Sind Hunde in Deutschland als SACHE angesehen von Gesetz her?

7 Antworten

Es ist etwas kompliziert!:
Tiere, also auch Hunde sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind aber die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.
Bürgerliches Gesetzbuch § 90a
https://dejure.org/gesetze/BGB/90a.html

Nein, Tiere werden nicht als Sache angesehen, schließlich haben wir ein Tierschutzgesetz und kein Sachenschutzgesetz. Deine "Sache" darfst du beliebig und grundlos zerstören, wenn du das mit deinem Tier machst, machst du dich strafbar.

Tiere werden aber im Zivilrecht wie Sachen behandelt. D.h. wenn jemand deinen Hund beschädigt, bekommst du Schadenersatz, z.B. die Tierartzrechnung muß vom Schädiger übernommen werden. So wie einen Reparaturrechnung bei einer beschädigten Sache. Du kannst aber z.B. kein Schmerzensgeld für den Hund fordern,  wie du es als Mensch könntest.

Unterschied kapiert? Leider tun das viele nicht, welhal bes an diesem Punkt immer wieder zur Verwirrung kommt.

Bereits im Jahre 1990 wurde in dasBGB ein neuer § 90 a („Tiere“) eingefügt. In dieser Vorschrift heisst es:

„Tiere
sind keine Sachen. Sie werden durch die besonderen Gesetze geschützt.
Auf sie sind die für die Sachen geltenden Vorschriften entsprechend
anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“

Die
Vorschrift klingt für den unbefangenen Leser auf das erste Lesen recht
gut, entpuppt sich aber unter der „juristischen Lupe“ als
Etikettenschwindel.

Grundsätzlich bleibt nämlich alles beim alten, wie sich aus dem
letzten Satz der Vorschrift ergibt. Tiere können vom Gesetzgeber gerne
wohlmeinend als besondere, „lebende Sachen“ bezeichnet werden. Solange
aber die für die Sachen geltenden Vorschriften wie bisher auch auf die
Tiere anwendbar bleiben, ist damit nicht viel erreicht.

Dass es
der Gesetzgeber mit der Änderung 1990 selbst nicht so ganz ernst gemeint
hat, ergibt sich auch daraus, dass er sich an verschiedenen anderen
Stellen im BGB und in anderen Gesetzen nicht systemtreu verhalten hat.
So werden z. B. Bienenschwärme in den §§ 961ff BGB nach wie vor als
(echte) Sachen bezeichnet.

Und nach § 903 BGB besteht an Tieren ebenso wie an (echten) Sachen schlichtes Eigentum.

Im
Strafrecht wird in verschiedenen Vorschriften von „Tieren oder anderen
Sachen“ gesprochen. Auch damit kommt zum Ausdruck, dass Tiere von der
gesetzgeberischen Denke her grundsätzlich zur Gruppe der Sachen gehören

 gefunden bei

http://www.rechtsanwalt-tierrecht.de/index.php?option=com_content&view=article&id=9:sind-tiere-sachen&catid=18:das-tier-im-bgb&Itemid=8

 

Bitterkraut  18.10.2016, 19:11

soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“

Das wird bei der Argumentation aber ausgelassen. Das Tierschutzgesetz bestimmt etwas anderes. Die ganze Argumentation ist an den Haaren herbeigezogen.

 

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Vor dem Gesetz sind alle Tiere eine Sache. Wenn du das ändern willst, musst du bei der Wahl aufpassen, Petitionen schreiben, Arbeits-/Interessengruppen gründen, an die Front gehen - Jammerei auf GF ändert nichts.

Gruß S.

Bitterkraut  18.10.2016, 19:13

Vor dem Gesetz sind alle Tiere eine Sache

Das stimmt nicht. Lies meine Antwort. Immerhin ist Tierquälerei verboten, Sachenquälerei nicht.

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Das Gesetzt unterscheidet nicht zwischen "Sache" und "Lebewesen" sondern zwischen "Sache" und "Mensch". Da fallen alle Tierarten logischerweise unter die Kategorie "Sache". Bzw. sie werden als Sache gehandhabt.

Allerdings gelten aufgrund des deutschen Tierschutzgesetzes nochmal andere Rechte bei Tieren. Mit ihnen umgehen wie mit "Sachen" darf man also nicht.


Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selbst Hundebesitzer und ehrenamtlicher Verhaltensberater
Bitterkraut  18.10.2016, 19:15


Ds Gesetz unterscheidet zwischen Sache, Tier und Mensch. Informiere dich.

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Revic  18.10.2016, 19:18
@Bitterkraut

Richtig. Da Tiere aber wie Sachen gehandhabt werden, solange das TSchG nicht verletzt wird, gelten bei ihnen auch die gleichen Bestimmungen wie bei Sachen. Und darum geht es doch in der Frage, oder habe ich hier etwas falsch verstanden? Dann tut es mir leid.

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Sirius66  18.10.2016, 20:05
@Revic

So ist es. Das Tier bleibt grundsätziich eine Sache. Wenn die Sache beschädigt wird, kann man im Tierschutzgesetz nachlesen, wie es dann genau definiert werden kann.

Gruß S.

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