Sim-Karten-Vertrag fristlos kündigen?
Hallo,
ich habe vor ca. 4 Monaten einen Vertrag für eine Sim-Karte über einen Händler abgeschlossen. Dies ist mein zweiter Vertrag bei ihm. Es ist so, dass ich den vollen Betrag zu Beginn des Monats an den Anbieter zahle und am Ende des Monats erhalte ich vom Händler fast die Hälfte des Betrages zurück. Beim zweiten Vertrag hatten wir das ebenso abgemacht. Kurz nach Abschluss des Vertrages habe ich meine Bankdaten geändert die ich dem Anbieter mitgegeben habe aber nicht dem Händler. Seitdem zahle ich den vollen Preis und der ist mir viel zu hoch ohne diese Rabattierung. Bin mehrere male zum Geschäft gefahren und er hatte geschlossen. Dann habe ich es per Mail versucht zu klären. Ich habe erfahren, dass der Händler insolvent ist und er antwortet leider nicht mehr auf meine E-Mails um die Sache zu klären.
Nun ist meine Frage ob ich den Vertrag fristlos kündigen kann?
3 Antworten
Den Händler kannst du wegen Nichterfüllung kündigen, den Telefonanbieter nicht.
Du musst das doch irgendwo schriftlich haben, dass du das Geld zurückbekommst.
Sollte der Rabatt mit in dem Vertrag stehen, dann kannst du den Anbieter darauf hinweisen. Ich verstehe allerdings nicht, was das für ein Rabatt ist, denn zu zahlst komplett, aber bekommst dann später die Hälfte wieder... davon habe ich noch nie gehört.
Oder war dieser "Rabatt" nur mit dem Händler abgesprochen und lief somit quasi unter dem Tisch?
War ganz früher mal ne Masche von Sparhandy.de. Man hatte entweder ein kostenloses Handy und 1 Vertrag, oder ohne Handy 2 Verträge. Man zahlte am Monatsanfang an den Mobilfunkanbieter und bekam in der Monatsmitte die volle Grundgebühr erstattet.
Ah ok, das wusste ich nicht. Aber ist dieser "Rabatt" eine Verbindlichkeit vom Anbieter oder vom Händler? Wenn es nämlich nur mit dem Händler ist, dann muss der Fragesteller trotzdem voll bezahlen und kann nicht kündigen. Den Rabatt könnte man ansonsten, vom Händler wieder holen, da der aber Insolvenz angemeldet hat, sieht es eher schlecht aus. Deshalb ist es wegen Kündigung wichtig zu wissen, mit dem der Rabatt vereinbart wurde. Händler oder Anbieter?
Der Vertrag war mit Sparhandy. Die haben den Vertrag an den Anbieter vermittelt, wahrscheinlich eine hohe Provision bekommen und haben ihrem Kunden davon was "abgegeben".
In dem Fall ist das kein Grund für eine fristlose Kündigung gegenüber dem Anbieter, weil der Anbieter nicht gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt. Was man mit dem Händler abgemacht hat, ist wieder ein anderes Bier
Den SIM-Karten-Vertrag hast Du vermutlich mit dem Karten-Anbieter. Den interessiert es nicht, wenn der Rabatt nicht Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und Dir ist.
Wenn diese Rückzahlung eine Absprache mit dem Besitzer des Handy-Ladens war und der jetzt insolvent ist, dann hast Du leider Pech gehabt, Du wirst kein Geld mehr von ihm bekommen. Das ändert aber nichts an dem Vertrag, den Du mit dem Karten-Anbieter eingegangen bist.
Ich zahle aber an den Telefonanbieter. Wie soll ich den Händler kündigen?