Sich weigern in jva einsperren zu lassen?

9 Antworten

Es ist zwar nett wenn du dich entschuldigt hast, aber das wird dir nichts bringen, in die JVA wirst du müssen, dich an die dortigen Regeln halten und auch damit klar kommen das abgeschlossen wird, wenn du dich weigert die Haft anzutreten ist das eine reichlich dumme idee.

Wann muss man eine Freiheitsstrafe im Gefängnis antreten?
Zu welchem Zeitpunkt man eine Freiheitsstrafe antreten muss, hängt davon ab, ob man zur Zeit der Verurteilung in Freiheit ist oder sich bereits in Untersuchungshaft befindet.
Der Verurteilte, der sich auf freien Fuß befindet, bekommt in der Regel ein bis vier Wochen nach seiner Verurteilung eine Ladung. In dieser wird er aufgefordert, an einem bestimmten Termin oder in einem bestimmten Zeitraum seine Haft in einer bestimmten Justizvollzugsanstalt anzutreten. Kommt er dem nach, gilt er als Selbststeller. Verweigert er sich aber dem Haftantritt, so wird gegen ihn ein Haftbefehl ausgestellt und er wird zwangsweise in die Justizvollzugsanstalt gebracht.
Derjenige, der sich bereits in Untersuchungshaft befindet, verbleibt gleich in Haft. Er wird nur an die zuständige Justizvollzugsanstalt überstellt.
https://www.refrago.de/Verurteilung_zur_Haftstrafe_Wie_und_wann_muss_man_eine_Freiheitsstrafe_im_Gefaengnis_antreten.frage261.html

Du bekommst eine Strafe und diese ist nun mal, dass dein Aufenthalt nur in einem Raum ist. Was ist daran unmenschlich? Ob der offen oder abgeschlossen ist, du darfst ihn sowieso nicht verlassen.

Du hast alles um zu leben, bekommst essen, kannst schlafen etc.Wenn du das alles nicht willst, ist das allein dein Problem, bist du selber schuld. Die mit dir umgehen tun nur ihre Pflicht, auch dann, wenn du dich weigerst.

Das Recht über dich zu bestimmen hast du dir selber genommen und sollte dir für Zukunft eine Lehre sein.

Leider ist der Strafvollzug ein Punkt, bei dem sich, mangels Alternativen, der Verstoß gegen die Menschenrechte des Eingesperrten nicht allzuleicht vermeiden lässt.

Zumindets solange dein Aufenthalt in einer Strafvollzugsanstalt nur kurz ist sehe ich keinerlei Möglichkeit dagegen ernsthafte Einwände zu erheben, sofern die Maßnahme Resozialisierung mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht oder zum Schutz der Menschenrechte anderer bis zur Resozialisierung eine durchführbare und erfolgsversprechende Maßnahme darstellt.

(Bei längeren Aufenthalten würde ich definitiv einen vermeidbaren Menschenrechtsverstoß sehen, was dir allerdings auch nicht viel nützen dürfte, denn der Meinung scheint die Mehrheit aller anderen Menschen und insbesondere unser Strafsystem nicht zu sein)

dann stecken sie dich mit gewált rein und wenn du dich währst dann haste noch ne anzeige an der backe und bleibst länger drinnen

Du wirst gezwungen. Selbst Schuld, wenn du dich benommen hättest, wärst du nun frei