Softair mit sich Tragen in der Öffentlichkeit?

3 Antworten

Was willst du denn damit bezwecken? Wenn man logisch überlegt, sollte es einem doch klar sein, dass man keine täuschend echt aussehende Airsoftwaffe öffentlich tragen darf, oder?

Jedenfalls - laut Waffengesetz gilt das Führverbot ausserhalb von umfriedeten Besitztum. Erlaubt ist nur der abgeschlossene Transport (in einem abgeschlossenen Behältnis), ein Verstoß kann bis 10.000€ kosten! Waffengesetz Paragraph 42a

Gruß

Woher ich das weiß:Hobby – Begeisterter Airsoftspieler seit 2014
Justansware 
Fragesteller
 25.08.2019, 00:58

Zum Transport.

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leNeibs  25.08.2019, 01:28
@Justansware

Transport wie gesagt in einem abgeschlossenen Behältnis, zB Rucksack mit doppeltem Zip-Verschluss und Vorhangschloss.

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Blazeor  26.08.2019, 11:35
@Justansware

Ist die Airsoft noch original verpackt, eingeschweisst usw. ist auch ein Transport in der Einkaufstüte "abgeschlossener" Transport...ABER.. wenn jemand durch die Tüte sieht was du da vielleicht hast und meint es wäre eine Echte und ruft die Polizei ist erstmal schlecht. Bis du dich dann erklärt hast und ob die nicht gleich mit nem SEK oder so anrücken weil du die Waffe z.B. durch eine Fussgängerzone spazieren trägst.

Also besser wäre es wie leNeibs schrieb, BLICKDICHT, ABGESCHLOSSEN..Sporttasche oder Rucksack reicht, wenn es nur die 1 Möglichkeit gibt, ein Schloss zu öffnen. Und am besten auf direkten Weg vom Laden nach Hause...und nicht noch Umwege über McDonalds oder so.

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Dreamdrummer  08.04.2021, 22:54

Die ungeklärte Frage ist, ob tatsächlich alle Paintball-Waffen "täuschend echt" aussehen oder ob es da auch Modelle gibt, die etwas überspitzt formuliert eher so aussehen wie eine Wasserpistole. Letzteres würde dann wohl kaum unter das Waffengesetz fallen.

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leNeibs  09.04.2021, 07:08
@Dreamdrummer

Da ist gar nichts ungeklärt. Ich glaube, du kennst den Unterschied zwischen Paintball und Airsoft nicht.

Die meisten Paintball Markierer sehen nicht aus wie echte Waffen, Airsoftwaffen sind jedoch (so gut wie immer) Nachbauten von echten Waffen.

Paintballmarkierer fallen aber IMMER unter das Waffengesetz, weil sie sowieso über 0,5 Joule Mündungsenergie haben und somit Waffen sind ( < 7,5J mit F ab 18 erlaubnisfrei zu erwerben/besitzen). Aufgrund der Tatsache, dass es Waffen sind, hat der Transport in jedem Fall ausschließlich nicht zugriffs/schussbereit zu erfolgen, also ungeladen in einem Behältnis verschlossen, das Führen ist verboten.

Bei den Airsofts unter 0,5 Joule handelt es sich um Anscheinswaffen, bei den Modellen über 0,5 Joule um Waffen - somit ist auch hier der Transport immer nur abgeschlossen zulässig, ein Führen ist verboten.

Alles geklärt oder gibt es noch Fragen? ;-)

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Dreamdrummer  09.04.2021, 18:01
@leNeibs

Ne alles klar jetzt :D Stimmt ich hab auch noch nie Paintball gespielt, mir war der Unterschied zwischen Marker und Airsoft tatsächlich nicht so bewusst. Ich dachte da gibt es auch noch so Zwischenlösungen wie es bei Messern der Fall ist.

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Definitiv nein §42a Waffengesetz.

Anscheinswaffen dürfen auf keinen Fall geführt werden, damit gefährdest du dich selbst und andere!

Dreamdrummer  08.04.2021, 23:01

Die ungeklärte Frage ist, ob tatsächlich alle Paintball-Waffen "täuschend echt" aussehen oder ob es da auch Modelle gibt, die freier designt sind und zum Beispiel eher so aussehen wie die Revolver, die man vom Karneval kennt. Letzteres würde dann wohl eher nicht unter das Waffengesetz fallen.

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Nein, Softairwaffen dürfen NICHT in der Öffentlichkeit geführt werden.

Woher ich das weiß:Hobby