Sind Rettungssanitäter verpflichtet bei einem Unfall zu helfen oder kann ich ein schriftliches Dokument Bein Notar hinterlegen das ich keine Hilfe will?

11 Antworten

Du kannst Hilfe immer ablehnen. Du kannst auch eine Patientenverfügung erstellen, in der steht, dass du nicht unnötig am Leben erhalten werden möchtest usw. usw.

ABER: Selbst wenn du das alles nicht möchtest, ist es durchaus besser, wenn Sanitäter kommen und alles tun was in ihrer Macht steht um dich halbwegs am Leben zu halten und dich so ins Krankenhaus zu bringen. Denn auch bei Organspenden zählt jede Sekunde und so wäre es auch im Interesse deiner Spendebereitschaft, wenn du zumindest noch ins Krankenhaus gebracht würdest. Dort kann man die Apperate immer noch abschalten.

Und einen Organspendeausweis führt man MIT SICH. Das Krankenhaus wird sicher nicht sämtliche Notare in der Umgebung abtelefonieren, wenn jemand bei ihnen eingeliefert wird, um nachzufragen ob da ein entsprechendes Dokument vorliegt, das die Organspende erlaubt.

studiogirl  16.08.2022, 20:06

Das Dokument nutzt gar nichts, wenn er Organspender ist. Das widerspricht sich doch.

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BeviBaby  16.08.2022, 20:13
@studiogirl

Ich glaube dieses ominöse Dokument soll einfach nur nochmal unterstreichen dass er nicht am Leben erhalten werden möchte, sondern man soll ihn möglichst sterben lassen.

Vermutlich hat er nicht bedacht, dass Organspende voraussetzt, dass die Organe bis zur Entnahme durchblutet werden.

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Dann wird dein Ersthelfer telepathische Fahigkeiten besitzen müssen. Im Notfall und um ganz sicher zu sein, dass keine lebenserhaltenden Maßnahmen passieren, wirst du etwas mit dir führen müssen, z. B. einen Anhänger.

Wobei deine Wünsche sich behindern könnten. Bis zur Entnahme müssen die Organe durchblutet werden, damit sie brauchbar bleiben. Zumindest so lange wird man dich lebensverlängernd behandeln müssen. Und wenn man erst einmal an einer Maschine hängt muss sich jemand bereit erklären, diese wieder abzuschalten.

Das eine hat mit dem anderen nichts, aber rein gar nichts zu tun:

Wir müssen im Rahmen unserer Ausbildung und Möglichkeiten den Patienten helfen (wie übrigens auch jeder andere Mensch).

Wenn der Patient diese Hilfe hingegen ablehnt, dürfen wir gegen seinen Willen keine Maßnahmen, kein Transport durchführen.

Aber: wenn du deinen Körper zur Multiorganexplantation zur Verfügung stellen willst, sind maximale intensivmedizinische Maßnahmen notwendig, um diesen Körper bis zur Entnahme funktionsfähig zu halten (außer dem Gehirn halt). Deswegen speziell in diesem Falle ist die Hilfe des Rettungsdienstes erforderlich.

Ein Dokument irgendwo hinterlegt bringt eh erst später etwas, wenn es um Therapielimitierung/Multiorgangspende geht. Dafür gibt es ja Organspendeausweise. Im Notfall, in dem Moment in dem der Rettungsdienst mit dir Kontakt hat, achtet niemand auf irgendwo hinterlegte Dokumente, dann wird primär das Leben gerettet. Für eine Organspende ist der Hirntot die Vorraussetzungen, dieser kann aber nur bei intensivmedizinischer Therapie über mehrere Tage hinweg mit bildgebende und körperlicher Diagnostik festgestellt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mündige Patientinnen und Patienten, haben grundsätzlich das Recht dazu, medizinische Versorgung zu verweigern, auch dann, wenn daraus ihr Tod oder schwerwiegende und lange anhaltende gesundheitliche Folgeschäden resultieren. Das ist vom grundgesetzlichen Selbstbestimmungsrecht umfasst. Natürlich besteht eine gesetzliche Hilfeleistungspflicht, diese hat ersteinmal Jedermann gemäß §323c Strafgesetzbuch (StGB). Darüber hinaus, hat medizinisches Fachpersonal während der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit aber noch eine Garantenstellung gemäß §13 StGB und kann dadurch Straftatbestände wie (gefährliche) Körperverletzung oder Tötung nicht nur durch aktive Handlungen sondern auch durch die Unterlassung von erforderlichen medizinischen Maßnahmen verwirklichen. Diese gesetzlichen Hilfeleistungspflichten enden jedoch dort, wo der Patient die Hilfe rechtswirksam ablehnt, das kann er mündlich oder schriftlich tun. Der Wille zur Organspende, ist in einem Organspendeausweis und/ oder in einer Patientenverfügung schriftlich zu dokumentieren. In einer Patientenverfügung kann festgelegt werden, in welchen Situationen man keine medizinische Versorgung mehr wünscht. Jedoch werden von der höchstrichterlichen Rechtsprechung strenge Anforderungen an Patientenverfügungen gestellt, so genügt es beispielsweise NICHT hinzuschreiben, dass man lebensrettende medizinische Maßnahmen generell ablehnt. Stattdessen, müssen die Situationen in denen medizinische Hilfe nicht erwünscht ist und welche medizinischen Maßnahmen dann ausgeschlossen werden, konkret aufgeführt sein. Desweiteren, muss die Patientenverfügung auf die Anwendbarkeit in einer Notfallsituation abgestellt sein. In der Praxis wird es daran scheitern, dass wenn lebensrettende medizinische Maßnahmen erforderlich sind die keinen zeitlichen Aufschub dulden, nicht zuerst nach einer Patientenverfügung gesucht und dann diese auch noch ausführlich durchgelesen und auf ihre rechtliche Gültigkeit hin überprüft wird, zumal Rettungsfachpersonal keine Juristen sind. Die Rettungsdienstgesetze enthalten zudem keine Ermächtigungsgrundlage, die Taschen von Patienten zu durchsuchen, da dies einen Grundrechtseingriff darstellt. Zudem, sind Organe nicht mehr brauchbar, wenn sie nicht durchblutet und mit Sauerstoff versorgt worden sind. Daher, ist eine intensivmedizinische Behandlung, welche Durchblutung und Sauerstoffversorgung der Organe sicherstellt, medizinische Grundvoraussetzung für eine Organspende.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Der Organspendeausweis gilt für das Krankenhaus und die behandelnden Ärzte, nicht für Rettungssanitäter.

Im übrigen gelten solche Verfügungen für lebensverlängernde Massnahmen, nicht für Hilfe an sich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung