Sind so kleine Jägerstände zulässig?
Bis zur Sitzfläche sind es etwa 1,80m und die Schussfläche ist eben. 20 Meter dahinter ein Wanderweg.
3 Antworten
Es gibt keine rechtliche Vorschrift über eine Mindesthöhe von Jagdeinrichtungen.
Der Schütze darauf ist allerdings natürlich verantwortlich, wie überall, auf korrekten Kugelfang, freies Schussfeld, freien Hintergrund und den Ausschluss der Gefährdung Dritter zu achten.
Diese mobilen Dinger sind in der Höhe recht limitiert, weil die schnell auch wackelig werden. Es gibt ähnliche, die man an einen Baum lehnen und befestigen kann und die dann auch höher sind. Frei stehend ist es irgendwann einfach nicht mehr möglich, einen ausgewachsenen Jäger sicher abzustützen. Das Ding darf schließlich weder wackeln (auch wegen der Schusssicherheit) noch umfallen.
Hier wird der Jäger wohl einen Wildwechsel wissen, den er bejagen will - und hat in die Nähe diesen mobilen Sitz gestellt. Die Alternative wäre hier auf dieser Pflanzfläche nur eine hohe, feste Kanzel oder für die Mutigen ein Klettersitz. Von weiter oben wäre dann auch eine größere Jagddistanz möglich. Fürs Erste wird dem Jäger hier aber sein mobiler Sitz schon reichen.
Ja, sind sie.
Absolut korrekt und erlaubt. Kein Jäger schießt auf einen unsicheren "Hintergrund".
Du kannst also weiter unbesorgt deiner Wege gehen.