast hoffentlich auch fristgerecht widerrufen (nur der Widerruf entbindet dich von der Zahlungspflicht, wobei die meisten Onlinehändler hier kulant sind und den Widerruf bei einer Retoure voraussetzen) und bis auch noch im Besitz des Einlieferungsbelegs, damit du die Retoure nachweisen kannst.

Insofern gilt unter den oben genannten Voraussetzungen §355 Abs. 3 S. 4 BGB. Der Händler trägt das Risiko des Verlustes oder Beschädigung der Retoure. Somit ist er zur Erstattung verpflichtet.

Bei einem Warenwert von €600 weise den Händler mal auf diese Dinge hin und lass dich auch mal in einer Verbraucherzentrale oder gleich beim Fachanwalt beraten, sofern die sich immer noch stur stellen.

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