Sicher Fahrraddiebstahl?

14 Antworten

So wie du den Fundort des Fahrrads schilderst, handelt es sich zunächst einmal wohl nicht um einen Diebstahl, sondern eine Unterschlagung (§ 246 StGB) mit einer geringeren Strafandrohung.

Je nachdem wie viel das Fahrrad wert ist, ist darüber hinaus ein Strafantrag des Eigentümers erforderlich (§ 248a StGB). Ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung dürfte hier nämlich nicht bestehen.

Da der Strafantrag für die Strafverfolgung damit zwingend erforderlich ist, solltest du dein Verhalten davon abhängig machen ob einer vorliegt oder nicht. Deine Geschichte klingt nämlich, selbst wenn sie wahr ist, nach einer Lüge und kommt sicherlich nicht gut an.

Wenn du das Fahrrad wirklich ins Fundbüro bringen wolltest, dann hast du dich übrigens nicht strafbar gemacht. Dann fehlt nämlich der für eine Unterschlagung erforderliche Vorsatz. Beim Diebstahl würde die sogenannte Zueignungsabsicht fehlen.

Nur weil es nicht abgeschlossen ist, heißt das nicht dass du dich bedienen darfst. Selbst wenn du die Absicht hattest, es wieder zu bringen, wird das nicht viel bringen, das kann ja jeder sagen, der erwischt wurde. Würde an deiner Stelle entweder ehrlich sein, oder sag halt dass du dachtest, es wäre deins??

Pommes132 
Fragesteller
 17.07.2019, 23:54

Aber ist es nicht eine Pflicht Sachen die man findet ins pfundbüro zu bringen

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furbo  18.07.2019, 06:42
@Pommes132
... ins Pfundbüro zu bringen.

Wie schwer war denn das Fahrrad?

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Plaritma  17.07.2019, 23:56

" es wäre deins??"

Das glaubt keiner.

Da verstrickt er sich nur in Lügen.

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Jetzt zu meiner Frage ist es Diebstahl weil ich habe das Fahrrad ja theoretisch gefunden da es unabgeschlossen war und wollte es nur beim Fundbüro abgeben

Was ist, wenn Jemand zur Arbeit fahren wollte und als er sein Fahrrad aufgeschlossen hat, hat er gemerkt, dass er zu Hause was vergessen hat und ist noch mal schnell in die Wohnung.

Jetzt ist sein Rad weg.

Auch wenn es nicht verschlossen war, es ist und bleibt Diebstahl.

Entweder Geldstrafe oder Sozialstunden stehen als Strafe an.

Dein Gedankenfehler an dem offensichtlichen Herausreden ist, dass Gegenstände, die transportabel sind, nicht automatisch als verloren gegangen zu betrachten sind.

Ein Fahrrad kann man übrigens nicht verlieren. Das kann man nur absichtlich abstellen.

Wenn es dir tatsächlich merkwürdig vorgekommen ist, dass das Fahrrad da stand, hättest du als erstes die Polizei informieren sollen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nur mal als Gedankenstütze auch das mitnehmen von Sperrmüll ist Diebstahl. Ob am ehemaligen Nutzer, oder dem abholenden Stadtbetrieb, ist jetzt so ne Sache.