Sim-Karten-Vertrag fristlos kündigen?

3 Antworten

Den Händler kannst du wegen Nichterfüllung kündigen, den Telefonanbieter nicht.

amyamii 
Fragesteller
 25.02.2020, 16:57

Ich zahle aber an den Telefonanbieter. Wie soll ich den Händler kündigen?

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JayEl720  25.02.2020, 16:58
@amyamii

Hast du einen Vertrag mit dem Händler? Oder hat er nur zwischen dir und dem Anbieter "vermittelt"?

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XObelixxxx  25.02.2020, 17:00
@amyamii

Du musst das doch irgendwo schriftlich haben, dass du das Geld zurückbekommst.

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Sollte der Rabatt mit in dem Vertrag stehen, dann kannst du den Anbieter darauf hinweisen. Ich verstehe allerdings nicht, was das für ein Rabatt ist, denn zu zahlst komplett, aber bekommst dann später die Hälfte wieder... davon habe ich noch nie gehört.

Oder war dieser "Rabatt" nur mit dem Händler abgesprochen und lief somit quasi unter dem Tisch?

XObelixxxx  25.02.2020, 16:58

War ganz früher mal ne Masche von Sparhandy.de. Man hatte entweder ein kostenloses Handy und 1 Vertrag, oder ohne Handy 2 Verträge. Man zahlte am Monatsanfang an den Mobilfunkanbieter und bekam in der Monatsmitte die volle Grundgebühr erstattet.

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JayEl720  25.02.2020, 17:01
@XObelixxxx

Ah ok, das wusste ich nicht. Aber ist dieser "Rabatt" eine Verbindlichkeit vom Anbieter oder vom Händler? Wenn es nämlich nur mit dem Händler ist, dann muss der Fragesteller trotzdem voll bezahlen und kann nicht kündigen. Den Rabatt könnte man ansonsten, vom Händler wieder holen, da der aber Insolvenz angemeldet hat, sieht es eher schlecht aus. Deshalb ist es wegen Kündigung wichtig zu wissen, mit dem der Rabatt vereinbart wurde. Händler oder Anbieter?

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XObelixxxx  25.02.2020, 17:03
@JayEl720

Der Vertrag war mit Sparhandy. Die haben den Vertrag an den Anbieter vermittelt, wahrscheinlich eine hohe Provision bekommen und haben ihrem Kunden davon was "abgegeben".

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JayEl720  25.02.2020, 17:06
@XObelixxxx

In dem Fall ist das kein Grund für eine fristlose Kündigung gegenüber dem Anbieter, weil der Anbieter nicht gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt. Was man mit dem Händler abgemacht hat, ist wieder ein anderes Bier

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Den SIM-Karten-Vertrag hast Du vermutlich mit dem Karten-Anbieter. Den interessiert es nicht, wenn der Rabatt nicht Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und Dir ist.

Wenn diese Rückzahlung eine Absprache mit dem Besitzer des Handy-Ladens war und der jetzt insolvent ist, dann hast Du leider Pech gehabt, Du wirst kein Geld mehr von ihm bekommen. Das ändert aber nichts an dem Vertrag, den Du mit dem Karten-Anbieter eingegangen bist.