Sky reagiert nicht auf Kündigung - was tun?

6 Antworten

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wenn du deine kündigung schriftlich abgegeben hast, z.b. per einschreiben, hast du einen beleg für die zustellung. damit ist sie rechtskräftig.

dann musst du nicht auf eine bestätigung warten und kannst nach abo-ende den dauerauftrag löschen oder ggf. später getätigte (unberechtigte) lastschriften per mausklick zurück buchen lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Digibike  16.12.2019, 11:39

Nicht ganz korrekt. Das Einschreiben weißt nur nach, dass du Ihnen (vielleicht Ihre Prospekte zurück, oder oder oder?) geschickt hast, aber nicht, was du Ihnen geschickt hast! Das nächste ist, die Kündigung ist nur gültig, wenn Sie ordentlich in der Frist auch zugestellt ist. Abschicken reicht nicht - auf das ist meine Frau bezüglich Fitnessstudio letzt auch reingefallen... Erst, wenn die Mitarbeiter dieses in Händen halten, zählt es als zugestellt. Muß also eigentlich Einschreiben mit Empfangsbestätigung sein, nicht Einschreiben Einwurf, wie es gern angeboten wird und deutlich günstiger ist (wenn es eine Woche im Briefkasten liegt, ist das so, du kannst ja nicht nachweisen, wann Sie Ihren Briefkasten gelehrt haben und es somit gelesen haben).

Rückbuchen bringt dann nur noch zusätzlichen Ärger und kosten...

Ich mache es so - und meine Frau seitdem jetzt auch, dass wir mit Vertragsabschluß gleich die Kündigung auf Zeitraum-Ende (hier i.dr. 2Jahre) aussprechen. Damit ist eine automatische Verlängerung von vorn herein ausgeschlossen. Von der Kündigung zurück treten kann ich ja immer noch - dürfte keiner Wiedersprechen - aber stillschweigend ein Jahr verlängern ist da nicht... ;-)

Nur als Info, damit man keine "böse" Überraschung erlebt, wenn man sich in falscher Sicherheit wähnt...

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FordPrefect  16.12.2019, 12:01
@Digibike
Erst, wenn die Mitarbeiter dieses in Händen halten, zählt es als zugestellt.

Nein. Die nachweisliche Einlegung in den Briefkasten ist gerichtsfest. Eine amtliche Zustellung erfolgt ja genauso nur in den Briefkasten, und nur in Ausnahmefällen in personam.

Muß also eigentlich Einschreiben mit Empfangsbestätigung sein, nicht Einschreiben Einwurf

Nein. Allerdings sollte man natürlich ggfs. belegen können, dass sich auch das Schreiben im Umschlag befunden hat (Zeuge).

Der schnellere und besser nachweisbare Weg ist ohnehin die Übersendung als EInschreiben/Einwurf + Fax mit Protokoll.

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Digibike  16.12.2019, 12:16
@FordPrefect

BGB § 130 Abs. 1 formuliert es so: "Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht..."

Wenn z.b. das Studio aufgrund Krankheit geschlossen ist, Trauerfall vorliegt und deshalb geschlossen ist etc..., liegt die Kündigung zwar im Briefkasten, aber ist nicht zugestellt... Aber das nur am Rande, falls jemand auf den letzten "Drücker" kündigen oder sowas aus Gewohnheit macht und sich wundert...

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FordPrefect  16.12.2019, 12:23
@Digibike
aber ist nicht zugestellt...

Auch wenn du es noch so oft betonst, wird es dadurch nicht richtiger. Die Zustellung *ist* mit Einlegung in den Briefkasten bereits erfolgt. Wann (oder ob überhaupt) der Adressat diese Sendung entnimmt, ist weder für den Fristverlauf noch für die Rechtsgültigkeit relevant. Man lese dazu beispielhaft die Entscheidung des BGH vom 27.09.2016, AZ II ZR 299/15.

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fanclub75  17.12.2019, 09:07
@Digibike

das mit dem einschreiben siehst du falsch. wenn du z.b. die günstige variante "einwurf-einschreiben" nimmst, hast du über die sendungsverfolgung die nachweisbare bestätigung der zustellung. und als "zugestellt" gilt es, wenn diese form des einschreibens in den briefkasten (oder postfach) des empfängers mit "dokumentation" eingeworfen wurde.

darüber gibt es dutzende gerichtsurteile. und wenn eine kündigung fristgerecht und ordentlich zugestellt wurde, ist sie unanfechtbar.

viele leute machen den fehler und glauben, dass die "rückschein" variante die sicherste wäre. aber wenn der empfänger die annahme verweigert und sie zurückgeht, ist sie eben nicht ordentlich zugestellt und unwirksam.

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Grundsätzlich muss eine Kündigung nicht bestätigt werden, damit sie gültig ist. Wenn keine Ablehnung kam, ist die Kündigung somit gültig (sofern du beweisen kannst, dass sie tatsächlich zugegangen ist). Ist die Frage "zu wann?". Das müsstest du ja eigentlich wissen, wie die Vertragslaufzeit ist...

Du kannst dort einfach mal anrufen und nachfragen.

du wartest tatsächlich Monate ab, wenn du auf eine Kündigung eines kostenpflichtigen Abos keine Reaktion/keine Bestätigung erhältst??

Mails können auf der Datenautobahn immer auch mal verloren gehen.

Wenn man auf eine Kündigung nicht innerhalb von 1 - 2 Wochen eine Reaktion erhält, zumindest eine Eingangsbestätigung oder eine Bestätigung, dass die Angelegenheit bearbeitet wird, dann schickt man weitere Mail, oder telefoniert oder nutzt sogar die Post für einen Einschreibebrief.

Denn kannst du die Kündigung nicht nachweisen, dann muss du weiter bezahlen ....

Nochmals nachfragen, anrufen und dort um Bestätigung bitten.

Ich würde die Kündigung schriftlich per Einschreiben schicken. Damit du nachweisen kannst das du die Kündigung abgeschickt hast und diese auch erhalten wurde. Sollten sie dann immer noch nicht reagieren kannst du natürlich rechtliche Schritte einleiten und ggf. die Zahlungen einstellen.

Du kannst online in deinem Kundenkonto das Abo kündigen. Oder mal anrufen und fragen.