Wann ist eine Fundsache mein Eigentum?

7 Antworten

Schließlich bekommt der Finder nach 6 Monaten ja den Fund als Eigentum.

Davon ist mir nichts bekannt. Bei uns werden diese Fundsache einmal jaehrlich von der Gemeinde / Stadt versteigert.

Artikel13 
Fragesteller
 09.01.2021, 16:33

Naja, wenn das auf dem eigenen Grundstück gefunden wird, ist das sicher was anderes, wie wenn es in einem Bus oder Park gefunden wird.

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mondfaenger  09.01.2021, 16:41
@Artikel13

Du hast Recht! Habe ein bisschen recherchiert und folgendes dazu gefunden:

"Und was geschieht mit der Fundsachewenn sich der Eigentümer nicht beim Fundbüro meldet oder er nicht ermittelt werden kann? Das Gesetz legt insoweit eine Frist von sechs Monaten ab der Anzeige beim Fundbüro fest. Sind die um, erwirbt der glückliche Finder das Eigentum an der Sache."

Melde deine Ansprueche an und viel Spass mit dem Fahrrad!

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Artikel13 
Fragesteller
 09.01.2021, 16:49
@mondfaenger

Vorausgesetzt, das es noch niemand vermisst hat. Ich werde mal nachfragen.

Das lustige ist, dass zwei Polizisten in dieser Nacht noch kurz da geblieben sind und sich auf die Lauer gelegt haben. Nach kurzer Zeit kam ein Typ mit Rucksack. Dazu muss man sagen, dass wir auf einer sehr kleinen Straße wohnen und da Nachts eigentlich niemand vorbeikommt. In seinem Rucksack war Werkzeug und er hat behauptet, dass er das gerade auf der Straße gefunden hat. 😂

Nachweisen konnte man ihm natürlich nichts, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass das sein Fahrrad war und er sich jetzt nicht traut bei uns zu Fragen, weil er wohl ein kleiner Halunke ist.

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mondfaenger  09.01.2021, 17:09
@Artikel13

Schon eigenartig! Vielleicht einer,der auf Einbruchstour gehen wollte (deshalb das Werkzeug im Rucksack) und das Fahrrad war auch geklaut.

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Schließlich bekommt der Finder nach 6 Monaten ja den Fund als Eigentum.

Das sind 12 Monate.

Muss ich von der Polizei benachrichtigt werden, wenn sich niemand für das Rad....

Nein, da muss man sich selbst drum kümmern.

Macht man das nicht beizeiten, wird das Ding irgendwann versteigert und der Erlös fließt dem Stadtsäckel zu.

um es in einem Fundbüro/Lager der Polizei zu lagern

Fundbüro.

Eine Art Quittung oder so haben wir nicht bekommen.

Das ist schlecht, denn so weiß niemand, dass Du das Ding gefunden hast, also bekommst Du es auch nicht.

Das Ding nennt sich Fundanzeige und darauf kann man kundtun,m dass man nach Ablauf der Frist (nochmal, 12 Monate) interessiert ist, das Teil als Eigentum zu erwerben.

Du müsstest demnach nochmal zur Pozelei und darauf hinweisen, dass Du damals der Finder warst und gerne eine entsprechende Bestätigung haben würdest, auf welcher Du verewigen kannst, dass Du am Eigentumserwerb Interesse hast.

Normalerweise wurde ein Vorkommnissbericht erstellt, dann ließe sich das nachprüfen. Wenn das nicht gemacht wurde, ab und zu fliegt so ein Teil auch mal ohne ins Lager, hast Du ein Problem.

Beim Thema Fahrrad muss man bei der Polizei ja ein bisschen vorsichtig sein

Wieso das? Weil die wenig Fahrradfahren?

Artikel13 
Fragesteller
 10.01.2021, 16:10

https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradgate

Man kann das natürlich nicht verallgemeinern, aber Korruption gibt es manchmal auch bei der Polizei.

Wo hast du das mit den 12 Monaten her? Die Polizei meinte, es seien 6.

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feinerle  10.01.2021, 17:50
@Artikel13

Du hast recht, es sind 6 Monate.

Ich hab mal was gefunden, da hieß es noch 12, aber das ist auch einige Jahre her....

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Eine Fundsache von unter 10 Euro Wert kannst Du behalten. Andere Dinge mußt Du beim Fundbüro abgeben oder in Eigenverwarung nehmen, oder Finderlohn haben willst.

Du kannst sofort sagen, dass Du nach Fristablauf Eigentümer werden willst.

Weil Du keine Quitung hast, fährt möglicherweise jetzt ein Polizist mit dem Fahrrad herum.

Du könntest schriftlich bei der Polizei nach dem Fahrrad fragen.

Oder läßt Dir einen Auszug der polizeilichen Vorgangsverwaltung schicken.

https://www.datenschmutz.de/moin

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....
Artikel13 
Fragesteller
 09.01.2021, 17:35

Eigentlich schon, aber eine Quittung wollten sie mir nicht geben. Aber eine Visitenkarte vom Herrn Hauptkommissar hab ich.

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Hast du denn gegenüber den Beamten erwähnt, dass du Eigentum und/oder Finderlohn für das Fahrrad haben möchtest?

BVBDortmund  09.01.2021, 17:34

... oder will er es jetzt erst?

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Artikel13 
Fragesteller
 09.01.2021, 17:36
@BVBDortmund

Eigentlich schon, aber eine Quittung wollten sie mir nicht geben. Aber eine Visitenkarte vom Herrn Hauptkommissar hab ich.

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